Künstliche Intelligenz trifft Datenschutz
Wer Daten mit Machine Learning verarbeitet, muss auf das Einhalten der Datenschutzanforderungen achten. Künstliche Intelligenz bringt neue Risikotypen für den Datenschutz mit sich.
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Wer Daten mit Machine Learning verarbeitet, muss auf das Einhalten der Datenschutzanforderungen achten. Künstliche Intelligenz bringt neue Risikotypen für den Datenschutz mit sich.
Künstlich intelligente Systeme zeigen manchmal erstaunliche Leistungen. Doch den Resultaten ist nicht zu trauen, wo sich der Lösungsweg nicht nachverfolgen lässt.
Der Verantwortliche hat nach Art. 30 Abs. 1 DSGVO ein Verzeichnis aller „Verarbeitungstätigkeiten“ zu führen. Möchte ein Unternehmen mit der Erstellung dieser wichtigen Übersicht beginnen, stellt sich unweigerlich die Frage, bis auf welche Detailtiefe diese „Verarbeitungstätigkeiten“ beschrieben werden müssen. Oder anders: was genau ist eine „Verarbeitungstätigkeit“?
Der Rummel um das Thema künstliche Intelligenz ist riesig, verspricht die Technologie doch grosses Disruptionspotenzial. In der Praxis ist sie zwar auf dem Vormarsch, im grossen Stil kommt sie aber noch nicht zum Einsatz.
Die EU-Kommission hat Google eine neue Milliardenstrafe aufgebrummt. Der US-Suchmaschinenriese habe seine Vormachtstellung missbraucht.
Hinter scheinbar virtuellen Produkten und Dienstleistungen stecken aufwendige Infrastrukturen. Gegen den allgemeinen Trend nimmt der Energieverbrauch durch digitale Technologien deshalb immer weiter zu.
Huawei ist mit dem Vorwurf der Spionage konfrontiert. Doch unabhängig vom Hersteller bergen elektronische Geräte Sicherheitsrisiken, vor allem für Behörden und exponierte Unternehmen. Politiker fordern vom Bund nun eine Auslegeordnung.