Autoritäre Signale schwächen die EU
Die EU darf die Ausstrahlung russischer Staatsmedien wie RT France, RT Deutsch und Sputnik weiter verbieten. Das entschied nun das Europäische Gericht (EuG) in Luxemburg. Das ist in mehrfacher Hinsicht bedenklich.
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Die EU darf die Ausstrahlung russischer Staatsmedien wie RT France, RT Deutsch und Sputnik weiter verbieten. Das entschied nun das Europäische Gericht (EuG) in Luxemburg. Das ist in mehrfacher Hinsicht bedenklich.
Was ist das wichtigere Gut – Datenschutz oder die Verfolgung von Straftätern? Jetzt gibt es ein wegweisendes Urteil.
Plattformen wie Facebook können künftig verpflichtet werden, bei der Tilgung rechtswidriger Inhalte effektiver vorzugehen. Zudem hat der EuGH den Gerichten einen Weg eröffnet, um Onlinedienste zur weltweiten Löschung zu verdonnern. Auslöser des Verfahrens ist eine Klage der österreichischen Politikerin und ehemaligen Grünen-Vorsitzenden Eva Glawischnig.
Google schränkt in Frankreich die Darstellung von Links auf Nachrichtenseiten stark ein, um Lizenzzahlungen an die Verlage zu vermeiden. Das dort EU-weit als erstes gültige Leistungsschutzrecht ist damit von Beginn an praktisch wirkungslos.
Der Europäische Gerichtshof hat den Presseverlagen mit seinem Urteil zum Leistungsschutzrecht einen Schlag versetzt. Zu verantworten hat das die Bundesregierung. Denn die war schlecht vorbereitet.
Das 2013 eingeführte deutsche Leistungsschutzrecht für Presseverlage ist vom Europäischen Gerichtshof gekippt worden. Es ist nicht anwendbar, da die Bundesregierung den Entwurf nicht vorab an die EU-Kommission übermittelt hatte. Inzwischen gibt es einen neuen europäischen Rechtsrahmen.
Sechs Jahre nach seiner Einführung durch die schwarz-gelbe Koalition heben die EU-Richter das Leistungsschutzrecht wieder auf. Der Grund: Deutschland hat das Gesetz nicht ordnungsgemäß in Brüssel gemeldet. Dabei hätte es die damalige Regierung besser wissen müssen.