EuGH kassiert deutsches Leistungsschutzrecht
Das deutsche Leistungsschutzrecht kann nicht angewendet werden, urteilt der Europäische Gerichtshof. Berlin hätte die EU zuvor informieren müssen
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Das deutsche Leistungsschutzrecht kann nicht angewendet werden, urteilt der Europäische Gerichtshof. Berlin hätte die EU zuvor informieren müssen
Deutsche Verlage haben im Streit mit Google um das Leistungsschutzrecht eine Niederlage erlitten. Dem Europäischen Gerichtshof zufolge sei das 2013 eingeführte deutsche Leistungsschutzrecht rechtlich «nicht anwendbar». Die damalige Bundesregierung habe versäumt, das Gesetz der EU-Kommission vorzulegen und notifizieren zu lassen.
Der früheren schwarz-gelben Bundesregierung droht eine Ohrfeige aus Luxemburg. Das deutsche Leistungsschutzrecht hätte nach Ansicht eines EuGH-Gutachters nicht in Kraft treten dürfen. Den Verlagen könnten Millionenverluste entstehen.
Dem Suchmaschinenkonzern fehlen Kriterien, um das Recht auf Vergessen in Europa umzusetzen. Das Löschgebot sorgt nicht nur für Erinnerungslücken im Netz – sondern schont auch schwarze Schafe.
Investigativ.ch ruft Journalisten und Medienhäuser auf, von Google gelöschte Seiten zu melden. Der Verein möchte eine Übersicht erstellen, um das Ausmass des Eingriffs publik zu machen.
Im Mai hat der Europäische Gerichtshof das sogenannte Recht auf Vergessenwerden gestärkt. In einem Urteil wurde Google dazu verpflichtet, Webseiten mit personenbezogenen Inhalten nicht mehr in der Ergebnisliste anzuzeigen, wenn Betroffene dies beantragen. Innert kürzester Zeit hat Google fast 100‘000 Löschanträge erhalten – darunter auch mehr als 1500 aus der Schweiz. Doch Fachleute sind sich Weiterlesen …