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Paraphrasieren ist (k)eine Neugestaltung – die Grenze des Schutzbereichs

Wer ohne Zustimmung einen vorbestehenden Text paraphrasiert, teils wörtlich übernimmt und eigenen Text hinzufügt, begeht eine Urheberrechtsverletzung. Das Handelsgericht Zürich entschied, dass ein derart strukturierter Artikel von blick.ch gelöscht werden muss, da keine Neugestaltung im Sinn des Urheberrechts vorgelegen haben soll. Da das Gericht nach vorliegender Ansicht eine verbesserungsbedürftige Methode zur Ermittlung des Schutzbereichs anwandte, Weiterlesen …

Eins auf die Finger fürs Abschreiben

Erstmals hat ein Schweizer Gericht einen paraphrasierten Artikel als Urheberrechtsverletzung taxiert. Ringier musste einen Text löschen, den «Blick.ch» einer freien Journalistin abgeschrieben hatte. An der weit verbreiteten Abschreiberei dürfte das Urteil aber vorerst wenig ändern. Schneller und billiger kommen Redaktionen nicht zu attraktivem Content: Man sucht bei der Konkurrenz nach spannenden Artikeln, fasst sie zusammen Weiterlesen …

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Parasitäres Paraphrasieren als problematische Praxis

Artikel aus anderen Medien zusammenzufassen geht schnell und kostet wenig. Darum findet sich besonders auf gratis Online-Portalen eine Vielzahl abgeschriebener Artikel. Das ist nicht verboten, solange sauber zitiert wird. Dennoch bleibt ein Unbehagen ob der parasitären Praxis. Das Problem sieht auch der Verlegerverband und will darum seine Mitglieder sensibilisieren. Sonntag ist Abschreibtag. Wenn trotz Nachrichtenflaute Weiterlesen …

Abgeschrieben? Nicht so schlimm…

Und wieder hat es einen erwischt, diesmal den Ausland-Redaktor der Weltwoche, der fremden Text als den eigenen ausgegeben hat. Ein Fall ohne Folgen. Das Plagiat ist überall und nicht wegzukriegen, aber darum so normal.