Und es passt doch nicht: Kündigung vor Stellenantritt
Die Unterschrift auf dem Arbeitsvertrag ist gesetzt. Zum Stellenantritt kommt es aber nicht. Doch kann der Vertrag vorher aufgelöst werden?
Die MEDIENWOCHE ist ein digitales Magazin für Medien, Journalismus, Kommunikation & Marketing. Die Redaktion beobachtet und begleitet publizistisch die Entwicklung der Branche in der Schweiz, verfolgt aber auch internationale Trends. Neben den redaktionellen Eigenleistungen bietet die MEDIENWOCHE mit dem «Medienmonitor» (zweimal wöchentlich) und der wochentäglichen Rubrik «Auf dem Radar» Lektüreempfehlungen aus nationalen und internationalen Medien.
Der MEDIENWOCHE können Sie auch über Social Media folgen:
Facebook, Twitter, Xing und Linkedin.
Alle Rechte © 2024 MEDIENWOCHE
Die Unterschrift auf dem Arbeitsvertrag ist gesetzt. Zum Stellenantritt kommt es aber nicht. Doch kann der Vertrag vorher aufgelöst werden?
Meist kommt die Frage nach dem Anspruch auf eine Bonizahlung am Jahresende zur Sprache. Unklare vertragliche Regelungen im Arbeitsvertrag können jedoch dazu führen, dass der Arbeitgeber trotz eines schlechten Geschäftsjahres den vermeintlich freiwilligen Bonus zahlen muss.
Viele Unternehmen wollen verhindern, dass ein Arbeitnehmer direkt zur Konkurrenz geht. Wie geht das korrekt?
Über persönliche Daten von Arbeitnehmenden in der Schweiz.
Viele Unternehmen haben in ihren Arbeitsverträgen inzwischen eigene Passagen, die sich mit dem Social-Media-Verhalten von Mitarbeitern befassen. Sie versuchen, die Surf-Wut der Angestellten einzudämmen.