Nebenbeschäftigungen – was ist erlaubt?
Das Obligationenrecht regelt die Nebenbeschäftigungen des Arbeitnehmers nur rudimentär. Grundsätzlich werden entgeltliche Arbeiten für einen Dritten untersagt, sofern dadurch der Arbeitgeber konkurrenziert oder auf andere Weise die Treuepflicht gegenüber dem Arbeitgeber verletzt wird.