Das Aus für Google Analytics rückt näher
Die französische Datenschutzbehörde CNIL bestätigt das österreichische Urteil gegen Google Analytics. Das Trackingtool ist im DSGVO-Raum nicht rechtskonform einsetzbar.
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Die französische Datenschutzbehörde CNIL bestätigt das österreichische Urteil gegen Google Analytics. Das Trackingtool ist im DSGVO-Raum nicht rechtskonform einsetzbar.
Der technische Standard, mit dem Werbefirmen DSGVO-Einwilligungen im Netz einsammeln, ist rechtswidrig. Die belgische Datenschutzbehörde neutralisiert damit einen zentralen Mechanismus des digitalen Werbe-Ökosystems. Die Konsequenzen könnten gewaltig sein, auch für deutsche Medien und Branchengrößen wie Google oder Amazon.
Im Netz sorgt gerade ein Zitat aus dem Geschäftsbericht von Meta für Aufsehen. Darin schreibt Mark Zuckerbergs Konzern, dass es «wahrscheinlich seine wichtigsten Produkte und Dienste wie Facebook und Instagram nicht mehr in Europa anbieten» könne. Dieses Risiko droht in einem ganz bestimmten Fall.
Die Schweiz will Behördendaten in einer Cloud speichern. Und dafür chinesische und amerikanische Konzerne beauftragen. Das sorgte für Empörung. Jetzt zeigt sich: Die Verantwortlichen ignorierten beim Entscheid für Alibaba, Amazon und Co. Warnungen und begingen sogar rechtswidrige Fehler.
Ein Urteil über den Umgang mit IP-Adressen und Nutzerdaten bei Google Analytics sorgt für Aufregung. Warum das Urteil in Österreich nicht das Ende von Google Analytics in der Europäischen Union sein muss, aber was Unternehmen jetzt tun müssen, um rechtlich sicher zu sein.
Auf EU-Websites ist die Einbindung von Google Analytics unzulässig, wie die österreichische Datenschutzbehörde feststellt. Ähnliche Verfahren laufen in den Niederlanden – dort warnt man bereits, das Analytics-Tool könnte bald verboten werden.
Auch das HR ist vom neuen Datenschutzgesetz betroffen, beispielsweise beim Outsourcing und beim Datenexport. Was HR-Verantwortliche bei der Umsetzung beachten müssen.