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	<title>Bundesgericht | MEDIENWOCHE</title>
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	<description>Magazin für Medien, Journalismus, Kommunikation &#38; Marketing</description>
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		<title>Kommentarurteil, Bundesratsoverkill, Zensurjustiz</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Nick Lüthi]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 03 Dec 2022 09:48:47 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Medienwoche]]></category>
		<category><![CDATA[superprovisorische Verfügung]]></category>
		<category><![CDATA[Bundesgericht]]></category>
		<category><![CDATA[Arena]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>The Good – Bundesgericht stärkt Rechte des SRF-Publikums Bisher verfährt SRF bei der Moderation von User-Kommentaren nach dem Prinzip «Im Zweifelsfall löschen». Als Folge davon können schon mal Wortmeldungen verschwinden, die niemanden beleidigen und auch sonst nicht offensichtlich gegen die Hausregeln verstossen. Das geschah auch am 10. August 2021. Eine Leserin bekannte sich in ironischen <a href="https://medienwoche.ch/2022/12/03/kommentarurteil-bundesratsoverkill-zensurjustiz/">Weiterlesen ...</a></p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p><a href="https://medienwoche.ch/wp_website/wp-content/uploads/2022/12/MW-Good-Bad-Ugly-20221203b.jpg" data-rel="lightbox-image-0" data-magnific_type="image" data-rl_title="" data-rl_caption="" title=""><img fetchpriority="high" decoding="async" src="https://medienwoche.ch/wp_website/wp-content/uploads/2022/12/MW-Good-Bad-Ugly-20221203b.jpg" alt="" width="1455" height="487" class="alignright size-full wp-image-101164" srcset="https://medienwoche.ch/wp_website/wp-content/uploads/2022/12/MW-Good-Bad-Ugly-20221203b.jpg 1455w, https://medienwoche.ch/wp_website/wp-content/uploads/2022/12/MW-Good-Bad-Ugly-20221203b-300x100.jpg 300w, https://medienwoche.ch/wp_website/wp-content/uploads/2022/12/MW-Good-Bad-Ugly-20221203b-1024x343.jpg 1024w, https://medienwoche.ch/wp_website/wp-content/uploads/2022/12/MW-Good-Bad-Ugly-20221203b-768x257.jpg 768w" sizes="(max-width: 1455px) 100vw, 1455px" /></a></p>
<h3>The Good – Bundesgericht stärkt Rechte des SRF-Publikums</h3>
<p>Bisher verfährt SRF bei der Moderation von User-Kommentaren nach dem Prinzip «Im Zweifelsfall löschen». Als Folge davon können schon mal Wortmeldungen verschwinden, die niemanden beleidigen und auch sonst nicht offensichtlich gegen die Hausregeln verstossen. Das geschah auch am 10. August 2021. Eine Leserin bekannte sich in ironischen Ton unter einem Beitrag zur Abschaffung der Gratis-Corona-Tests in Deutschland auf dem Instagram-Kanal von SRF weder gegen Corona geimpft noch je getestet worden zu sein. Der Kommentar wurde ohne Begründung gelöscht.</p>
<p>Die Schreiberin wollte sich damit nicht abfinden und beschwerte sich bei der Ombudsstelle. Doch die erklärte sich für nicht zuständig für die Handhabung der Kommentarspalten durch SRF. Ebenso die UBI als nächsthöhere Instanz. Also blieb noch das Bundesgericht. Und das <a href="https://www.bger.ch/files/live/sites/bger/files/pdf/de/2c_1023_2021_yyyy_mm_dd_T_d_13_04_44.pdf" rel="noopener" target="_blank">kommt nun zum Schluss</a>, dass sich die Vorinstanzen mit der Beschwerde hätten befassen müssen. Die Löschung eines Kommentars sei «ein wertender redaktioneller Akt» und falle damit in die Zuständigkeit von Ombudsstelle, respektive UBI. Das Bundesgericht weist weiter auf die spezielle Verantwortung der SRG hin (zu der auch SRF gehört) als «gesamtschweizerisch konzessionierte Anbieterin im Radio- und Fernsehbereich».</p>
<p>Das Urteil führt im Idealfall zu einem sorgfältigeren Umgang mit Leserkommentaren und zu weniger vorschnellen Löschentscheiden. Zum Rechtsstreit wäre es in dem Fall nicht gekommen, wenn SRF nach der Maxime gehandelt hätte «Im Zweifelsfall stehen lassen».<br />
</p>
<h3>The Bad – «Arena» mit fünf Sendungen zur Bundesratswahl</h3>
<p>Als wäre nicht schon vieles – oder alles – gesagt zum Thema, hat sich die <a href="https://www.srf.ch/play/tv/sendung/arena?id=09784065-687b-4b60-bd23-9ed0d2d43cdc" rel="noopener" target="_blank">«Arena» von Schweizer Fernsehen SRF</a> auch gestern Abend wieder mit der Bundesratsersatzwahl vom kommenden Mittwoch beschäftigt. Es war die fünfte Sendung zur Nachfolge von Simonetta Sommaruga und Ueli Maurer. Mit einer Ausnahme standen seit Ende Oktober nur <a href="https://www.srf.ch/play/tv/arena/video/parteispitzen-zu-bundesratswahl-und-wahljahr-2023?urn=urn:srf:video:c009a3ab-c7f0-455c-8074-29e8e2c0df97" rel="noopener" target="_blank">Bundesratswahlen</a>, <a href="https://www.srf.ch/play/tv/arena/video/mit-welchem-bundesrat-durch-die-krise?urn=urn:srf:video:5c2056b7-73a8-43c8-b26a-4f7c8e3695f5" rel="noopener" target="_blank">Bundesratswahlen</a>, <a href="https://www.srf.ch/play/tv/arena/video/wie-viel-frau-braucht-es-im-bundesrat?urn=urn:srf:video:a7221e2a-9db9-47db-8fd6-95860c3eb4aa" rel="noopener" target="_blank">Bundesratswahlen</a>, <a href="https://www.srf.ch/play/tv/arena/video/showdown-um-bundesrats-tickets?urn=urn:srf:video:b05f283d-c06b-424e-95b5-0836b89bf7f6" rel="noopener" target="_blank">Bundesratswahlen</a> und noch einmal <a href="https://www.srf.ch/play/tv/arena/video/kommt-es-zur-grossen-rochade-im-bundesrat?urn=urn:srf:video:ca4b2e1a-09c0-4eaa-8f0d-6d5c1d05abaf" rel="noopener" target="_blank">Bundesratswahlen</a> in der wichtigsten Diskussionssendung von Fernsehen SRF auf dem Programm.</p>
<p>Klar, eine Doppelvakanz in der Landesregierung kommt nicht alle Tage vor. Aber alle paar Jahre. 2018 gab es keine einzige «Arena» zur Nachfolge von Doris Leuthard und Johann Schneider-Ammann. Das war vielleicht eine Sendung zu wenig. Doch «damals dominierten neben der Bundesratsersatzwahl noch andere Themen den politischen Diskurs», schreibt «Arena»-Redaktionsleiterin Franziska Egli (Bild). Gibt es heute wirklich nur ein Thema? Immerhin schaffte es die Debatte um die Reform des Rentensystems in eine Sendung. Und andere aktuelle Themen, etwa die drohenden Strommangellage, flossen in die Bundesratswahlsendungen ein.</p>
<p>Am Ende bleibt der Eindruck eines Overkills. Nach den beiden Extremen mit keiner Sendung 2018 und deren fünf 2022 zu einer Doppelvakanz im Bundesrat klappt es das nächste Mal bestimmt mit einem angemessenen Wert dazwischen.</p>
<h3>The Ugly – Genfer Justiz als Zensurhelferin</h3>
<p>Als die Sendungen «Rundschau» und später auch «Deville» des Schweizer Fernsehens kürzlich über eine grossangelegte <a href="https://www.srf.ch/news/schweiz/projekt-gnadenlos-wie-katar-in-der-schweiz-die-fussballwelt-ausspionierte" rel="noopener" target="_blank">Spionageoperation</a> aus Katar gegen die Fifa berichteten, ging es nicht lange und ein indischer IT-Unternehmer mit Wohnsitz in der Westschweiz meldete sich beim Genfer Zivilgericht. Er kam namentlich in der Berichterstattung vor. Doch in diesem Kontext wollte er nicht genannt werden und sah seine Persönlichkeitsrechte verletzt. Darum erwirkte er eine superprovisorische Verfügung gegen das Schweizer Fernsehen. Das Genfer Gericht gab dem Begehren statt. Das Fernsehen musste die Person unkenntlich darstellen und den Namen anonymisieren.</p>
<p>Wie der <a href="https://www.tagesanzeiger.ch/srf-muss-sich-selbst-zensurieren-weil-gericht-schlampt-696355048400" rel="noopener" target="_blank">«Tages-Anzeiger» berichtet</a>, hat das Gericht die Zensurmassnahme möglicherweise vorschnell beschlossen. Denn SRF hatte in weiser Voraussicht, dass Akteure, die in der Recherche vorkommen, dagegen vorgehen könnten, eine sogenannte Schutzschrift beim Gericht deponiert. Darin kann eine Redaktion präventiv darlegen, warum sie eine identifizierende Berichterstattung für rechtmässig hält. Doch das Genfer Gericht ignorierte die vorgebrachten Argumente und hiess die vorsorgliche Massnahme gut. Angeblich sei die Zahlung für die Hinterlegung der Schutzschrift beim Gericht noch nicht eingegangen sei. SRF hat gezahlt, aber das Geld war noch nicht eingetroffen.</p>
<p>Die Ignoranz des Genfer Gerichts wirft ein schlechtes Licht auf die Justiz. Erst kürzlich hat die Politik die <a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20200026" rel="noopener" target="_blank">Hürden für vorsorgliche Massnahmen gesenkt</a>, dann sollte wenigstens die Justiz garantieren, dass die Rechte der Medien nicht noch weiter untergraben werden.</p><p>The post <a href="https://medienwoche.ch/2022/12/03/kommentarurteil-bundesratsoverkill-zensurjustiz/">Kommentarurteil, Bundesratsoverkill, Zensurjustiz</a> first appeared on <a href="https://medienwoche.ch">MEDIENWOCHE</a>.</p>]]></content:encoded>
					
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		<item>
		<title>Bundesgericht spricht Facebook-Kontoinhaber von Rassismusvorwürfen frei</title>
		<link>https://medienwoche.ch/2022/05/14/bundesgericht-spricht-facebook-kontoinhaber-von-rassismusvorwuerfen-frei/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Nick Lüthi]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 14 May 2022 08:35:23 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Social Media]]></category>
		<category><![CDATA[Facebook]]></category>
		<category><![CDATA[Bundesgericht]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>In Neuenburg wurde ein Facebook-User wegen Rassendiskriminierung beschuldigt, weil rassistische Kommentare seinem Post angefügt wurden. Um das Legalitätsprinzip einzuhalten, weist das Bundesgericht die Beschwerde ab.</p>
<p>The post <a href="https://medienwoche.ch/2022/05/14/bundesgericht-spricht-facebook-kontoinhaber-von-rassismusvorwuerfen-frei/">Bundesgericht spricht Facebook-Kontoinhaber von Rassismusvorwürfen frei</a> first appeared on <a href="https://medienwoche.ch">MEDIENWOCHE</a>.</p>]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>In Neuenburg wurde ein Facebook-User wegen Rassendiskriminierung beschuldigt, weil rassistische Kommentare seinem Post angefügt wurden. Um das Legalitätsprinzip einzuhalten, weist das Bundesgericht die Beschwerde ab.</p><p>The post <a href="https://medienwoche.ch/2022/05/14/bundesgericht-spricht-facebook-kontoinhaber-von-rassismusvorwuerfen-frei/">Bundesgericht spricht Facebook-Kontoinhaber von Rassismusvorwürfen frei</a> first appeared on <a href="https://medienwoche.ch">MEDIENWOCHE</a>.</p>]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Bundesgericht, SRF&#160;DOK, Higgs.ch</title>
		<link>https://medienwoche.ch/2022/04/30/bundesgericht-srf-dok-higgs-ch/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Nick Lüthi]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 30 Apr 2022 08:26:48 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Medienwoche]]></category>
		<category><![CDATA[higgs.ch]]></category>
		<category><![CDATA[SRF Dok]]></category>
		<category><![CDATA[Bundesgericht]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>The Good – Kritik ist keine Herabsetzung Nach vier Jahren setzt das Bundesgericht einen Schlusspunkt: In einem diese Woche öffentlich gewordenen Urteil schützt das Gericht die Position des Basler SRF-Journalisten Matieu Klee (Bild). Der Redaktor des Regionaljournals Basel veröffentlichte im April 2018 einen Online-Artikel mit dem Titel «Streit um GAV – Millionenskandal oder formaljuristisches Problem?». <a href="https://medienwoche.ch/2022/04/30/bundesgericht-srf-dok-higgs-ch/">Weiterlesen ...</a></p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p><a href="https://medienwoche.ch/wp_website/wp-content/uploads/2022/04/MW-Good-Bad-Ugly-20220430b.jpg" data-rel="lightbox-image-0" data-magnific_type="image" data-rl_title="" data-rl_caption="" title=""><img decoding="async" class="aligncenter size-full wp-image-96858" src="https://medienwoche.ch/wp_website/wp-content/uploads/2022/04/MW-Good-Bad-Ugly-20220430b.jpg" alt="" width="1456" height="488" srcset="https://medienwoche.ch/wp_website/wp-content/uploads/2022/04/MW-Good-Bad-Ugly-20220430b.jpg 1456w, https://medienwoche.ch/wp_website/wp-content/uploads/2022/04/MW-Good-Bad-Ugly-20220430b-300x101.jpg 300w, https://medienwoche.ch/wp_website/wp-content/uploads/2022/04/MW-Good-Bad-Ugly-20220430b-1024x343.jpg 1024w, https://medienwoche.ch/wp_website/wp-content/uploads/2022/04/MW-Good-Bad-Ugly-20220430b-768x257.jpg 768w" sizes="(max-width: 1456px) 100vw, 1456px" /></a></p>
<h3>The Good – Kritik ist keine Herabsetzung</h3>
<p>Nach vier Jahren setzt das Bundesgericht einen Schlusspunkt: In einem diese Woche öffentlich gewordenen Urteil schützt das Gericht die Position des Basler SRF-Journalisten Matieu Klee (Bild). Der Redaktor des Regionaljournals Basel veröffentlichte im April 2018 einen Online-Artikel mit dem Titel <a href="https://www.srf.ch/news/regional/basel-baselland/streit-um-gav-millionenskandal-oder-formaljuristisches-problem" target="_blank" rel="noopener">«Streit um GAV – Millionenskandal oder formaljuristisches Problem?»</a>. Es ging dabei um den Verdacht, die Wirtschaftskammer Baselland habe ohne rechtliche Grundlage die Vollzugskosten für einen Gesamtarbeitsvertrag eingezogen.</p>
<p>Die Wirtschaftskammer klagte gegen den kritischen Bericht durch alle Instanzen – erfolglos, wie jetzt feststeht. Das Bundesgericht hält fest, es handle sich bei der Darstellung des Sachverhalts und den gewählten Formulierungen nicht um eine Herabsetzung im Sinne des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb UWG; Kritik müsse möglich sein. Die Lausanner Richter:innen zerpflücken die Beschwerdepunkte und lassen die Wirtschaftskammer mit ihrer Klagekaskade ziemlich alt aussehen.</p>
<p>Das Urteil bedeutet, dass auch im Lokaljournalismus harte, aber faire Recherchen möglich sind. Und Matieu Klee, gegen dessen Berichterstattung sich die Beschwerde gerichtet hatte, findet ganz grundsätzlich gegenüber der MEDIENWOCHE: «Kritischer und ausdrücklich auch unbequemer Wirtschaftsjournalismus segnet das oberste Gericht ab, wenn eine Geschichte sauber recherchiert ist.» Er sei erleichtert und froh, dass das Bundesgericht dies nun so bestätigt hat.<br />
</p>
<h3>The Bad – SRG-Röstigraben</h3>
<p>Vor zwei Jahren erhielt Mehdi Atmani den Swiss Press Award als <a href="https://www.werbewoche.ch/de/kommunikation/awards/2020-04-29/mehdi-atmani-ist-swiss-press-journalist-of-the-year/" target="_blank" rel="noopener">«Journalist des Jahres»</a> für seine Webserie <a href="https://youtube.com/playlist?list=PLrAvDZ9sYjXaF05SYkTJ3tFG3lRp2D1vU" target="_blank" rel="noopener">«Die Schweiz in geheimer Mission»</a>. Nach neun Jahren Recherche dokumentierte der freie Videoreporter in fünf Folgen die Verstrickung der Schweiz in globale Überwachungs- und Abhöraktivitäten. Am vergangenen Montag legte Atmani nach und setzte seine Recherche in einer zweiten Staffel fort. Wiederum in kompakter Erzählweise und mit kompetenten Protagonist:innen folgt er den Spuren kritischer Cyber-Aktivitäten von Behörden und Privaten. Das Erkenntnisziel der fünf Folgen zu je zwölf Minuten: die heutigen Herausforderungen der digitalen Gesellschaft verstehen.</p>
<p>Die Premiere der zweiten Staffel fand einzig in der Westschweiz statt <a href="https://www.rts.ch/play/tv/emission/la-suisse-sous-couverture?id=10774538" target="_blank" rel="noopener">auf RTS.ch</a> und in der <a href="https://www.rts.ch/play/tv/redirect/detail/13045242" target="_blank" rel="noopener">Tagesschau «19h30»</a>. In den nächsten Tagen soll die Serie auch bei RSI in der italienischen Schweiz und auf dem Streamingportal Play Suisse zu sehen sein. SRF hingegen hält sich zurück. Ein Sendestart ist nicht bekannt, obwohl die Serie in Zusammenarbeit mit SRF entstanden war: «Wir prüfen derzeit, wann wir diese spannenden Inhalte auch dem Deutschschweizer Publikum zugänglich machen können», lässt Nathalie Rufer, Leiterin DOK &amp; Reportagen SRF, ausrichten.</p>
<p>Damit wiederholt sich die Geschichte. Bereits bei der ersten Staffel haperte es mit der Koordination über den Röstigraben und SRF zeigte die Serie erst drei Monate nach dem Start in der Romandie. Das wirft kein gutes Licht auf das Bemühen der SRG, vermehrt gesamtschweizerische Produktionen an den Start zu bringen. Und freie Produzent:innen motiviert es nicht unbedingt, unter diesen Vorzeichen nationale Projekte vorzuschlagen.</p>

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<h3>The Ugly – Wer, wenn nicht er?</h3>
<p>Beat Glogger schmeisst hin: Ende Juli stellt er den Betrieb seines Wissensmagazins «Higgs» ein. Das hat Glogger am Donnerstag <a href="https://www.higgs.ch/wir-stellen-den-betrieb-ein/51072/" target="_blank" rel="noopener">bekanntgegeben</a>. Grund für die Betriebseinstellung sei das fehlende Geld. Stiftungen und Sponsoren hätten sich aus der Finanzierung zurückgezogen. Auch die im letzten Herbst eingeführten Mitgliedschaftsbeiträge vermochten den Ausfall nicht zu kompensieren.</p>
<p>Wenn in den nächsten Monaten nicht noch ein Wunder geschieht, endet im Sommer nach viereinhalb Jahren der Versuch, ambitionierten und unabhängigen Wissenschaftsjournalismus einem breiten Publikum zugänglich zu machen. «Higgs» wirkte insbesondere in den beiden Pandemiejahren als wichtige Stimme, die verlässliche Informationen und Einschätzungen <a href="https://www.higgs.ch/corona/" target="_blank" rel="noopener">zu Corona</a> bereitstellte. Doch der Zuspruch verflog mit dem Abflauen der Pandemie so schnell, wie er anfänglich hochgeschnellt war.</p>
<p>Das absehbare Ende von «Higgs» ist aus mehreren Gründen eine üble Botschaft:<br />
• Wenn es einer der erfahrensten, gewieftesten und angesehensten Wissenschaftsvermittler nicht schafft, ein solches Projekt über Wasser zu halten, wird es niemand sonst so schnell wagen, in seine Fussstapfen zu treten.<br />
• Der unabhängige Wissenschaftsjournalismus verliert eine Stimme, die gerade deshalb so wichtig war, weil Verlage in diesem Bereich Leistungen abbauen und gleichzeitig zweifelhafte Formate im Grenzbereich zur Wissenschafts-PR aufbauen.<br />
• Der Verlust von neun journalistischen Arbeitsplätzen schwächt den sowieso schon <a href="https://medienwoche.ch/2022/04/29/das-zentrum-ist-ueberall-mit-andreas-moesli-in-winterthur/">schwachen Medienstandort</a> Winterthur zusätzlich.</p><p>The post <a href="https://medienwoche.ch/2022/04/30/bundesgericht-srf-dok-higgs-ch/">Bundesgericht, SRF DOK, Higgs.ch</a> first appeared on <a href="https://medienwoche.ch">MEDIENWOCHE</a>.</p>]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Vor 25 Jahren: Ein Zeitungsartikel und der lange Streit um den «Maulkorbartikel»</title>
		<link>https://medienwoche.ch/2022/01/21/vor-25-jahren-ein-zeitungsartikel-und-der-lange-streit-um-einen-gesetzesartikel/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Nick Lüthi]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 21 Jan 2022 12:28:08 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Medienwoche]]></category>
		<category><![CDATA[Sonntagszeitung]]></category>
		<category><![CDATA[Bundesgericht]]></category>
		<category><![CDATA[EGMR]]></category>
		<category><![CDATA[Martin Stoll]]></category>
		<category><![CDATA[Geheimhaltung]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://medienwoche.ch/?p=94182</guid>

					<description><![CDATA[<p>Im Januar 1997 zitierte die «Sonntagszeitung» aus einem vertraulichen Schreiben des Schweizer Botschafters in den USA. Die nachfolgenden gerichtlichen und politischen Auseinandersetzungen zogen sich über zwanzig Jahre hin. Journalist Martin Stoll, der den Wirbel damals ausgelöst hatte, erinnert sich. Irgendwann Anfang Februar 1997, irgendwo in den Schweizer Bergen. Ein Mann verschwindet hinter einen Baum, klaubt <a href="https://medienwoche.ch/2022/01/21/vor-25-jahren-ein-zeitungsartikel-und-der-lange-streit-um-einen-gesetzesartikel/">Weiterlesen ...</a></p>
<p>The post <a href="https://medienwoche.ch/2022/01/21/vor-25-jahren-ein-zeitungsartikel-und-der-lange-streit-um-einen-gesetzesartikel/">Vor 25 Jahren: Ein Zeitungsartikel und der lange Streit um den «Maulkorbartikel»</a> first appeared on <a href="https://medienwoche.ch">MEDIENWOCHE</a>.</p>]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Im Januar 1997 zitierte die «Sonntagszeitung» aus einem vertraulichen Schreiben des Schweizer Botschafters in den USA. Die nachfolgenden gerichtlichen und politischen Auseinandersetzungen zogen sich über zwanzig Jahre hin. Journalist Martin Stoll, der den Wirbel damals ausgelöst hatte, erinnert sich.</strong><br />
<a href="https://medienwoche.ch/wp_website/wp-content/uploads/2022/01/MW-Stoll-Jagmetti-20220120a.jpg" data-rel="lightbox-image-0" data-magnific_type="image" data-rl_title="" data-rl_caption="" title=""><img decoding="async" src="https://medienwoche.ch/wp_website/wp-content/uploads/2022/01/MW-Stoll-Jagmetti-20220120a-300x201.jpg" alt="" width="300" height="201" class="alignnone size-medium wp-image-94183" srcset="https://medienwoche.ch/wp_website/wp-content/uploads/2022/01/MW-Stoll-Jagmetti-20220120a-300x201.jpg 300w, https://medienwoche.ch/wp_website/wp-content/uploads/2022/01/MW-Stoll-Jagmetti-20220120a-1024x686.jpg 1024w, https://medienwoche.ch/wp_website/wp-content/uploads/2022/01/MW-Stoll-Jagmetti-20220120a-768x515.jpg 768w, https://medienwoche.ch/wp_website/wp-content/uploads/2022/01/MW-Stoll-Jagmetti-20220120a-470x315.jpg 470w, https://medienwoche.ch/wp_website/wp-content/uploads/2022/01/MW-Stoll-Jagmetti-20220120a-728x485.jpg 728w, https://medienwoche.ch/wp_website/wp-content/uploads/2022/01/MW-Stoll-Jagmetti-20220120a.jpg 1456w" sizes="(max-width: 300px) 100vw, 300px" /></a><br />
Irgendwann Anfang Februar 1997, irgendwo in den Schweizer Bergen. Ein Mann verschwindet hinter einen Baum, klaubt dort mit klammen Fingern ein Dokument aus einem Umschlag. Mit der einen Hand hält er das Papier, mit der anderen kramt er ein Feuerzeug hervor. Dann setzt er das Blatt von unten her in Brand. Aschefetzchen schweben auf den schneebedeckten Boden.</p>
<p>Das physische Ende des Corpus Delicti steht am Anfang einer Auseinandersetzung über den Inhalt des eben vernichteten Schreibens, die sich über zwanzig Jahren hinziehen sollte. Martin Stoll erinnert sich noch genau an den Moment hinter dem Baum vor 25 Jahren. Der Journalist, der auch heute noch für die «Sonntagszeitung» arbeitet, hatte Tage davor aus dem Dokument zitiert und damit den Schweizer Botschafter in Washington aus dem Amt geschrieben.<br />
</p>
<p>Am 26. Januar 1997 stand als Textaufmacher auf der Titelseite der «Sonntagszeitung» die Schlagzeile: «Botschafter Jagmetti beleidigt die Juden». Im Artikel zitierte Martin Stoll aus einem vertraulichen Strategiepapier, das <a href="https://de.wikipedia.org/wiki/Carlo_Jagmetti" rel="noopener" target="_blank">Carlo Jagmetti</a>, der Schweizer Gesandte in den USA, ins Aussendepartement EDA nach Bern geschickt hatte. Bei dem Schreiben handelte es sich um eine Lageeinschätzung zu den laufenden Verhandlungen zwischen der Schweiz und jüdischen Organisationen zum Umgang mit den nachrichtenlosen Vermögen auf Schweizer Banken aus der Zeit des Zweiten Weltkriegs (<a href="https://www.swissinfo.ch/ger/zwei-revisionen_rueckblick-auf-die-kontroverse-um-die-holocaust-gelder/36759886" rel="noopener" target="_blank">«Holocaust-Gelder»</a>). Der Frontaufmacher, ein weiterer Artikel von Stoll im Zeitungsinnern sowie ein Kommentar von Chefredaktor Ueli Haldimann kritisierten und skandalisierten den Tonfall und die Wortwahl des Botschafters. Jagmetti schrieb, die Schweiz führe einen «Krieg», den sie «an der Aussen- und an der Innenfront führen und gewinnen muss». Die jüdischen Organisationen bezeichnete er als «Gegner», von denen man «den meisten nicht vertrauen kann». Der zweite Artikel stellte die verbale Rüpelei in eine Reihe mit früheren unvorteilhaften Auftritten des Schweizer Botschafters. Der Kommentar reihte das vertrauliche und nun öffentlich gewordene Schreiben in die «Serie der Pannen und Skandale bei der Bewältigung der Schweizer Holocaust-Vergangenheit» ein.</p>
<blockquote><p>Die Aufregung nach der Veröffentlichung seines Artikels erlebte Stoll aus der Ferne, weit oben in den Bergen.</p></blockquote>
<p>Zu diesem Zeitpunkt bedeutete diese Veröffentlichung Sprengstoff. An einen ruhigen weiteren Verlauf der ohnehin schon schwierigen Verhandlungen war nicht mehr zu denken, nachdem die «Sonntagszeitung» diese Bombe hatte platzen lassen. Der Einschlag traf mit unvermittelter Wucht den Autor des Schreibens, so dass Carlo Jagmetti keine andere Möglichkeit mehr sah als tags darauf seine <a href="https://www.srf.ch/play/tv/schon-vergessen/video/jagmetti-demissioniert-als-us-botschafter?urn=urn:srf:video:8a165b26-7079-4918-9a26-69d7ff894f8e" rel="noopener" target="_blank">Demission als Botschafter</a> einzureichen. Wegen des Artikels sei eine «untragbare Lage» entstanden. Er bedauere es, mit der im Bericht verwendeten Ausdrucksweise die Empfindung jüdischer Kreise und der Öffentlichkeit verletzt zu haben.</p>
<p>Die Aufregung nach der Veröffentlichung seines Artikels erlebte Stoll aus der Ferne, weit oben in den Bergen. Aber es gab ein Problem: Das Dokument lag noch bei ihm zu Hause. «Ich hatte natürlich Angst vor einer Hausdurchsuchung. Darum liess ich mir das Schreiben postlagernd schicken, damit ich es vernichten konnte», erinnert sich Stoll. Die Furcht war berechtigt. 1994 liess die damalige Bundesanwältin Carla del Ponte auf der Suche nach Dokumenten ihrer Behörde, aus denen das Blatt zitiert hatte, die Redaktionsräume und die Wohnung zweier Redaktoren der «Sonntagszeitung» durchsuchen (einer davon war André Marty, der zwanzig Jahre später selbst für die Bundesanwaltschaft als Informationschef arbeiten würde).</p>
<blockquote><p>Während Stoll in den Bergen weilte, hatte Bundesanwältin Carla Del Ponte nach einer Strafanzeige des Aussendepartement EDA bereits zu ermitteln begonnen.</p></blockquote>
<p>«Das Dokument hätte möglicherweise Rückschlüsse zugelassen auf die Quelle», begründet Stoll seine Vernichtungsaktion. Denn während Stoll in den Bergen weilte, hatte Bundesanwältin Carla Del Ponte nach einer Strafanzeige des Aussendepartement EDA bereits zu ermitteln begonnen, und zwar in zwei Richtungen. Sie suchte einerseits nach dem Leck in der Bundesverwaltung, nahm andererseits auch Martin Stoll sowie Kollegen vom «Tages-Anzeiger» ins Visier wegen eines möglichen Verstosses gegen <a href="https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/54/757_781_799/de#art_293" rel="noopener" target="_blank">Artikel 293 im Strafgesetzbuch</a>. Dieser Paragraph stellt die «Veröffentlichung amtlicher gehei­mer Ver­hand­lungen» unter Strafe. Ein Verstoss konnte sich nach dem damaligen Stand der Gesetzgebung nur schon dadurch ergeben, dass jemand ein Dokument veröffentlichte, das eine Behörde als «geheim» oder «vertraulich» klassifiziert hatte – unabhängig davon, ob es plausible Gründe für die Geheimhaltung gab, respektive ein überwiegendes öffentliches Interesse am Inhalt bestand.</p>
<p>Unter diesen Vorzeichen war auch der «Sonntagszeitung» klar, dass sie mit der Publikation der Botschafter-Depesche eine Anzeige und eine Bestrafung riskierte. Simon Canonica, während 20 Jahren Rechtskonsulent der Tamedia-Redaktionen, erinnert sich an die Diskussionen mit der Redaktion. Viel Zeit dazu habe es in der Hektik der Zeitungsproduktion nicht gegeben. «Es gab damals eine eindeutige Praxis der Gerichte, die auf den rein formellen Geheimnisbegriff abstützte. Aber wir kamen zum Schluss, dass wir das Risiko in Kauf nehmen», sagt Canonica heute.</p>

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<p>Dass sich diese Anzeige zu jenem Fall entwickeln würde, der ihn am längsten beschäftigen sollte in seiner 20-jährigen Zeit als Tamedia-Rechtskonsulent, damit habe er damals «keine Sekunde gerechnet». Es sollte sich ein zäher, langwieriger Kampf entspinnen gegen Artikel 293 als überholtes Instrument zur Gängelung der Medien, auch berüchtigt als «Maulkorbartikel». Ein Kampf, der nur darum ausgefochten werden musste, weil die «Sonntagszeitung» das Jagmetti-Papier zugespielt erhalten und sich für eine Veröffentlichung in pointierter, zugespitzter Form entschieden hatte. Wäre diese Berichterstattung ausgeblieben, hätte das Parlament vermutlich schon ein paar Monate später Artikel 293 aus dem Strafgesetzbuch gestrichen. Nun steht er bis heute drin.</p>
<blockquote><p>Bei Martin Stoll hält sich der Ärger darüber in Grenzen, die Streichung einer medienfeindlichen Gesetzesbestimmung verhindert zu haben. </p></blockquote>
<p>Bundesrat Arnold Koller, 1997 Vorsteher des Justiz- und Polizeidepartements, nannte den Paragraphen einen «alten Zopf» und auch das Parlament hatte bereits in Richtung Abschaffung vorgespurt. Doch am Schluss kam es anders. National- und Ständerat hielten an der umstrittenen Bestimmung im Medienstrafrecht fest. «Offensichtlich eine Folge des Jagmetti-Skandals», kommentierte Bundesrat Koller den für ihn enttäuschenden Entscheid.</p>
<p>Bei Martin Stoll hält sich im Rückblick der Ärger darüber in Grenzen, mit seiner Enthüllung von Ende Januar 1997 die Streichung einer medienfeindlichen Gesetzesbestimmung verhindert zu haben. «Mich hat auch nie jemand persönlich dafür verantwortlich gemacht, dass der Artikel 293 bis heute besteht», sagt Stoll im Gespräch mit der MEDIENWOCHE. «Ich war mir damals nicht bewusst, dass die Veröffentlichung eine solche Nachwirkung haben könnte. Wir waren alle überrascht von den hohen Wellen.» </p>
<p>Aber er würde es wieder tun, wenn auch anders: «Ein Problem war sicherlich, dass wir das Thema in dieser Kürze abgehandelt hatten.» Neben heftiger Kollegenschelte, insbesondere von der NZZ mit dem Vorwurf des Sensationsjournalismus, setzte die Jagmetti-Enthühllung auch <a href="https://presserat.ch/complaints/verffentlichung-vertraulicher-informationen/" rel="noopener" target="_blank">eine Rüge des Presserats</a> ab, der die «Sonntagszeitung» dafür kritisierte, «wichtige Elemente der Information unterschlagen» zu haben. Der «Tages-Anzeiger», der sich entschieden hatte, fast das ganze vertrauliche Schreiben von Botschafter Jagmetti zu veröffentlichen, habe «die Dinge eher wieder ins richtige Licht gerückt», schrieb der Presserat in seiner Stellungnahme.</p>
<blockquote><p>Die von Martin Stoll vorgebrachte Argumentation, wonach das Interesse der Öffentlichkeit das Geheimhaltungsinteresse der staatlichen Behörden überwogen hätte, liessen die Gerichte nicht gelten.</p></blockquote>
<p>Nachdem die Politik an Artikel 293 festgehalten hatte, blieb der Weg über die Justiz, um das Ärgernis aus der Welt respektive aus dem Strafgesetzbuch zu schaffen. Doch von Schweizer Gerichten war keine Überraschung zu erwarten, solange sie sich auf einen formellen Geheimnisbegriff abstützten und als geheim betrachteten, was eine Behörde als geheim deklariert hatte. Und so kam es, wie es zu erwarten gewesen war: Vom Bezirksgericht über das Obergericht bis zum Bundesgericht hielten alle Instanzen die Veröffentlichung des als vertraulich deklarierten Dokuments aus der Feder von Botschafter Jagmetti für ein strafbares Handeln. Die von Martin Stoll vorgebrachte Argumentation, wonach das Interesse der Öffentlichkeit im Falle seiner Veröffentlichung das Geheimhaltungsinteresse der staatlichen Behörden überwogen hätte, liessen die Gerichte nicht gelten. Seine Bestrafung nach Artikel 293 schränke zudem die Pressefreiheit nicht unzulässig ein, befand das Bundesgericht und schrieb dazu in seinem <a href="https://www.bger.ch/ext/eurospider/live/de/php/clir/http/index.php?highlight_docid=atf%3A%2F%2F126-IV-236%3Ade&#038;lang=de&#038;zoom=&#038;type=show_document" rel="noopener" target="_blank">Urteil vom 5. Dezember 2000</a>: «Die Pressefreiheit als solche ist, trotz ihrer erheblichen Bedeutung in einer demokratischen Gesellschaft, kein Rechtfertigungsgrund für tatbestandsmässiges Verhalten von Medienschaffenden.» Damit bestätigte das höchste Schweizer Gericht das Urteil gegen Martin Stoll wegen «Veröffentlichung amtlicher geheimer Verhandlungen» und die Busse von 800 Franken. Die Ermittlungen gegen unbekannte Quellen in der Bundeverwaltung, die das Dokument an die «Sonntagszeitung» weitergereicht hatte, waren zu diesem Zeitpunkt schon seit zwei Jahren eingestellt. Es blieb also bei der unschönen Konstellation, dass der Urheber der Indiskretion davonkommt und der Überbringer der Botschaft den Kopf hinhalten muss, weil sein Name unter dem Artikel steht.</p>
<p>Nach der höchstrichterlichen Abfuhr aus Lausanne blieb nur noch der Gang nach Strassburg. Die Begründung des Bundesgerichts verstosse gegen die von der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) garantierte Meinungsfreiheit, teilte die «Sonntagszeitung» Ende Januar 2001 mit und kündigte den Weiterzug an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte an. «Es ging uns damals um eine grundsätzliche Klärung und nicht um die 800 Franken Busse», erinnert sich der frühere Tamedia-Rechtskonsulent Simon Canonica.</p>
<blockquote><p>Im April 2006 entschied das Gericht in Strassburg, die Schwiez habe mit der Verurteilung von Martin Stoll gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstossen.</p></blockquote>
<p>Dann geschah ganz lang nichts. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) liess sich Zeit mit einem Entscheid. Umso grösser war die die Erleichterung als der EGMR nach fünf Jahren, im April 2006, <a href="https://www.humanrights.ch/de/ipf/rechtsprechung-empfehlungen/europ-gerichtshof-fuer-menschenrechte-egmr/erlaeuterte-schweizer-faelle/egmr-stoll-dammann-schweiz" rel="noopener" target="_blank">dem Journalisten Recht gab</a>. Die Schweiz habe mit der Verurteilung von Martin Stoll gegen die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) verstossen, befand das Strassburger Gericht in einem knappen Entscheid mit vier zu drei Stimmen. Die Busse hätte eine Art Zensur dargestellt, die den Betroffenen an künftiger Kritik oder weiteren Recherchen hätte hindern können. Ausserdem habe die Öffentlichkeit ein legitimes Interesse daran gehabt zu erfahren, wie die Akteure im Streit um die nachrichtenlosen Vermögen vorgingen. Der Entscheid aus Strassburg wirkte sich auch unmittelbar auf die Praxis der Bundesanwaltschaft aus. Gerichtspolizeiliche Ermittlungsverfahren wurden in der Folge nur noch bei Verletzung von materiellen Geheimnissen eröffnet, also nicht mehr allein deshalb, weil ein Dokument als «vertraulich» oder «geheim» gestempelt war.</p>
<p>Doch so gross wie die Erleichterung über den Entscheid aus Strassburg war, so gross war die Überraschung, als die unterlegene Schweiz ankündigte, an die Grosse Kammer des EGMR zu gelangen. Sie zog damit zum ersten Mal in der Geschichte des EGMR überhaupt einen Entscheid an die zweite Instanz in Strassburg weiter. Grund für das unübliche Vorgehen war vermutlich der knappe Entscheid der ersten Kammer und weil es um wichtige Fragen der Anwendung der Menschenrechtskonvention ging, schrieb damals Simon Canonica in einem Artikel in der «Sonntagszeitung».</p>
<blockquote><p>Es sollte weitere vier Jahre dauern, bis auch politisch wieder Bewegung in die Sache kam.</p></blockquote>
<p>Und so ging es zehn Jahre nach der Veröffentlichung des umstrittenen Artikels in die allerletzte Runde der gerichtlichen Auseinandersetzung. Und nicht ganz überraschend hob die Grosse Kammer <a href="https://www.humanrights.ch/de/ipf/rechtsprechung-empfehlungen/europ-gerichtshof-fuer-menschenrechte-egmr/liste-aller-schweizer-faelle/stoll" rel="noopener" target="_blank">am 10. Dezember 2007</a> den Entscheid der Kleinen Kammer wieder auf. Die Schweizer Gerichte hätten mit ihrem Urteil gegen Martin Stoll die Meinungsäusserungsfreiheit nicht verletzt, befand das Gremium mit 12 zu 5 Stimmen. Den Ausschlag gab insbesondere die Art und Weise der Berichterstattung von Martin Stoll über das Jagmetti-Papier. Die «sensationalistische Aufmachung» lasse den Schluss zu, dass es dem Journalisten nicht um «allgemein interessierende Information» ging, sondern um eine Skandalisierung, zumal der Text auf der Titelseite einer auflagenstarken Zeitung platziert wurde. Stoll kann diese Kritik nachvollziehen. Er sagt heute: «Der Entscheid der Zweiten Kammer wäre vermeidbar gewesen, wenn wir die Enthüllung des Dokuments besser in eine breitere Berichterstattung zum Thema eingebettet hätten.» Aber grundsätzlich hält er das zweite Urteil aus Strassburg für ein gutes Urteil. «Es besagt nämlich auch, dass diplomatische Dokumente nicht per se geheim sind. Sie können durchaus von öffentlichem Interesse sein.» Tatsächlich missbilligte der EGMR in seinem Entscheid den Formalismus des damaligen Artikels 293.</p>
<p>Es sollte weitere vier Jahre dauern, bis auch politisch wieder Bewegung in die Sache kam. 2011 verlangte der damalige grüne Nationalrat Josef Lang mit einer <a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20110489" rel="noopener" target="_blank">parlamentarischen Initiative</a> die Abschaffung von Artikel 293. Unterstützt hatten ihn dabei Ratskolleginnen und -kollegen aus allen Bundesratsparteien. Den vorläufigen Abschluss fand das Ringen um den umstrittenen Paragraphen im schweizerischen Strafgesetzbuch schliesslich zwanzig Jahre nach dem Jagmetti-Artikel. Bis 2017 dauerte die Beratung der Initiative Lang. Zwar konnte sich auch diesmal das Parlament nicht zu einer Abschaffung von Artikel 293 durchringen, ergänzte ihn aber im Sinne eines Kompromisses in einem entscheidenden Punkt. In der aktuellen Fassung steht nun seit Anfang 2018, dass die Veröffentlichung eines Behördengeheimnisses dann nicht strafbar ist, «wenn der Veröffentlichung kein überwiegendes öffentliches oder privates Interesse entgegengestanden hat.»</p>
<p>Das heisst: Ein Gericht soll Medienschaffende nur noch dann bestrafen können, wenn das Interesse der Behörden und Verwaltung an der Geheimhaltung der Dokumente grösser ist, als das Interesse der Öffentlichkeit an der Information. Natürlich bleibt auch so Interpretationsspielraum, der sich zulasten der Medien auswirken kann. Aber immerhin müssen Schweizer Gerichte nun in jedem Fall eine Abwägung vornehmen zwischen dem Geheimhaltungsinteresse der Behörde und dem öffentlichen Interesse. «Die Gerichte können sich nun nicht mehr hinter formellen Geheimhaltungsbestimmungen verstecken», sagt Medienjurist Simon Canonica. Und auch der Journalist, dessentwegen Artikel 293 nach der ganzen juristischen und politischen Odyssee nun weiter im Gesetz steht, kann der angepassten Regelung Positives abgewinnen. Martin Stoll sagt: «Der Artikel zwingt einen vor der Veröffentlichung dazu, eine Güterabwägung vorzunehmen und sich im konkreten Fall zu fragen, ob es ein legitimes Geheimhaltungsinteresse der Verwaltung gibt.» Was durchaus vorkommen könne: «Nur um zu zeigen, dass man etwas Brisantes hat, würde ich nie etwas veröffentlichen.»</p>
<blockquote><p>«Für mich ist die Sache abgehakt. Es war ein kurzer Artikel mit grosser Wirkung.» </p></blockquote>
<p>Ende gut, alles gut? Man müssen mit dem «Maulkorbartikel» leben lernen, schrieb der Jurist und heutige «Beobachter»-Chefredaktor Dominique Strebel vor vier Jahren in der MEDIENWOCHE. Der jahrelange Streit um den Paragraphen sei besiegelt. Strebel plädiert darum für einen «pragmatischen Umgang mit dem Maulkorb», was etwa dann möglich sei, wenn man gewisse Punkte bei der journalistischen Arbeit berücksichtige. Und Simon Canonica sieht mit Blick auf das Verhältnis zwischen Medien und Behörden heute ein anderes Bild als vor 25 Jahren: «Der Staat ist derzeit nicht der Hauptfeind der Pressefreiheit, es sind dies vielmehr die Privaten mit ihren Prozessdrohungen.»</p>
<p>Wie im Januar vor 25 Jahren weilt Martin Stoll auch dieser Tage wieder in den Winterferien. Die Aufregung von Anfang 1997 ist weit weg und auch sonst beschäftigt ihn «sein» Fall nicht mehr sonderlich. «Für mich ist die Sache abgehakt. Es war ein kurzer Artikel mit grosser Wirkung.» Geheime Dokumente spielen aber weiterhin eine wichtige Rolle in seinem Beruf. Als <a href="https://www.oeffentlichkeitsgesetz.ch/deutsch/geschaeftsstelle/" rel="noopener" target="_blank">Geschäftsführer von Öffentlichkeitsgesetz.ch</a> engagiert sich Martin Stoll neben seiner Arbeit als Journalist für eine transparente Behördentätigkeit – und damit auch dafür, dass es weniger geheime Dokumente gibt.</p><p>The post <a href="https://medienwoche.ch/2022/01/21/vor-25-jahren-ein-zeitungsartikel-und-der-lange-streit-um-einen-gesetzesartikel/">Vor 25 Jahren: Ein Zeitungsartikel und der lange Streit um den «Maulkorbartikel»</a> first appeared on <a href="https://medienwoche.ch">MEDIENWOCHE</a>.</p>]]></content:encoded>
					
		
		
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		<item>
		<title>Nach Urteil des Bundesgerichts: Luzerner Millionär Bodum tritt nach</title>
		<link>https://medienwoche.ch/2021/05/11/nach-urteil-des-bundesgerichts-luzerner-millionaer-bodum-tritt-nach/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Nick Lüthi]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 11 May 2021 07:17:35 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Journalismus]]></category>
		<category><![CDATA[Hausbesetzer]]></category>
		<category><![CDATA[Bundesgericht]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Der in Luzern residierende Kaffeekannenproduzent Jørgen Bodum feuert im Fall Gundula die nächste Breitseite ab. Nachdem ihn das Bundesgericht erst gerade in die Schranken wies, unterstellt sein Anwalt der freigesprochenen Journalistin jetzt Bereicherungsabsichten.</p>
<p>The post <a href="https://medienwoche.ch/2021/05/11/nach-urteil-des-bundesgerichts-luzerner-millionaer-bodum-tritt-nach/">Nach Urteil des Bundesgerichts: Luzerner Millionär Bodum tritt nach</a> first appeared on <a href="https://medienwoche.ch">MEDIENWOCHE</a>.</p>]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Der in Luzern residierende Kaffeekannenproduzent Jørgen Bodum feuert im Fall Gundula die nächste Breitseite ab. Nachdem ihn das Bundesgericht erst gerade in die Schranken wies, unterstellt sein Anwalt der freigesprochenen Journalistin jetzt Bereicherungsabsichten.</p><p>The post <a href="https://medienwoche.ch/2021/05/11/nach-urteil-des-bundesgerichts-luzerner-millionaer-bodum-tritt-nach/">Nach Urteil des Bundesgerichts: Luzerner Millionär Bodum tritt nach</a> first appeared on <a href="https://medienwoche.ch">MEDIENWOCHE</a>.</p>]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Keine Verurteilung wegen Hausfriedensbruchs</title>
		<link>https://medienwoche.ch/2021/04/02/keine-verurteilung-wegen-hausfriedensbruchs/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Nick Lüthi]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 02 Apr 2021 08:03:56 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Journalismus]]></category>
		<category><![CDATA[Hausbesetzer]]></category>
		<category><![CDATA[Bundesgericht]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Der Fall Bodum ist Geschichte: Das Bundesgericht hat entschieden, das Strafverfahren gegen die Journalistin Jana Avanzini endgültig einzustellen. Grund: Sie ist keine Hausbesetzerin und sie hat den Hausfriedensbruch auch nicht unterstützt.</p>
<p>The post <a href="https://medienwoche.ch/2021/04/02/keine-verurteilung-wegen-hausfriedensbruchs/">Keine Verurteilung wegen Hausfriedensbruchs</a> first appeared on <a href="https://medienwoche.ch">MEDIENWOCHE</a>.</p>]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Der Fall Bodum ist Geschichte: Das Bundesgericht hat entschieden, das Strafverfahren gegen die Journalistin Jana Avanzini endgültig einzustellen. Grund: Sie ist keine Hausbesetzerin und sie hat den Hausfriedensbruch auch nicht unterstützt.</p><p>The post <a href="https://medienwoche.ch/2021/04/02/keine-verurteilung-wegen-hausfriedensbruchs/">Keine Verurteilung wegen Hausfriedensbruchs</a> first appeared on <a href="https://medienwoche.ch">MEDIENWOCHE</a>.</p>]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Neue Rechtsprechung zum «Teilen» auf Facebook</title>
		<link>https://medienwoche.ch/2020/12/17/neue-rechtsprechung-zum-teilen-auf-facebook/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Nick Lüthi]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 16 Dec 2020 23:35:15 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Social Media]]></category>
		<category><![CDATA[Bundesgericht]]></category>
		<category><![CDATA[Sharing]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Das Bundesgericht beurteilt Facebook erstmals als «Medium». Welche Folgen hat das für Nutzerinnen und Nutzer?</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Das Bundesgericht beurteilt Facebook erstmals als «Medium». Welche Folgen hat das für Nutzerinnen und Nutzer?</p><p>The post <a href="https://medienwoche.ch/2020/12/17/neue-rechtsprechung-zum-teilen-auf-facebook/">Neue Rechtsprechung zum «Teilen» auf Facebook</a> first appeared on <a href="https://medienwoche.ch">MEDIENWOCHE</a>.</p>]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Kampf um die Medienfreiheit: Nun entscheidet das Bundesgericht</title>
		<link>https://medienwoche.ch/2020/10/08/kampf-um-die-medienfreiheit-nun-entscheidet-das-bundesgericht/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Nick Lüthi]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 07 Oct 2020 23:22:17 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Journalismus]]></category>
		<category><![CDATA[Hausbesetzer]]></category>
		<category><![CDATA[Bundesgericht]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Die Journalistin Jana Avanzini ist vom Kantonsgericht Luzern wegen Hausfriedensbruchs verurteilt worden. Dies, weil sie 2016 eine besetzte Villa betrat, um über die Vorgänge im Haus zu berichten. Jetzt wehrt sie sich vor Bundesgericht.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Die Journalistin Jana Avanzini ist vom Kantonsgericht Luzern wegen Hausfriedensbruchs verurteilt worden. Dies, weil sie 2016 eine besetzte Villa betrat, um über die Vorgänge im Haus zu berichten. Jetzt wehrt sie sich vor Bundesgericht.</p><p>The post <a href="https://medienwoche.ch/2020/10/08/kampf-um-die-medienfreiheit-nun-entscheidet-das-bundesgericht/">Kampf um die Medienfreiheit: Nun entscheidet das Bundesgericht</a> first appeared on <a href="https://medienwoche.ch">MEDIENWOCHE</a>.</p>]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Journalistin wehrt sich gegen Ausschluss aus Prozess</title>
		<link>https://medienwoche.ch/2019/05/03/journalistin-wehrt-sich-gegen-ausschluss-aus-prozess/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Nick Lüthi]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 03 May 2019 19:44:22 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Journalismus]]></category>
		<category><![CDATA[Bundesgericht]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://medienwoche.ch/?p=68876</guid>

					<description><![CDATA[<p>Der Grossteil der Verhandlungen des Arbeitsgerichts ist geheim. Jetzt muss das Bundesgericht einen Streit mit einem Medienhaus entscheiden.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>So hat die WOZ vor Bundesgericht gewonnen</title>
		<link>https://medienwoche.ch/2019/04/28/so-hat-die-woz-vor-bundesgericht-gewonnen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Nick Lüthi]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 28 Apr 2019 20:57:44 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Journalismus]]></category>
		<category><![CDATA[Bundesgericht]]></category>
		<category><![CDATA[Öffentlichkeitsprinzip]]></category>
		<category><![CDATA[Wochenzeitung]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://medienwoche.ch/?p=68647</guid>

					<description><![CDATA[<p>Das Bundesgericht hat ein wichtiges Urteil für mehr Transparenz im umstrittenen Bereich der Waffenexporte gefällt: Namen von Schweizer Waffenexport-Firmen müssen veröffentlicht werden.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Das Bundesgericht hat ein wichtiges Urteil für mehr Transparenz im umstrittenen Bereich der Waffenexporte gefällt: Namen von Schweizer Waffenexport-Firmen müssen veröffentlicht werden. </p><p>The post <a href="https://medienwoche.ch/2019/04/28/so-hat-die-woz-vor-bundesgericht-gewonnen/">So hat die WOZ vor Bundesgericht gewonnen</a> first appeared on <a href="https://medienwoche.ch">MEDIENWOCHE</a>.</p>]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Bundesgericht gibt «Blick» recht</title>
		<link>https://medienwoche.ch/2019/01/23/bundesgericht-gibt-blick-recht/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Nick Lüthi]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 23 Jan 2019 07:53:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Journalismus]]></category>
		<category><![CDATA[Bundesgericht]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://medienwoche.ch/?p=65554</guid>

					<description><![CDATA[<p>Mehrere Artikel aus dem «Blick» und Sonntagsblick vom Mai 2016 zur Sandwich-Kette Subway waren Gegenstand eines Entscheids des Bundesgerichts. In diesem wurde «Blick» Recht gegeben.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Mehrere Artikel aus dem «Blick» und Sonntagsblick vom Mai 2016 zur Sandwich-Kette Subway waren Gegenstand eines Entscheids des Bundesgerichts. In diesem wurde «Blick» Recht gegeben.</p><p>The post <a href="https://medienwoche.ch/2019/01/23/bundesgericht-gibt-blick-recht/">Bundesgericht gibt «Blick» recht</a> first appeared on <a href="https://medienwoche.ch">MEDIENWOCHE</a>.</p>]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>SVP-Nationalrat Glarner auf Twitter beschimpft: Bundesgericht lässt Studenten abblitzen</title>
		<link>https://medienwoche.ch/2018/11/20/svp-nationalrat-glarner-auf-twitter-beschimpft-bundesgericht-laesst-studenten-abblitzen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Nick Lüthi]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 20 Nov 2018 11:12:34 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Social Media]]></category>
		<category><![CDATA[Bundesgericht]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://medienwoche.ch/?p=63767</guid>

					<description><![CDATA[<p>Ein Twitter-Nutzer unterstellte dem SVP-Nationalrat Andreas Glarner Pädophilie. Das Bundesgericht verurteilte ihn nun dafür.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Mit dem «Maulkorbartikel» leben lernen</title>
		<link>https://medienwoche.ch/2017/06/06/mit-dem-maulkorbartikel-leben-lernen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Dominique Strebel]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 06 Jun 2017 14:02:01 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Hintergrund]]></category>
		<category><![CDATA[L'Illustré]]></category>
		<category><![CDATA[Medienrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Sonntagszeitung]]></category>
		<category><![CDATA[Bundesgericht]]></category>
		<category><![CDATA[EGMR]]></category>
		<category><![CDATA[Strassburg]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://medienwoche.ch/?p=29317</guid>

					<description><![CDATA[<p>Der Ständerat hat jüngst entschieden, den «Maulkorbartikel» beizubehalten. Medienschaffende können demnach auch in Zukunft wegen der Veröffentlichung geheimer amtlicher Dokumente verurteilt werden. Mit dieser rechtlichen Realität gilt es einen Umgang zu finden. Die Lehren aus den bisherigen Verurteilungen. Ein aktueller Entscheid des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte EGMR zeigt, was Medienschaffenden droht, wenn sie aus Akten <a href="https://medienwoche.ch/2017/06/06/mit-dem-maulkorbartikel-leben-lernen/">Weiterlesen ...</a></p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Der Ständerat hat jüngst entschieden, den «Maulkorbartikel» beizubehalten. Medienschaffende können demnach auch in Zukunft wegen der Veröffentlichung geheimer amtlicher Dokumente verurteilt werden. Mit dieser rechtlichen Realität gilt es einen Umgang zu finden. Die Lehren aus den bisherigen Verurteilungen.<br />
<span id="more-29317"></span><br />
<a href="http://hudoc.echr.coe.int/eng#{&quot;itemid&quot;:[&quot;001-174108&quot;]}" target="_blank" rel="noopener">Ein aktueller Entscheid</a> des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte EGMR zeigt, was Medienschaffenden droht, wenn sie aus Akten eines Strafverfahrens zitieren, ohne wichtige öffentliche Interessen zu verfolgen, und dabei die journalistischen Sorgfaltspflichten verletzen: Eine Busse von 5000 Franken wegen Veröffentlichung amtlicher geheimer Verhandlungen.</p>
<p>Das ist nun die dritte Abfuhr von Medienschaffenden in Strassburg innert zehn Jahren: 2007 hat die Grosse Kammer des EGMR eine Busse für einen Sonntags-Zeitungs-Journalisten als zulässig erachtet, weil er aus einem strategischen Papier des damaligen Schweizer Botschafters in Washington zitierte; 2012 hat Strassburg eine erste Busse des des nun erneut gebüssten L’Illustré-Journalisten gutgeheissen, weil er sich bei einem Porträt zu einem Aufsehen erregenden Autounfall auf dem Lausanner Grand Pont auf Untersuchungsakten stützte. Und jetzt, Anfang Juni 2017, hat es erneut gegen den gleichen Reporter entschieden, weil er aus Untersuchungsakten eines Strafverfahrens gegen einen mutmasslichen Pädophilen zitierte*.</p>
<p>Diese Urteile erfolgten alle <u><a href="https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19370083/index.html#a293" target="_blank" rel="noopener">gestützt auf Artikel 293</a></u> des Strafgesetzbuches. Der umstrittene Paragraph könnte längst abgeschafft sein, doch Bundesrat und Parlament wollen es anders. Am 29. Mai hat der Ständerat als Zweitrat entschieden, dass der sogenannte Maulkorbartikel nicht gestrichen, sondern nur ergänzt und damit milde abgeschwächt wird. In Zukunft darf das Gericht Medienschaffende nicht mehr verurteilen, wenn das öffentliche Interessen an einer Berichterstattung gegenüber Geheimhaltungsinteressen überwiegt. Fazit: Der jahrelange Streit um den Paragraphen ist besiegelt.</p>
<p>&#8211;&gt; <u><a href="https://dominiquestrebel.wordpress.com/2017/05/30/erste-gedanken-zum-neuen-maulkorbartikel/" target="_blank" rel="noopener">Erste Gedanken zum «neuen» Maulkorbartikel</a></u></p>
<p>Journalisten machen sich weiterhin strafbar, wenn sie ohne überwiegende öffentliche Interessen aus geheimen, amtlichen Dokumenten zitieren. Und das werden die Richter wohl wenig anders als bisher entscheiden, denn sie haben in den letzten zehn Jahren bereits die öffentlichen Interessen an Information gegen Geheimhaltungsinteressen abgewogen und die Medienfreiheit in den Augen der Strassburger Richter korrekt gewichtet.</p>
<p>Zeit also für eine Standortbestimmung und Tipps für einen pragmatischen Umgang mit dem Maulkorb. Denn der aktuelle EGMR-Entscheid zeigt auch, dass über Akten aus Strafverfahren sehr wohl berichtet werden darf. Es müssen aber berechtigte öffentliche Interessen (z.B. belegte Verfahrensmängel) verfolgt und die Sorgfaltspflichten besonders zur Namensnennung streng eingehalten werden. Zudem gewichtet der EGMR die Geheimhaltung von parlamentarischen oder verwaltungsinternen Geheimnissen tiefer. Das sollte das Bundesgericht in Zukunft – und gerade mit der neuen Gesetzesbestimmung – stärker beachten.</p>
<p>Aus dem aktuellen Strassburger Entscheid lassen sich die Kriterien für eine korrekte Berichterstattung im Detail ableiten:</p>
<ol>
<li><strong>Gemäss EGMR verfolgt das Untersuchungsgeheimnis legitime Ziele:</strong> Den Schutz des Vorverfahrens (Unabhängigkeit der Justiz, Wirksamkeit des Strafverfahrens), aber auch den Schutz der Unschuldsvermutung von Beschuldigten und seiner Privatsphäre wie auch jener anderer Beteiligter, besonders von Opfern. Hingegen gebe es kaum Raum, die Meinungsfreiheit im Bereich der politischen Debatten und Diskussionen von allgemeinem Interesse einzuschränken (vgl. Ziff. 60). Das ist ein Hinweis dafür, dass Art. 293 StGB unterschiedlich angewendet werden sollte, wenn es um Akten aus einem Strafverfahren oder wenn es um geheime Protokolle parlamentarischer Kommissionen oder geheime Dokumente der Verwaltung geht.</li>
<li><strong>Dokumente sollten nicht auf illegalem Weg beschafft werden.</strong> Im konkreten Fall hat der Vater eines Opfers dem Journalisten die Dokumente übergeben. Daran hat Strassburg nichts auszusetzen.</li>
<li><strong>Der Gehalt eines Artikels soll sich auf jene Elemente beschränken, an denen wirklich ein berechtigtes öffentliches Interesse besteht.</strong> Im aktuell beurteilten Fall hat der Journalist gemäss EGMR unnötige Details über das Vorgehen des mutmasslichen Täters ausgebreitet, die nicht von öffentlichem Interesse waren, sondern einzig der Sensation gedient hätten.</li>
<li><strong>Ein Bericht, der sich auf geheime Dokumente stützt, muss zu einer öffentlichen Debatte beitragen.</strong> Dies muss durch eine detaillierte Recherche untermauert sein und darf sich nicht bloss auf Vorwürfe eines Opfers stützen. Im aktuell beurteilten Bericht warf der Vater dem Haftrichter vor, den Beschuldigten aus der U-Haft nur freigelassen zu haben, weil er ein einflussreicher Immobilienverwalter gewesen sei. Zudem machte der Journalist geltend, er habe mit seiner Berichterstattung weitere Opfer ermuntern wollen, sich zu melden. Beide Anliegen erachtet der EGMR grundsätzlich als berechtigte öffentliche Interessen. Aber im konkreten Fall habe der Journalist die Vorwürfe nicht genügend untermauert. Er habe ausser dem Verdacht des Vaters keine Gründe dartun können, weshalb der U-Haft-Entscheid tatsächlich nicht korrekt gewesen sei, und habe keinerlei Beleg gehabt, dass von der Staatsanwaltschaft bei der Tat nicht genügend intensiv nach weiteren Opfern gesucht worden sei.</li>
<li><strong>Die Unschuldsvermutung muss nicht nur genannt, sondern auch im Ton der Berichterstattung beachtet werden.</strong> Im konkreten Artikel hat der Journalist zwei mal erwähnt, dass für den Beschuldigten die Unschuldsvermutung gelte. Doch der Ton des ganzen Textes hat gemäss EGMR keine Zweifel gelassen, dass der Journalist den Beschuldigten für schuldig halte. Dies kommt bereits im Titel «Un père révolté dénonce les jeux pervers d’un abuseur d’enfants» («Ein aufgebrachter Vater klagt die perversen Spiele eines Kindsmissbrauchers an») zum Ausdruck.</li>
<li><strong>Die journalistischen Sorgfaltspflichten sind streng zu beachten – besonders in Bezug auf den Schutz der Privatsphäre von Minderjährigen.</strong> Im eingeklagten Artikel hat der Journalist den Vater eines Opfers im Profil gezeigt, seinen Vornamen mit Initial des Familiennamens, das Alter der mutmasslichen Opfer sowie deren familiäre Beziehungen genannt. Als ganzes hat dies gemäss EGMR die minderjährigen Kinder erkennbar gemacht. Die Mutter eines der Kinder hat denn auf dem Zivilrechtswege erfolgreich eine Entschädigung wegen Persönlichkeitsverletzung eingeklagt.</li>
<li>Da nun die öffentlichen Interessen am Artikel sehr klein, die Geheimhaltungsinteressen von Strafverfolgungsbehörden und Privaten gross waren, glaubt der EGMR nicht, dass eine Busse von 5000 Franken Medienschaffende übermässig abschrecke, ihre Medienfreiheit auszuüben.</li>
</ol>
<p><small>*Der Artikel ist für Nutzer der Schweizer Mediendatenbank SMD einsehbar: «Un père révolté dénonce les jeux pervers d’un abuseur d’enfants», L’illustré, 28.1.2009</small></p>
<p><em>Vorschaubild:</em> CC0 Public Domain</p><p>The post <a href="https://medienwoche.ch/2017/06/06/mit-dem-maulkorbartikel-leben-lernen/">Mit dem «Maulkorbartikel» leben lernen</a> first appeared on <a href="https://medienwoche.ch">MEDIENWOCHE</a>.</p>]]></content:encoded>
					
		
		
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		<title>Medienfreiheit: Zürcher Obergericht scharf gerügt</title>
		<link>https://medienwoche.ch/2017/02/22/medienfreiheit-zuercher-obergericht-scharf-geruegt/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Nick Lüthi]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 21 Feb 2017 22:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Journalismus]]></category>
		<category><![CDATA[Bundesgericht]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://medienwoche.ch/wp_website/2017/02/22/medienfreiheit-zuercher-obergericht-scharf-geruegt/</guid>

					<description><![CDATA[<p>Das Zürcher Obergericht hat die Medienfreiheit und Justizöffentlichkeit verletzt, als es letztes Jahr einen Kriminalfall unter Ausschluss der Gerichtsberichterstatter beurteilte. Das Bundesgericht kritisiert das Verhalten scharf.</p>
<p>The post <a href="https://medienwoche.ch/2017/02/22/medienfreiheit-zuercher-obergericht-scharf-geruegt/">Medienfreiheit: Zürcher Obergericht scharf gerügt</a> first appeared on <a href="https://medienwoche.ch">MEDIENWOCHE</a>.</p>]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Das Zürcher Obergericht hat die Medienfreiheit und Justizöffentlichkeit verletzt, als es letztes Jahr einen Kriminalfall unter Ausschluss der Gerichtsberichterstatter beurteilte. Das Bundesgericht kritisiert das Verhalten scharf.</p><p>The post <a href="https://medienwoche.ch/2017/02/22/medienfreiheit-zuercher-obergericht-scharf-geruegt/">Medienfreiheit: Zürcher Obergericht scharf gerügt</a> first appeared on <a href="https://medienwoche.ch">MEDIENWOCHE</a>.</p>]]></content:encoded>
					
		
		
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