Was gilt bei der Arbeit?
Long Covid ist aus arbeitsrechtlicher Sicht eine Krankheit wie jede andere. Bei der IV allerdings ist noch vieles unklar.
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Die Lesetipps dieses Themenbereichs werden betreut und kuratiert von Jemeima Christen, Redakteurin der Redaktion der Personalfachzeitschrift «HR Today». News, Fachbeiträge, HR-Stellen sowie pointierte Themenblogs zu diversen Personalthemen finden Sie auf www.hrtoday.ch und blog.hrtoday.ch.
Long Covid ist aus arbeitsrechtlicher Sicht eine Krankheit wie jede andere. Bei der IV allerdings ist noch vieles unklar.
Die Antwort auf eine Leserfrage zu Ausgaben für den öffentlichen Verkehr.
Die erste und wohl bekannteste Kryptowährung ist Bitcoin. Virtuelle Währungen verbreiten sich immer mehr und werden in zunehmendem Masse als Zahlungsmittel eingesetzt. In normalen Kaufgeschäften führt der Einsatz von Bitcoins grundsätzlich zu keinen rechtlichen Fragen. Nun zeigt sich aber, dass immer mehr Unternehmen ihren Arbeitnehmern anbieten, den Lohn oder mindestens einen Teil davon in Bitcoins Weiterlesen …
Das Arbeiten im Homeoffice erfreut sich bei Arbeitnehmern und Arbeitgebern zunehmender Beliebtheit – bringt örtlich flexibles Arbeiten doch zahlreiche Vorteile mit sich, wie Steigerung der Produktivität oder bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Bei der Vertragsgestaltung gilt es jedoch einige Punkte zu beachten.
Eine Liebesbeziehung zwischen zwei Mitarbeitern gehört eigentlich in deren Privatsphäre. Rechtlich relevant wird diese Beziehung dann, wenn sie sich störend auf die Arbeitsleistung oder generell auf das Betriebsklima auswirkt. In diesem Fall muss man genau hinsehen, ob sich das Büropaar an seine arbeitsrechtlichen Treuepflichten hält. Der Arbeitgeber seinerseits kann – oder muss – von seinem Weiterlesen …
Der Kollege riecht schon morgens ungewaschen? Die Mitarbeiterin mag man nicht mit zum Kunden nehmen, weil sie so ungepflegt wirkt? Wie wirkt sich mangelnde Körperhygiene am Arbeitsplatz aus und welche rechtlichen Möglichkeiten haben Arbeitgeber, die sich mit ungepflegten Arbeitnehmern konfrontiert sehen?
Gesundheitsprämien bergen Fallstricke, erfordern das Kennen juristischer Feinheiten und können falsche Anreize setzen. Sinnvoller können deshalb Alternativen oder Kombinationslösungen sein. Teil 3 der Serie «Massnahmen gegen das Blaumachen» beleuchtet einige davon und zeigt ihre Chancen und Gefahren auf.
Mitarbeitende belohnen, die unter dem Jahr wenig Absenzen aufweisen? Klingt nach einer einfachen und sinnvollen Lösung, um Kosten durch Absenzen einzudämmen. In der praktischen Umsetzung lauern allerdings rechtliche Stolpersteine und die Gefahr falscher Anreize. Teil 2 der Serie «Massnahmen gegen das Blaumachen» zeigt sie auf.