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	<title>Gesetz | MEDIENWOCHE</title>
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	<description>Magazin für Medien, Journalismus, Kommunikation &#38; Marketing</description>
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		<title>Harte Gesetze für Überwachung und gegen Whistleblower</title>
		<link>https://medienwoche.ch/2017/03/23/harte-gesetze-fuer-ueberwachung-und-gegen-whistleblower/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Peter Stäuber]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 23 Mar 2017 13:06:59 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Hintergrund]]></category>
		<category><![CDATA[Gesetz]]></category>
		<category><![CDATA[Chelsea Manning]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Die britische Regierung setzt alles daran, den investigativen Journalismus zu kriminalisieren. Mit dem neuen Überwachungsgesetz und der geplanten Verschärfung der Bestimmungen für Whistleblowing würde der Preis für Enthüllungen, wie jene von Edward Snowden, massiv in die Höhe getrieben, sagt «Guardian»-Journalist und Buchautor Ian Cobain. Kaum ein Staat ist geheimniskrämerischer als Grossbritannien. Bereits 1971 bezeichnete der <a href="https://medienwoche.ch/2017/03/23/harte-gesetze-fuer-ueberwachung-und-gegen-whistleblower/">Weiterlesen ...</a></p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Die britische Regierung setzt alles daran, den investigativen Journalismus zu kriminalisieren. Mit dem neuen Überwachungsgesetz und der geplanten Verschärfung der Bestimmungen für Whistleblowing würde der Preis für Enthüllungen, wie jene von Edward Snowden, massiv in die Höhe getrieben, sagt «Guardian»-Journalist und Buchautor Ian Cobain.<br />
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Kaum ein Staat ist geheimniskrämerischer als Grossbritannien. Bereits 1971 bezeichnete der ehemalige Kabinettsminister Richard Crossman Verschwiegenheit als die «englische Krankheit und insbesondere das chronische Leiden des britischen Staates». Daran hat sich nichts geändert, im Gegenteil: Derzeit ist eine Reform des Official Secrets Act von 1989 in Vorbereitung, die auf eine Verschärfung der Geheimhaltung abzielt. Im Zug der Gesetzesrevision hat die Regierung die unabhängige Law Commission beauftragt, die rechtliche Grundlagen zum Schutz von Staatsgeheimnissen zu überprüfen und Vorschläge zu machen, wie sie «mit den Herausforderungen des 21. Jahrhunderts Schritt halten» können. Anfang Februar veröffentlichte die Kommission ihre vorläufigen Empfehlungen – und sie haben es in sich.</p>
<p>So soll die Maximalstrafe für die Enthüllung von geheimen Dokumenten von 2 auf 14 Jahre Freiheitsentzug angehoben werden. Zudem soll nicht nur die Weitergabe von empfindlichen Informationen als ein Akt der Spionage eingestuft werden, sondern ebenso das Entgegennehmen dieser Informationen. Ausserdem empfiehlt die Law Commission, dass das öffentliche Interesse nicht als Rechtfertigung für die Weitergabe geheimer Unterlagen dienen darf, und dass bereits dann eine Straftat vorliegt, wenn die Veröffentlichung von Informationen eine Gefahr für die nationale Sicherheit darstellen könnte –selbst wenn dies nicht wahrscheinlich ist. Für den Journalismus wäre die Umsetzung dieser Vorschläge verheerend.</p>
<p>«Ich bin mir sicher, dass diese Vorschläge darauf abzielen, eine künftige Chelsea Manning abzuschrecken», sagt Ian Cobain gegenüber der MEDIENWOCHE. Der Investigativjournalist arbeitet für den Guardian und hat mehrere Bücher geschrieben, zuletzt The History Thieves, in dem er sich mit der obsessiven Heimlichtuerei des britischen Staates befasst. Ob der Guardian die Snowden-Leaks publiziert hätte, wenn es die von der Law Commission empfohlenen Regelungen vor vier Jahren gegeben hätte, weiss Cobain nicht. «Fest steht jedoch, dass der Guardian viel leichter hätte strafrechtlich verfolgt werden können.</p>
<p>Aber nicht nur hochkarätige Whistleblower wie Snowden oder Manning wären von der Gesetzesverschärfung betroffen, sondern auch viele Staatsangestellte, Journalisten und Politiker. So könnte sich beispielsweise jemand, der ein Dokument über den wirtschaftlichen Schaden des Brexit veröffentlicht, der Spionage schuldig machen, genauso wie der Journalist, der das Dokument entgegennimmt.</p>
<p>Ebenso bedenklich ist die Empfehlung, dass ein Journalist nicht die Möglichkeit haben soll, sich auf das öffentliche Interesse zu berufen, um die Offenlegung von Staatsgeheimnissen vor Gericht zu verteidigen. In einem prominenten Fall aus den 1980er-Jahren vermochte ein Whistleblower mit dieser Begründung dem Gefängnis zu entkommen. Clive Ponting, damals hochrangiger Mitarbeiter im Verteidigungsministerium, veröffentlichte während des Falklandkriegs 1982 zwei Dokumente, die bewiesen, dass die Thatcher-Regierung über die Bombardierung des argentinischen Kreuzers «Belgrano» gelogen hatte: Anders als diese behauptet hatte, hielt das Kriegsschiff nicht Kurs auf die britischen Streitkräfte, als es von diesen versenkt wurde, sondern in die entgegengesetzte Richtung.</p>
<p>Ponting sagte während der Gerichtsverhandlung, dass die Öffentlichkeit ein handfestes Interesse an dieser Information habe – es ging nicht nur um eine dreiste Unwahrheit der Regierung, sondern auch um den Tod von über dreihundert argentinischen Soldaten. Die Geschworenen stimmten ihm zu: Entgegen der Empfehlung des Richters sprachen sie ihn frei. Geht es nach den Plänen der Law Commission, wäre dies bald nicht mehr möglich. «Es ist ein düsteres Dokument mit einigen drakonischen Vorschlägen», sagt «Guardian»-Journalist Cobain.</p>
<p>Aber der britische Staat versucht nicht nur, möglichst wenig Informationen über seine Arbeit vor den Augen der Öffentlichkeit zu verbergen, sondern will umgekehrt so tief wie möglich in das Privatleben der Bürger eindringen. Im vergangenen November verabschiedete das britische Parlament trotz der heftigen Kritik von Bürgerrechtsgruppen, Anwälten und sogar der UNO ein Überwachungsgesetz, das die staatlichen Eingriffe in Grossbritannien stark ausweitet. Laut Edward Snowden legalisierte Grossbritannien mit diesem Investigatory Powers Act «die extremste Überwachung in der Geschichte der westlichen Demokratie».</p>
<p>Gemäss den neuen Regelungen müssen Internetanbieter die Browserdaten ihrer Kunden für bis zu einem Jahr speichern – auch jene aus Apps auf Mobiltelefonen – und den Behörden zugänglich machen, ohne dass dazu ein gerichtlicher Beschluss nötig ist. Ausserdem dürfen sich die Sicherheitsbehörden in bestimmten Fällen in Computer und Telefone einhacken, um Gespräche abzuhören oder SMS zu lesen.</p>
<p>Konkrete Auswirkungen dieser Verschärfung hat Cobain bislang noch keine gespürt, und er geht auch nicht davon aus, dass er seine Arbeitsweise als Investigativjournalist drastisch ändern wird. Der Grund ist einfach: Er geht schon seit langer Zeit davon aus, dass die Sicherheitsbehörden ihn überwachen: «Der Investigatory Powers Act gibt ihnen lediglich die formelle Befugnis, das zu tun, was sie sowieso schon tun. Wenn jemand beispielsweise meine Telefondaten oder SMS einsehen will, dann macht er das einfach. Und ich verhalte mich entsprechend.» Das heisst: Arbeitstelefone und -Email sollten nie für heikle Informationen verwendet werden, und wichtige Kommunikation soll nicht per Email erfolgen, sondern durch den direkten persönlichen Kontakt.</p>
<p>Aber selbst dieses Vorgehen ist nicht immer sicher. Dominic Ponsford, langjähriger Journalist für englische Regionalzeitungen und heute Redaktionsleiter des Branchenmagazins Press Gazette, nennt das Beispiel von «Plebgate»: Als der konservative Abgeordnete und Fraktionschef Andrew Mitchell im September 2012 das bewachte Tor seines Arbeitsplatzes in der Downing Street verlassen wollte, kam es zu einem kurzen Streit mit den Polizisten, die ihn mit seinem Fahrrad nicht durch den gewohnten Ausgang passieren liessen. Eine Polizeiquelle kontaktierte die Boulevardzeitung The Sun und behauptete, Mitchell habe die Beamten «Plebs» genannt, eine abschätzige Bezeichnung für Leute aus unteren sozialen Schichten. Ein Skandal brach aus, der zum Rücktritt des Fraktionschefs führte. Die Polizei untersuchte den Vorfall und verschaffte sich dabei Zugang zu den Telefondaten der Sun-Journalisten. «Durch Triangulation der Standortdaten konnten sie feststellen, wohin die Journalisten gingen, und so vermochten sie die Polizeiquelle zu identifizieren», sagt Ponsford. «Das war ein Warnsignal. Wenn die Behörden für eine relativ triviale Angelegenheit wie ‚Plebgate‘ auf solche Überwachungsmethoden zurückgreifen, dann sollten wir uns wirklich Sorgen machen.»</p>
<p>Die britische Regierung verstehe grundsätzlich nicht, wie wichtig Whistleblower für den Journalismus seien, sagt Ponsford. «Digitale Information sollte genauso geschützt sein wie ein Notizblock und anderes Material eines Journalisten. Ich finde das ein recht einfaches Prinzip, aber die Regierung scheint es nicht zu kapieren.»</p>
<p>Laut Rachel Oldroyd, Chefredakteurin des Bureau of Investigative Journalism in London, wird es zunehmend schwieriger, Informanten ihre Anonymität zu garantieren – besonders seit das Ausmass der Überwachung mit den Snowden-Enthüllungen weitherum bekannt geworden ist: «Man fragt sich ständig, ob die Sicherheit der Quelle gefährdet ist – wird sie ihren Job verlieren, weil sie mit mir spricht? Dabei geht es nicht nur um staatliche Überwachung: Auch grosse Konzerne wollen verhindern, dass ihre Mitarbeiter mit Journalisten sprechen, und auch sie können Kommunikationen zurückverfolgen.» Für Whistleblower wie Snowden, deren Leaks wochenlang die Schlagzeilen beherrschen, kann Publizität ein Schutz sein: Seine Bekanntheit macht ihn weniger verwundbar. «Aber für weniger bedeutende Quellen, etwa im lokalen Gesundheits- oder Nahrungsmittelsektor, würde diese Strategie nicht funktionieren», sagt Oldroyd.</p>
<p>Gut möglich, dass das «goldene Zeitalter der Whistleblower» durch die geplante Gesetzesverschärfung zu Ende geht. Das Internet hat es Informanten einerseits ermöglicht, riesige Datenmengen zu kopieren und weiterzugeben, aber andererseits macht es auch die Überwachung einfacher. «Und vergessen wir nicht, dass Snowdens Informationen den Stand der Überwachung vor fünf Jahren betreffen», sagt Oldroyd. «Wer weiss, was die Sicherheitsdienste heute alles machen.»</p>
<p>Nebst der Verwendung von verschlüsselten Plattformen zur Übermittlung sensibler Daten, die Publikationen wie der Guardian auf ihren Webseiten anbieten, ist die sicherste Methode gleichzeitig die simpelste: «Die beste Möglichkeit, anonym zu bleiben, besteht darin, die altmodische Post zu benutzen», sagt Oldroyd. «Man sichert die Informationen auf einem USB-Stick und steckt ihn in einen Umschlag.»</p>
<p>Doch Ian Cobain meint trocken, dass auch das zu einem Risiko werden könnte: «Ehe man sich versieht, wird die Regierung wieder damit anfangen, Umschläge mit Wasserdampf zu öffnen» &#8211; bis vor wenigen Jahrzehnten die beliebteste Methode der staatlichen Schnüffler, Korrespondenz verdächtiger Individuen auszuspionieren.</p><p>The post <a href="https://medienwoche.ch/2017/03/23/harte-gesetze-fuer-ueberwachung-und-gegen-whistleblower/">Harte Gesetze für Überwachung und gegen Whistleblower</a> first appeared on <a href="https://medienwoche.ch">MEDIENWOCHE</a>.</p>]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Lockerung beim Umgang mit Leaks</title>
		<link>https://medienwoche.ch/2015/10/21/lockerung-beim-umgang-mit-leaks/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Dominique Strebel]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 21 Oct 2015 12:22:21 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuell]]></category>
		<category><![CDATA[Deutschland]]></category>
		<category><![CDATA[Journalismus]]></category>
		<category><![CDATA[Presserat]]></category>
		<category><![CDATA[Netzpolitik.org]]></category>
		<category><![CDATA[Gesetz]]></category>
		<category><![CDATA[Leak]]></category>
		<category><![CDATA[Pressekodex]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Ohne dass es jemand bemerkt hätte, änderte der Schweizer Presserat im April 2015 einen wichtigen Passus des Journalistenkodex: In Zukunft dürfen Medienschaffende vertrauliche Dokumente und Informationen veröffentlichen, auch wenn diese durch unlautere Methoden erlangt wurden. Damit entfernt sich die Medienethik weiter vom Medienrecht. Bis vor einem halben Jahr musste mit einer Rüge des Presserats rechnen, <a href="https://medienwoche.ch/2015/10/21/lockerung-beim-umgang-mit-leaks/">Weiterlesen ...</a></p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Ohne dass es jemand bemerkt hätte, änderte der Schweizer Presserat im April 2015 einen wichtigen Passus des Journalistenkodex: In Zukunft dürfen Medienschaffende vertrauliche Dokumente und Informationen veröffentlichen, auch wenn diese durch unlautere Methoden erlangt wurden. Damit entfernt sich die Medienethik weiter vom Medienrecht.<br />
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Bis vor einem halben Jahr musste mit einer Rüge des Presserats rechnen, wer geleakte Informationen veröffentlichte. <a href="http://presserat.ch/13250.htm" target="_blank">Richtlinie a.1 </a>der <a href="http://www.presserat.ch/Documents/Erklaerung2008.pdf" target="_blank">«Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten»</a> hielt ausdrücklich fest: «Die Information darf nicht durch unlautere Methoden (Bestechung, Erpressung, verbotenes Abhören, Einbruch/Diebstahl) erlangt worden sein». Dieser Passus wurde im vergangenen April ersatzlos gestrichen.</p>
<p>Die Lockerung hat allerdings Grenzen. Gemäss Presserat dürfen Informationen, die auf geleakten Daten oder Dokumenten beruhen, nur dann veröffentlicht werden, wenn die Medienschaffenden die Quellen kennen, die Information im öffentlichen Interesse ist, keine äusserst wichtigen Interessen tangiert sind und wenn der Informant die Indiskretion absichtlich und freiwillig getätigt hat.</p>
<p>Die kleine aber feine Anpassung des Journalistenkodex ist bemerkenswert, weil der Presserat damit noch stärker auf Distanz zu den Schweizer Gerichten geht, die illegal erlangte Beweise für unverwertbar erklären und die die Veröffentlichung amtlicher geheimer Verhandlungen (Art. 293 StGB) immer noch streng ahnden.</p>
<p>Zudem entwickelt sich das medienethische Selbstkontrollorgan der Schweiz auch weg vom Trend in Deutschland. Dort hat der Bundestag letzten Freitag, 16. Oktober 2015, von der öffentlichen Meinung wenig beachtet unter dem Titel <a href="http://www.taz.de/!5239820/">«Datenhehlerei» einen neuen Artikel 202d</a> ins Strafgesetzbuch eingefügt:</p>
<ol>
<li>Wer Daten (§ 202a Absatz 2), die nicht allgemein zugänglich sind und die ein anderer durch eine rechtswidrige Tat erlangt hat, sich oder einem anderen verschafft, einem anderen überlässt, verbreitet oder sonst zugänglich macht, um sich oder einen Dritten zu bereichern oder einen anderen zu schädigen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.</li>
<li>(…)</li>
<li>Absatz 1 gilt nicht für Handlungen, die ausschließlich der Erfüllung rechtmäßiger dienstlicher oder beruflicher Pflichten dienen (…).»</li>
</ol>
<p>Absatz 3 soll gemäss erläuterndem Bericht auch Journalisten von der Strafbarkeit ausnehmen, aber nur, wenn sie eine <a href="http://it-strafrecht.org/datenhehlerei-wird-strafbar-ausser-fuer-amtstraeger/" target="_blank">konkrete Veröffentlichung vorbereiten</a>. Der Deutsche Anwaltsverein kritisierte, diese Regelung greife zu kurz: «Ein Journalist, der Daten zugespielt bekommt, kann naturgemäss erst nach der Sichtung des Datenbestandes beurteilen, ob daraus eine Veröffentlichung werden kann bzw. soll». Dann habe er sich aber bereits strafbar gemacht. Zudem gelten Blogger, Programmierer etc. nicht als Journalisten und sind vor Strafe <a href="http://www.taz.de/Pressefreiheit-gewaehrleistet/!5239820/" target="_blank">in Zukunft nicht geschützt</a>.</p>
<p>In Deutschland scheint nach dem Debakel rund um die <a href="https://netzpolitik.org/2015/monitor-ueber-landesverrat-netzpolitik-org-skandal-vorbei/" target="_blank">Ermittlungen wegen Landesverrats</a> gegen das Blog netzpolitik.org das Pendel wieder in Richtung Geheimhaltung zurückzuschlagen.</p>
<p>Und ganz grundsätzlich fällt auf, dass die Schweiz und Deutschland nach einem neuen Gleichgewicht zwischen Öffentlichkeit und Geheimnis suchen und dabei bisher ohne kohärenten Plan agieren. Doch kein Wunder, wirken doch seit einigen Jahren zwei Kräfte, die sich teilweise entgegenlaufen, teilweise verstärken: Zum einen das Grundcredo der Transparenz, dem sich der moderne Staat verpflichtet hat, und zum andern die Unsicherheit von Daten im digitalen Zeitalter. Dass der Schweizer Presserat in dieser Grundsatzdebatte ein deutliches Zeichen setzt, ist aus Sicht des Journalismus sehr zu begrüssen. Und hoffentlich orientiert sich der Schweizer Gesetzgeber nicht an der neuen Härte Deutschlands sondern am Presserat, streicht in der laufenden Revision Artikel 293 StGB, der die Veröffentlichung amtlicher geheimer Verhandlungen unter Strafe stellt, und beschliesst eine Revision des Obligationenrechts, das Whistleblower tatsächlich besser schützt.</p>
<p>Denn als Grund für die Streichung des Verwertungsverbots von unlauter beschafften Informationen nennt Presserats- Geschäftsführerin Ursina Wey gerade die Debatte über das Whistleblowing. Die ursprüngliche Fassung von Richtlinie a.1 stamme aus dem Jahr 2000, damals sei dieses Thema (noch) nicht aktuell gewesen. «Zudem erachtete es der Presserat als problematisch, (abschliessend) konkrete Delikte bzw. Straftatbestände zu nennen, welche dazu führen sollen, dass eine Indiskretion nicht veröffentlicht werden darf, andere, wie beispielsweise eine Amtsgeheimnisverletzung, hingegen nicht.»</p>
<p>Für diese Klärung gebührt dem Presserat Lob. Irritiernd hingegen ist, wie zurückhaltend er diese Änderung des Journalistenkodex kommuniziert hat. Sie ist ganz hinten im Jahresbericht 2014 erwähnt. Kommentarlos. Und bis Redaktionsschluss wurde die Neuerung weder in der Online-Version des <a href="http://ratgeber.presserat.ch/index.php?de_5-wann-darf-ich-vertrauliche-informationen-enthallen" target="_blank">Medienethik-Ratgebers des Presserats</a> noch in dessen App nachgeführt. Dort finden orientierungsbedürftige Journalisten immer noch die alte Version. So ernst der Presserat von den Gerichten bis hinauf zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte genommen wird, wenn sie unbestimmte Rechtsbegriffe zu füllen haben, so wenig scheint sich der Presserat selbst seiner Bedeutung bewusst zu sein.</p><p>The post <a href="https://medienwoche.ch/2015/10/21/lockerung-beim-umgang-mit-leaks/">Lockerung beim Umgang mit Leaks</a> first appeared on <a href="https://medienwoche.ch">MEDIENWOCHE</a>.</p>]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Le Service public n’existe pas</title>
		<link>https://medienwoche.ch/2015/06/13/le-service-public-nexiste-pas-2/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[Nick Lüthi]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 13 Jun 2015 08:53:47 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Hintergrund]]></category>
		<category><![CDATA[SRG]]></category>
		<category><![CDATA[Medienpolitik]]></category>
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		<category><![CDATA[Service public]]></category>
		<category><![CDATA[Gesetz]]></category>
		<category><![CDATA[Verfassung]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Selbstverständnis und Daseinsberechtigung der SRG gründen stark auf einem sogenannten Service public. Ein Begriff, der in der laufenden Diskussion um das Radio- und Fernsehgesetz weiter an Schärfe verloren hat. Das macht aber nichts. Denn der einzige sinnvolle und wirksame Hebel, um den Umfang des öffentlichen Rundfunks zu regulieren, ist das Geld. Es ist immer der <a href="https://medienwoche.ch/2015/06/13/le-service-public-nexiste-pas-2/">Weiterlesen ...</a></p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Selbstverständnis und Daseinsberechtigung der SRG gründen stark auf einem sogenannten Service public. Ein Begriff, der in der laufenden Diskussion um das Radio- und Fernsehgesetz weiter an Schärfe verloren hat. Das macht aber nichts. Denn der einzige sinnvolle und wirksame Hebel, um den Umfang des öffentlichen Rundfunks zu regulieren, ist das Geld.<br />
<span id="more-24782"></span><br />
Es ist immer der gleiche Stein des Anstosses. Wann immer der Service public der SRG zum Thema wird, führt die Diskussion <a href="http://www.aargauerzeitung.ch/schweiz/aebischer-gegen-reimann-zwei-ex-journis-streiten-ueber-rtvg-129224020" target="_blank">nicht an «Glanz &amp; Gloria» vorbei</a>. Ein People-Magazin als Service public? Für die Verantwortlichen von Schweizer Radio und Fernsehen SRF steht das ausser Zweifel. Zurecht? Durchaus. Unterhaltung steht explizit in der Konzession als Teil des Programmauftrags. Wie diese genau auszusehen hat, entscheidet der Sender alleine. Schliesslich garantiert die Verfassung die <a href="https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19995395/index.html#a93" target="_blank">Unabhängigkeit von Radio und Fernsehen</a>.</p>
<p>Wenn man den Buchstaben von Verfassung und Konzession als Richtschnur bemüht, dann dürfte es eigentlich keinen Sport geben. Weder im Radio- und Fernsehartikel, noch im Programmauftrag steht namentlich irgendetwas von Sport. Das sei quasi eine Querschnittskategorie, irgendwo zwischen Unterhaltung, Information, ja sogar Kultur angesiedelt, sagen Fachleute im Bundesamt für Kommunikation. In Deutschland definiert der Rundfunkstaatsvertrag den Sport als Teil der Information. Trotz der regulatorischen Unschärfe verkörpert der Fernsehsport mit seinem Massenpublikum geradezu idealtypisch den medialen Service public.</p>
<p>Die Service-public-Debatte gleicht dem aussichtslosen Versuch, einen Pudding an die Wand zu nageln. Reihum müht man sich an Definitionsversuchen ab. Zwar weiss jede Fernsehzuschauerin, jeder Politiker und vor allem alle Journalisten, die über Radio und TV schreiben, ganz genau, wo die Grenze zu ziehen wäre und welche Sendungen sicher nicht als Service public durchgehen würde. Als kleinster gemeinsamer Nenner bleibt nur die Leerformel: mein Geschmack ist Service public.</p>
<p>Nicht viel mehr Klarheit herrscht bei der SRG selbst. Wer in offiziellen Dokumenten nach dem konstituierenden Schlüsselbegriff sucht, findet zwar eine Fülle an Erklärungen und Definitionen. Mal griffig und knapp, mal länglich und schwurbelig. Aber ein zentrales Dokument, das die Raison d’être der SRG verbindlich festhält, gibt es keines. Manchmal reichen drei Punkte, ein andermal gibt der Generaldirektor vier Antworten, aber auch Definitionen mit fünf und mehr Elementen finden sich in unzähligen Dokumenten zum Thema.</p>
<p>Die vom früheren Generaldirektor Armin Walpen geprägte Tautologie, was die SRG mache, sei Service public, gilt im Grundsatz auch heute noch. Somit schliesst sich ein Kreis: Die Kakophonie bei Publikum und Politik in Sachen Service public schallt letztlich nur als Echo des definitorischen Defizits bei der SRG selbst zurück.</p>
<p>In einer breit angelegten Übung versucht nun die <a href="http://www.emek.admin.ch/de/themen/service-public/index.html" target="_blank">Eidgenössische Medienkommission Emek</a> das Undefinierbare zu definieren und so die Grundlagen zu liefern für jene Diskussion, die manche schon gerne vor der Abstimmung über das neue Finanzierungsmodell für den öffentlichen Rundfunk geführt hätten. Man kann der Kommission zugute halten, dass sie den ernsthaften Versuch unternimmt, sich dem Service public aus allen Richtung zu nähern.</p>
<p>Die bisher zusammengetragenen <a href="http://www.emek.admin.ch/de/themen/service-public/anhoerungen/index.html" target="_blank">Dokumente und Präsentationen</a> zeigen schon heute eine breite Auslegeordnung mit sich teils diametral entgegenstehenden Positionen. Ob der daraus zu destillierende Schlussbericht es dereinst schaffen wird, die Diskussion in Bahnen zu lenken, die am Ende zu einer konzisen Formel für einen medialen Service public führen, darf schon heute mit Fug und Recht bezweifelt werden. Davon geht auch Doris Leuthard aus, wenn sie sagt: «Ich persönlich glaube nicht, dass wir zu völlig neuen Erkenntnissen gelangen».</p>
<p>Der Aufwand wird sich allerdings auch dann gelohnt haben, wenn dabei herauskommen sollte, dass die geltende (Nicht)-Definition mit den Bestimmungen in Verfassung, Gesetz und Konzession grundsätzlich für die Zukunft taugt. Den Mix zwischen zielgruppenspezifischer Nischenproduktion und massentauglichem Kitt, der das Gesamtpaket zusammenhält, darf nicht die Politik als heimlicher Programmdirektor diktieren. Hierzu braucht die SRG maximale redaktionelle Freiheit, sonst droht sie die Unabhängigkeit als ihr wichtigstes Grundsatz.</p>
<p>Das heisst aber nicht, dass alle Türen und Tore offen stehen sollen. Im Gegenteil. Die SRG braucht Schranken. Und zwar verbindlichere als bisher. Während der letzten zwanzig Jahre wuchs das Angebot unablässig und in alle Richtungen. Mehr von allem, lautete die Devise. In einer ersten Phase unter Generaldirektor Armin Walpen stand der Expansionsdrang vor allem <a href="http://www.tagesanzeiger.ch/kultur/fernsehen/Machtpolitik-statt-Service-Public/story/28890407" target="_blank">im Zeichen der Machtpolitik</a>: lancierten Private ein neues Angebot, zog die SRG sofort nach. Daneben erfolgte der kontinuierliche Auf- und Ausbau «eigenständiger Online-Welten». Heute gilt das breite Angebot als Abwehrdispositiv gegen globale Giganten wie Google, Facebook &amp; Co.</p>
<p>Als wirksames Instrumente, den Aktionsradius des öffentlichen Rundfunks abzustecken, bieten sich die Finanzierung und eine strengere Aufsicht an, mit dem Ziel einer effizienten SRG. Das wiederum würde die Akzeptanz bei Politik und Publikum stärken. Ein schlankes Unternehmen bietet weniger Angriffsflächen als eines, das den Eindruck erweckt, es leide an strukturellem Übergewicht. Konkret könnte das bedeuten, die Finanzierungsbeiträge (unabhängig davon, ob Gebühr oder Abgabe) von Haushalten und Unternehmen substanziell zu reduzieren, zum Beispiel auf 200 Franken pro Haushalt und Jahr und für Unternehmen proportional weniger zur heutigen Bemessung.</p>
<p>Grundsätzlich geniesst die SRG bis heute eine grosse Akzeptanz. Gleichzeitig waren aber noch nie so viele Stimmen zu vernehmen, die tiefere Gebühren verlangen. Interessant in diesem Zusammenhang sind die Ergebnisse einer Umfrage von tagesanzeiger.ch/Newsnet. Der weitaus am häufigsten genannte Betrag, den die Umfrageteilnehmer bereit wären zu zahlen für die Nutzung von Radio und Fernsehen, lag bei 200 Franken. Während der Nationalrat eine Petition mit genau dieser Forderung vor vier Jahren mit 107 zu 56 Stimmen ablehnte, könnte eine Plafonierung der Gebühren schon bald wieder aufs Tapet kommen, etwa als Gegenvorschlag zur radikalen <a href="http://www.nobillag.ch/index.php/de-DE/" target="_blank">«No Billag»-Initiative</a>, die eine Abschaffung der SRG verlangt.</p>
<p>Als partielle Kompensation für die wegbrechenden Mittel könnte der SRG Online-Werbung erlaubt werden. Ein Schritt, den der Bundesrat in den letzten Jahren bereits mehrfach grundsätzlich gutgeheissen hat, aber noch zuwartet mit dem grünen Licht. Wenig Freude an einer Ausweitung der kommerziellen Aktivitäten hätten selbstverständlich die Verleger. Wegen deren Widerstand befindet sich die SRG mit der Online-Werbung weiterhin in der Warteschleife. Nur: Ein Verbot hiesse auf längere Sicht de facto ein komplettes Werbeverbot für die SRG, weil die Nutzung der linearen TV-Programme kontinuierlich ab- und jene der digitalen Plattformen zunimmt und die Werbegelder diese Bewegung auch mitmachen, wenn auch nicht linear.</p>
<p>Wer den Finanzierungsmix des öffentlichen Rundfunks aus Nutzerabgabe und Werbeeinnahmen grundsätzlich für richtig hält, muss irgendwann Online-Werbung zulassen. Den richtigen Moment dafür gibt es nicht. Für die einen ist es immer zu früh und für die anderen schon jetzt zu spät. Ein medienpolitisch sinnvoller Anlass für diesen Schritt wäre dann, wenn auch andere Elemente der Finanzierungsmodalitäten angepasst würden. Unabhängig davon wie die Abstimmung über den Systemwechsel bei den Radio- und TV-Gebühren ausfällt, bleibt das Thema Rundfunkfinanzierung in den nächsten Jahren ein heisses Eisen.</p>
<p>Für einen effizienteren und letztlich verfasssungsgemässeren Mitteleinsatz (Art. 93, Verpflichtung zur Rücksichtnahme auf andere Medien) könnte sich die SRG auf ihre eigene Maxime besinnen. Sie erbringe Leistungen, stand im Geschäftsbericht 2011, «die der Markt nicht erbringt». In einem dualen Rundfunksystem, wo private und öffentlich finanzierte Medienunternehmen nebeneinander auskommen müssen, erfordert dies die maximal mögliche Rücksichtnahme des privilegierten Akteurs auf die Konkurrenz. Umso mehr in einem kleinen Medienmarkt wie dem schweizerischen, wo den rein kommerziellen Medien klare (Sprach)grenzen gesetzt sind. Da diese Rücksichtnahme nicht von selbst erfolgt, müsste man hier gesetzlich und regulatorisch nachhelfen, damit nicht die SRG allein definiert, welche Leistungen «der Markt nicht erbringt».</p>
<p>Ein kleines, aber symptomatisches Beispiel, das zeigt, wo Sparpotenzial besteht, ohne dass damit die SRG strukturell geschwächt würde. Seit einem Jahr bietet das Schweizer Radio und Fernsehen eine Meteo-App an, kostenlos und werbefrei. Nun gab es bereits zuvor zahlreiche andere, teils kostenpflichtige, aber durchaus vergleichbare Wetterdienste für das Smartphone. Dass die Wetterprognosen ein integraler Bestandteil des Radio- und Fernsehprogramms darstellen, stellt niemand in Frage. Für eine App besteht hingegen null Notwendigkeit. Die Meteo-App sei selbstverständlich konzessionskonform und damit Teil des Service public, versichert SRF. Was auch zeigt: Zur Definition des Angebotsumfangs des öffentlichen Rundfunks taugt der Begriff nicht. Gelegenheit, den Umfang des SRG-Angebots neu zu definieren, biete sich schon bald, wenn 2017 die geltende Konzession ausläuft. </p><p>The post <a href="https://medienwoche.ch/2015/06/13/le-service-public-nexiste-pas-2/">Le Service public n’existe pas</a> first appeared on <a href="https://medienwoche.ch">MEDIENWOCHE</a>.</p>]]></content:encoded>
					
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		<title>Initiativtext mit grossen Fragezeichen</title>
		<link>https://medienwoche.ch/2014/06/25/initiativtext-mit-grossen-fragezeichen/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[Nick Lüthi]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 25 Jun 2014 09:41:01 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuell]]></category>
		<category><![CDATA[Service public]]></category>
		<category><![CDATA[René Rhinow]]></category>
		<category><![CDATA[No Billag]]></category>
		<category><![CDATA[Volksinitiative]]></category>
		<category><![CDATA[Medienabgabe]]></category>
		<category><![CDATA[Billag]]></category>
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		<category><![CDATA[SRG]]></category>
		<category><![CDATA[Artikel 93]]></category>
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		<category><![CDATA[Bundesverfassung]]></category>
		<category><![CDATA[Bundesrat]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Der Wortlaut der Volksinitiative «zur Abschaffung der Radio- und Fernsehgebühren» zielt gleich mehrfach ins Leere. Obwohl die Terminologie nicht allein entscheidend wäre bei einer allfälligen Umsetzung, erweist sich der Initiativtext als Hypothek für das vermeintlich radikale Begehren und schmälert dessen Glaubwürdigkeit. Seit dem 11. Juni sammelt ein Komitee Unterschriften für die Volksinitiaitve «Ja zur Abschaffung <a href="https://medienwoche.ch/2014/06/25/initiativtext-mit-grossen-fragezeichen/">Weiterlesen ...</a></p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Der Wortlaut der Volksinitiative «zur Abschaffung der Radio- und Fernsehgebühren» zielt gleich mehrfach ins Leere. Obwohl die Terminologie nicht allein entscheidend wäre bei einer allfälligen Umsetzung, erweist sich der Initiativtext als Hypothek für das vermeintlich radikale Begehren und schmälert dessen Glaubwürdigkeit.<br />
<span id="more-20367"></span><br />
Seit dem 11. Juni sammelt ein Komitee Unterschriften für die <a href="http://www.nobillag.ch/" target="_blank">Volksinitiaitve «Ja zur Abschaffung der Radio- und Fernsehgebühren (Abschaffung der Billag-Gebühren)»</a>. Bis Ende 2015 bleibt ihnen Zeit, 100 000 Schweizer Bürgerinnen und Bürger davon zu überzeugen, dass ein «fairer Medienwettbewerb» nur möglich sei ohne öffentliche Mittel für Radio und Fernsehen. Der Unmut kristallisiert sich vor allem an der Inkassostelle Billag, die als das Böse schlechthin gilt und idealtypisch das gesamte öffentlich finanzierte Rundfunksystem verkörpert. Darum firmiert das Begehren auch unter dem Kurznamen «No Billag».</p>
<p>Um die verhasste Billag loszuwerden, und mit ihr gleich auch die SRG in ihrer heutigen Form über Bord zu werfen, will das Initiativkomitee den <a href="http://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19995395/index.html#a93" target="_blank">Artikel 93 der Bundesverfassung</a> ergänzen. Staatliche Subventionen sollen verboten werden, ebenso das Erheben von Empfangsgebühren. Und logischerweise will das Komitee dem Bund untersagen, eigene Radio- und TV-Stationen zu betreiben.</p>
<p>Was auf den ersten Blick plausibel und zum Erreichen des Ziels tauglich aussieht, erweist sich bei einer genaueren Betrachtung so ziemlich als das Gegenteil. Mit dem verwendeten Terminologie im Initiativtext, droht der Schuss nach hinten loszugehen und das Begehren wirkungslos zu verpuffen.</p>
<p>Beginnen wir bei den Subventionen. «Er [der Bund] subventioniert keine Radio- und Fernsehstationen», soll als neuer Absatz 4 im Medienartikel verankert werden. Das ist der erste Streich. Mit einem Subventionsverbot wäre der «Gebühren-Abzocke» praktisch der Garaus gemacht – oder eben auch nicht. «Gebühren als solche sind sicher keine Subventionen», teilt Staatsrechtler und Alt-Ständerat René Rhinow auf Anfrage mit. Das Initiativkomitee stellt sich dagegen auf den Standpunkt, dass es sich bei den Empfangsgebühren sehr wohl um Subventionen handle. Florian Maier, Co-Präsident des Komitees, zitiert dazu aus dem Subventionsgesetz. Dass dies ein untauglicher Versuch ist, zeigt die Nachfrage beim Finanzdepartement: «Da Radio- und Fernsehgebühren nicht über den Bundeshaushalt abgerechnet werden, handelt es sich auch nicht um eine Bundessubvention im eigentlichen Sinne.» Von einem Subventionsverbot im Medienbereich wären lediglich <a href="http://www.persoenlich.com/news/medien/bund-zahlt-20-millionen-f%C3%BCr-swissinfo-3sat-und-tv5-230198" target="_blank">Swissinfo, 3Sat und TV5 betroffen</a>, die zu Teilen direkt vom Bund finanziert werden.</p>
<p>Auch die «Empfangsgebühren», der zweite zentrale Terminus im Initiativtext, erweisen sich als nicht besonders geeignet, um die Finanzierung von Radio und TV mit öffentlichen Mitteln künftig zu unterbinden. «Der Bund oder durch ihn beauftragte Dritte dürfen keine Empfangsgebühren erheben», schlägt das Komitee als neuer Absatz für den Medienartikel vor. Das Problem: Die Empfangsgebühren sind auf bestem Weg, abgeschafft zu werden. Das ist ein Kernpunkt der laufenden Revision des Radio- und Fernsehgesetzes. In Zukunft wird der öffentliche Rundfunk in der Schweiz über eine allgemeine Medienabgabe alimentiert, die eben gerade keine Empfangsgebühr mehr ist, weil die Abgabepflicht nicht mehr am Vorhandensein eines empfangsbereiten Geräts anknüpft. Der unterschiedliche Charakter der beiden Finanzierungsformen kommt auch in der Terminologie des «Systemwechsels» zum Ausdruck.</p>
<p>Ob Abgabe oder Gebühr ist Florian Maier vom Initiativkomitee indes einerlei: «Ich denke kaum, dass bei einem verfassungsmässigem Verbot von ‹Empfangsgebühren› eine ‹Medienabgabe› erlaubt sein soll. Ansonsten könnte man jedes Verbot durch eine Neubenennung mit marginalen Änderungen umgehen.» Man habe diesen Begriff gewählt, weil nach geltendem Recht und bis auf Weiteres Empfangsgebühren erhoben werden. Dennoch bleibt unverständlich, warum das Komitee den Passus nicht eine Formulierung gewählt hat, die jede Form einer Zwangsabgabe zur Medienfinanzierung verbietet. Der gewählte Initiativtext lässt zumindest Spielraum für ein Weiterbestehen einer Inkassostelle, vielleicht sogar die Billag.</p>
<p>Dass das Komitee stärker der eigenen Propaganda vertraut als der medienpolitischen Realität, zeigt auch ein weiterer Absatz: «Der Bund betreibt in Friedenszeiten keine eigenen Radio- und Fernsehstationen.» Klingt markig, bliebe aber ganz und gar wirkungslos. Denn die Staatsunabhängigkeit der Medien ist bereits in Artikel 93 Absatz 3 der Bundesverfassung festgehalten. Im Rahmen der laufenden Revision des Radio- und Fernsehgesetzes soll die Unabhängigkeit noch stärker als bisher verankert werden. Mit dem expliziten Staatssenderverbot moppelt die Initiative doppelt. Das ist gut gemeint, aber schlecht formuliert.</p>
<p>Unter dem Strich bleibt vom vermeintlich radikalen Vorhaben nicht mehr viel übrig. Die Anti-Billag-Initiative stellt sich zum frühstmöglichen Zeitpunkt selbst ein Bein. Sollten die Unterschriften zustandekommen und die Initiative vom Volk angenommen werden, würde der fahrlässig formulierte Text für erhebliche Unsicherheiten bei der Umsetzung sorgen. Zwar ist bei der Auslegung nicht nur auf die Terminologie abzustützen, sondern auch auf den Willen der Initianten. Ein entgegenstehender Wortlaut vermag die kommunizierte Absicht allerdings nur begrenzt zu korrigieren. Für die medienpolitische Diskussion rund um die Rolle von SRG und Service public ist die Initiative unter diesen Vorzeichen ein denkbar schlechter bis unbrauchbarer Beitrag.</p><p>The post <a href="https://medienwoche.ch/2014/06/25/initiativtext-mit-grossen-fragezeichen/">Initiativtext mit grossen Fragezeichen</a> first appeared on <a href="https://medienwoche.ch">MEDIENWOCHE</a>.</p>]]></content:encoded>
					
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		<title>Pfeifen im Walde erlaubt</title>
		<link>https://medienwoche.ch/2014/06/04/pfeifen-im-walde-erlaubt/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[Ronnie Grob]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 04 Jun 2014 08:28:05 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuell]]></category>
		<category><![CDATA[Obligationenrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Gesetz]]></category>
		<category><![CDATA[Dick Marty]]></category>
		<category><![CDATA[Remo Gysin]]></category>
		<category><![CDATA[snowden2014]]></category>
		<category><![CDATA[Zora Ledergerber]]></category>
		<category><![CDATA[Whistleblowing]]></category>
		<category><![CDATA[Whistleblower]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Der im Obligationenrecht neu geplante «Schutz bei Meldung von Unregelmässigkeiten am Arbeitsplatz» verunmöglicht es praktisch, dass sich Informanten straffrei an die Medien wenden können. Whistleblower-Expertin Zora Ledergerber warnt vor den Folgen der Neuerung, die Journalisten dagegen verhalten sich dazu erstaunlich passiv. Aus Nichtwissen oder aus Gleichgültigkeit? «Die Fähigkeit des Menschen zu fördern, selbst nachzudenken und <a href="https://medienwoche.ch/2014/06/04/pfeifen-im-walde-erlaubt/">Weiterlesen ...</a></p>
<p>The post <a href="https://medienwoche.ch/2014/06/04/pfeifen-im-walde-erlaubt/">Pfeifen im Walde erlaubt</a> first appeared on <a href="https://medienwoche.ch">MEDIENWOCHE</a>.</p>]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Der im Obligationenrecht neu geplante «Schutz bei Meldung von Unregelmässigkeiten am Arbeitsplatz» verunmöglicht es praktisch, dass sich Informanten straffrei an die Medien wenden können. Whistleblower-Expertin Zora Ledergerber warnt vor den Folgen der Neuerung, die Journalisten dagegen verhalten sich dazu erstaunlich passiv. Aus Nichtwissen oder aus Gleichgültigkeit?<br />
<span id="more-19899"></span></p>
<div align="right">
<h2>«Die Fähigkeit des Menschen zu fördern, selbst nachzudenken und Entscheidungen zu treffen &#8211; das ist der Sinn von Whistleblowing, von Protest, von politischem Journalismus.»</p>
<p>Glenn Greenwald (im Nachwort zu «Die globale Überwachung»)</a></h2>
</div>
<p></p>
<div style="border: 1px solid #dddddd; margin: 3px 0px 10px 10px; padding: 7px; background: #ececec none repeat scroll 0% 0%; float: right; font-size: 0.9em; width: 120px; line-height: 1.3em; color: #4382cf;"><a href="https://medienwoche.ch/tag/snowden2014/"><strong><big>1 Jahr Snowden-Leaks</big></strong></a><br />
Am 9. Juni 2013 bekannte sich <strong>Edward Snowden</strong> verantwortlich für ein Leak, das die Öffentlichkeit über das Ausmass der weltweiten Überwachungs- und Spionagepraktiken von Geheimdiensten informiert. MEDIENWOCHE beschäftigt sich ein Jahr später mit der <strong>Beziehung zwischen Journalisten und Whistleblowern</strong>.</div>
<p>Am 20. November 2013 <a href="https://www.bj.admin.ch/content/bj/de/home/dokumentation/medieninformationen/2013/ref_2013-11-200.html">teilte das Justizdepartement EJPD mit</a>, der Bundesrat wolle «gesetzlich festlegen, unter welchen Voraussetzungen eine Meldung von Arbeitnehmenden, die auf Unregelmässigkeiten am Arbeitsplatz hinweisen (sog. Whistleblower), rechtmässig ist». Die Revision der Gesetzgebung zu Whistleblowing, konkret eine Teilrevision des Obligationenrechts (OR), geht zurück auf Motionen von 2003. Remo Gysin (SPS) <a href="http://www.parlament.ch/d/suche/seiten/geschaefte.aspx?gesch_id=20033212">forderte damals</a> einen Gesetzvorschlag, der «effektiver Schutz vor ungerechtfertigter Entlassung und weiterer Diskriminierung zu garantieren» könne. Und Dick Marty (FDP) <a href="http://www.parlament.ch/d/suche/seiten/geschaefte.aspx?gesch_id=20033344">forderte</a> Massnahmen, die «insbesondere einen Schutz vor Entlassung und anderen Diskriminierungen gewährleisten, die auf eine solche Meldung zurückzuführen sind».</p>
<p>Herausgekommen ist etwas ganz anderes.</p>
<h3>Der Gesetzvorschlag</h3>
<p><a href="http://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19110009/index.html">Bisher</a> kümmert sich Art. 321a lediglich in vier Punkten um die «Sorgfalts- und Treuepflicht». Neu sieht der <a href="http://www.admin.ch/opc/de/federal-gazette/2013/9589.pdf"><strong>Entwurf des Gesetzvorschlags</strong></a> (PDF-Datei, <a href="https://www.bj.admin.ch//content/bj/de/home/themen/wirtschaft/gesetzgebung/whistleblowing.html">Übersicht auf admin.ch</a>) für Art. 321a<sup>ter</sup> vor, dass ein Whistleblower, der einen Missstand der Öffentlichkeit publik machen will,</p>
<blockquote>
<div align="right"><strong><small>Meldung an den Arbeitgeber</small></strong></div>
<p>«diese Unregelmässigkeiten vorgängig dem Arbeitgeber» melden muss. Unterhält der Arbeitgeber ein Meldesystem oder reagiert der Arbeitgeber auf die Meldung innert 60 Tagen mit einer Ankündigung, den Missstand zu beheben, darf der Whistleblower nicht an die Öffentlichkeit gelangen, das heisst, er darf weder mit einem Journalisten darüber reden, noch Dokumente leaken noch darüber bloggen. (In jedem Fall direkt an die Behörden darf er sich wenden, wenn ihm «aufgrund der Meldung» gekündigt wurde.)</p></blockquote>
<p>Reagiert der Arbeitgeber nicht, ist die nächste Station, an die sich der Whistleblower wenden muss, die Behörden. Das darf er aber nur, wie In Art. 321a<sup>quater</sup> festgehalten ist,</p>
<blockquote>
<div align="right"><strong><small>Meldung an die Behörden</small></strong></div>
<p>wenn «er gestützt auf objektive Tatsachen davon ausgehen darf, dass eine Meldung an den Arbeitgeber keine Wirkung erzielen würde» (was in einigen Punkten präzisiert wird). Wenn die Gefahr besteht, die Behörde könnte (beispielsweise durch Beweisvernichtung) in ihrer Arbeit behindert werden. Oder falls eine ernsthafte Gefahr droht für Leben, Gesundheit, Sicherheit oder Umwelt. Der Gesetztext hält weiter erneut fest, dass sich der Whistleblower nicht an die Behörden wenden darf, wenn der Arbeitgeber über ein internes Meldesystem verfügt.</p></blockquote>
<p>Unter Art. 321a<sup>quinquies</sup> wird dann endlich die Meldung an die Öffentlichkeit behandelt. Diese ist nur möglich,</p>
<blockquote>
<div align="right"><strong><small>Meldung an die Öffentlichkeit</small></strong></div>
<p>wenn der Whistleblower die «Unregelmässigkeit gemäss Artikel 321a<sup>ter</sup> oder 321a<sup>quater</sup> gemeldet hat» sowie «beantragt hat, über die weitere Behandlung der Meldung oder den Stand des Verfahrens informiert zu werden und ihm die Behörde die geeigneten Auskünfte nicht innert vierzehn Tagen ab Erhalt des Antrags erteilt». Eine solche behördliche Auskunft kann natürlich auch «Wir bleiben aus diesen und jenen Gründen untätig» lauten.</p></blockquote>
<p>Fassen wir nochmals zusammen: Ein mutmasslich unbescholtener Mitarbeiter, der Missstände öffentlich machen will, soll das zukünftig nur dürfen, wenn</p>
<blockquote><p>a) sein Arbeitgeber kein Meldesystem hat, ihn nach erfolgter Meldung sofort entlässt oder sich völlig totstellt</p></blockquote>
<p>oder</p>
<blockquote><p>b) die Behörde ihm nicht innert zwei Wochen irgendeine Auskunft erteilt.</p></blockquote>
<p>Ist das sehr wahrscheinlich? Nein.</p>
<h3>Passive Journalisten</h3>
<p>Tritt das neue Gesetz in Kraft, so können Whistleblower also kaum mehr an Journalisten gelangen, ohne sich strafbar zu machen. «Es verbietet dem Hinweisgeber, an die Medien zu gelangen. Die Grauzonen, die bisher positiv für den Whistleblower ausgelegt werden konnten, sind mit dem neuen Gesetz passé», sagt <a href="http://www.integrityline.org/integrity-line-gmbh/ueber-uns/">Zora Ledergerber</a>, Inhaberin und Geschäftsführerin der Integrity Line GmbH, die sehr erstaunt ist, dass die Journalisten sich nicht aktiv gegen den Gesetzvorschlag wehren und dass nicht ein Aufschrei durch die Journalistenbranche geht: «Im Interesse der sich meldenden Person müssten die Journalisten den Whistleblowern mitteilen, dass sie sich strafbar machen, wenn sie sich Journalisten gegenüber öffnen oder ihnen Dokumente überlassen. Wer als Journalist Whistleblower zukünftig schützen möchte, muss jedem, der Informationen anbietet, raten, zu schweigen und den Kontakt abzubrechen.»</p>
<p>Wer im Medienarchiv SMD oder auch bei Journalistenorganisationen nach dem Thema sucht, findet vor allem Berichte zur Medienmitteilung letzten November, deren Grundlage Berichte der Nachrichtenagentur SDA sind. Redet man mit Journalisten über Whistleblower, so macht sich eine Art fatalistische Passivität breit. Es sei halt schon oft so, dass es nicht gut rauskomme am Ende für Whistleblower, sagt einer, und ein anderer meint, dass es halt schon oft spezielle Typen seien, diese Whistleblower. Diese Haltung erstaunt, profitieren doch Journalisten in besonderen Masse von Informationen, die ihnen Quellen zutragen. Haben sie denn kein Interesse, diese zu schützen? Der ausbleibenden Diskussion über den Gesetzvorschlag zufolge muss man annehmen, dass die Journalisten diesen noch nie gelesen haben oder aber gut damit klarkommen, Whistleblower beim Entgegennehmen von Informationen eiskalt ins Unglück zu stürzen.</p>
<h3>Fehlerkultur und Anlaufstellen</h3>
<p>Zora Ledergerber plädiert dafür, eine Fehlerkultur zu entwickeln und sich beispielsweise das Flugwesen oder das Gesundheitswesen zum Vorbild nehmen, dort seien der Umgang mit Abläufen zur Korrektur von Fehlern weit fortgeschritten. Dass Arbeitgeber interne Meldesysteme unterhalten, ist begrüssenswert, doch können sie die legale Endstation für Whistleblower sein? Edward Snowden beispielsweise hat intern fleissig Rückmeldungen nach internen Vorgaben erstellt &#8211; geändert hat sich nichts. Die Drei-Stufen-Regelung Arbeitgeber &#8211; Behörden &#8211; Öffentlichkeit findet Ledergerber grundsätzlich gut. «Aber es müsste auf legalem Wege möglich sein, an die Öffentlichkeit zu gelangen, wenn die aufgezeigten Missstände verschlampt, verschleiert oder ignoriert werden.»</p>
<p>Mit dem Schaffen von Anlaufstellen könnte der Staat selbst die Fehlerkultur vorantreiben. Gedanken dazu hat sich der <a href="https://de.wikipedia.org/wiki/Europarat">Europarat</a> gemacht &#8211; Ende April veröffentlichte er <a href="https://wcd.coe.int/ViewDoc.jsp?Ref=CM/Rec%282014%297&#038;Language=lanEnglish&#038;Ver=original&#038;Site=CM&#038;BackColorInternet=C3C3C3&#038;BackColorIntranet=EDB021&#038;BackColorLogged=F5D383">29 Richtlinien zum Umgang mit Whistleblowern</a> (<a href="https://wcd.coe.int/ViewDoc.jsp?Ref=CM%282014%2934&#038;Language=lanEnglish&#038;Ver=add&#038;Site=CM&#038;BackColorInternet=C3C3C3&#038;BackColorIntranet=EDB021&#038;BackColorLogged=F5D383">Details</a>). Ab Punkt 12 («Channels for reporting and disclosures») werden die Mitgliedstaaten konkret dazu aufgefordert, Kanäle zu schaffen, die es dem Einzelnen ermöglichen, Anliegen von öffentlichem Interesse frei und sicher zu melden.</p>
<h3>Der Bürger als Störenfried</h3>
<p>Die Schweizerische Gesetzgebung dagegen droht, den Whistleblower weiter an den Rand zu drängen. Statt hilfreicher Informant bleibt er Störenfried. Statt Ehrenmedaillen erhält er Strafandrohungen. Statt zum Held wird er zum Opfer. Während der Bürger den Staat und die Grossunternehmen mehr und mehr als undurchschaubare Mysterien wahrnimmt, wissen der Staat und die Grossunternehmen mehr und mehr über den Bürger, unter anderem durch Überwachungsmassnahmen. Bürger, die konkrete Missstände in ihnen publik machen wollen, werden angeklagt und auf einen Spiessrutenlauf geschickt, auf dem sie sich mehrfach strafbar machen können. Statt Fehlerquellen zu orten und beheben, gilt das Motto «Shoot the messenger».</p>
<p>Übrigens verschärft die neue Gesetzgebung nur einen schon aktuell bedenklichen Zustand. Wer das anzweifelt, dem sei empfohlen, <a href="http://www.tagesanzeiger.ch/schweiz/standard/Hausdurchsuchung-nobrbeim-Whistleblowernobr/story/10021739">die neusten Nachrichten zu Whistleblowern</a> wahrzunehmen oder einfach mal nachzulesen, <a href="http://www.tagesanzeiger.ch/wirtschaft/Die-Einsamkeit-der-Aufmuepfigen/story/30962289">wie traurig es Whistleblowerin Esther Wyler in den letzten Jahren ergangen ist</a>. Sie ist eine der beiden Frauen, die <a href="http://www.nzz.ch/aktuell/zuerich/uebersicht/zopfi-1.13750863">2007</a> der Weltwoche Unstimmigkeiten in den Zürcher Sozialdiensten meldete und <a href="http://www.beobachter.ch/dossiers/whistleblowing/artikel/prix-courage-2010_publikumspreis-geht-an-margrit-zopfi-und-esther-wyler/">2010</a> den Publikumspreis des Prix Courage dafür gewann.</p>
<p>Was sagt Remo Gysin heute dazu? Er schreibt uns auf Anfrage: «Meine Motionsbegehren sind bei weitem nicht erfüllt. Der Bundesrat schlägt keine Verbesserung des Arbeitnehmerschutzes bei ungerechtfertigten Kündigungen vor. Der Gesetzesentwurf weckt den Eindruck, dass vor allem die Arbeitgeberseite geschützt werden soll. Der einzige kleine Fortschritt liegt in der präziseren Umschreibung von rechtmässigen Hinweisen und deren unternehmensinternen Handhabung. Es bleibt die Hoffnung, dass die Unternehmen dadurch zusätzliche, die Anonymität der Whistleblower wahrende Meldestellen einrichten und in naher Zukunft eine weitere Gesetzesreform stattfindet.»</p><p>The post <a href="https://medienwoche.ch/2014/06/04/pfeifen-im-walde-erlaubt/">Pfeifen im Walde erlaubt</a> first appeared on <a href="https://medienwoche.ch">MEDIENWOCHE</a>.</p>]]></content:encoded>
					
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			</item>
		<item>
		<title>Transparenz allein reicht nicht</title>
		<link>https://medienwoche.ch/2014/03/10/transparenz-allein-reicht-nicht/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Eveline Dudda]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 10 Mar 2014 08:52:28 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Blickwinkel]]></category>
		<category><![CDATA[Standpunkt>Blickwinkel]]></category>
		<category><![CDATA[Bundesverwaltung]]></category>
		<category><![CDATA[Rudeljournalismus]]></category>
		<category><![CDATA[Gesetz]]></category>
		<category><![CDATA[Agrarpolitik]]></category>
		<category><![CDATA[Transparenz]]></category>
		<category><![CDATA[Behörden]]></category>
		<category><![CDATA[Kolumne]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Warum einfach, wenn es auch kompliziert geht? Dieser Grundsatz zieht sich durch die gesamte Schweizer Agrarpolitik. Dass kein Schwein durchblickt, ist ganz im Interesse der Behörden. Doch das hat Folgen für den Journalismus. Darum sollten sich Medienschaffende nicht nur für mehr Transparenz in der Verwaltung einsetzen, sondern auch für einfachere Gesetze und Reglemente. Die Schweizer <a href="https://medienwoche.ch/2014/03/10/transparenz-allein-reicht-nicht/">Weiterlesen ...</a></p>
<p>The post <a href="https://medienwoche.ch/2014/03/10/transparenz-allein-reicht-nicht/">Transparenz allein reicht nicht</a> first appeared on <a href="https://medienwoche.ch">MEDIENWOCHE</a>.</p>]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Warum einfach, wenn es auch kompliziert geht? Dieser Grundsatz zieht sich durch die gesamte Schweizer Agrarpolitik. Dass kein Schwein durchblickt, ist ganz im Interesse der Behörden. Doch das hat Folgen für den Journalismus. Darum sollten sich Medienschaffende nicht nur für mehr Transparenz in der Verwaltung einsetzen, sondern auch für einfachere Gesetze und Reglemente.<br />
<span id="more-18480"></span><br />
Die Schweizer Agrarpolitik ist kompliziert. Und sie wird mit jeder Agrarreform noch komplizierter. Wer sich nicht total auf agrarpolitische Themen spezialisiert, hat wenig Chancen das System überhaupt zu durchschauen. Kein Wunder sind die Medienschaffenden für jede Kritik dankbar, die ihnen zugetragen wird. Leider führt aber genau dieser Fokus auf ein paar kritische Stimmen – in aller Regel von Interessenvertretern – bei allen agrarpolitischen Fragen zu einer Art Rudeljournalismus: <span style="font-size: 13px;">Alle hetzen in dieselbe Richtung und bellen einander nach.</span></p>
<p><span style="font-size: 13px;">Weil dieser Effekt quasi systembedingt ist, nenne ich ihn «behördeninduzierten Rudeljournalismus». Ich gehe davon aus, dass den Behörden dieser Effekt bewusst ist. Ich wage sogar zu behaupten, dass sie froh darüber sind. In der Vergangenheit haben nämlich meistens die diejenigen vom Rudeljournalismus profitiert, die diese neuen Vorschriften-Geschwüre in die Welt setzten und damit eigene und fremde Arbeitsplätze sicherten: Die Behörden und Bürolisten.</span></p>
<p>Natürlich ist Rudeljournalismus nicht nur negativ, im Rudel ist man ja auch stark. Problematisch finde ich nur, dass die Richtung, in die sich ein Rudel bewegt, sehr einfach mit selektiv gestreuten Informationen gesteuert werden kann. <a href="http://www.focus-ap-pa.ch/" target="_blank">Die Agrarreform 14-17</a> bot viel Anschauungsmaterial dazu. Da wurde die Reform als Stärkung der Berglandwirtschaft verklärt – obwohl im Berggebiet der grösste Rückgang an Betrieben prognostiziert wird.</p>
<p>Graslandbasierte Produktionssysteme wurden in den Himmel gelobt – obwohl dieses Gras auch aus importiertem Heu oder von Kunstwiesen auf Äckern bestehen kann. Darüber, dass manche Bauern in Folge der neuen Agrarpolitik mehr Tiere halten müssen als früher, um in den Genuss von Direktzahlungen zu kommen, schrieb praktisch niemand. Das merkte ohnehin nur, wer sich intensiv mit der komplexen Materie befasste. Weil dazu kaum jemand Zeit hat, bellte das Medienrudel brav in die behördlich gewünschte Richtung.</p>
<p>Ich finde das irgendwie verrückt. Denn es gibt so viele Journalistinnen und Journalisten, die sich für <a href="https://www.oeffentlichkeitsgesetz.ch/deutsch/" target="_blank">mehr Transparenz</a> in der Bundesverwaltung einsetzen und versuchen Licht ins Dunkel der Behörden zu bringen. Das ist gut und richtig. Genauso wichtig wäre jedoch ein Kampf für einfache, für Bürgerinnen und Journalisten nachvollziehbare Vorschriften. In der Agrarpolitik ist das Potenzial dazu riesig – in anderen Bereichen ist das vermutlich ähnlich. Vielleicht sollten wir als Rudel auch einmal in diese Richtung jagen?</p><p>The post <a href="https://medienwoche.ch/2014/03/10/transparenz-allein-reicht-nicht/">Transparenz allein reicht nicht</a> first appeared on <a href="https://medienwoche.ch">MEDIENWOCHE</a>.</p>]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Komisches Verbot</title>
		<link>https://medienwoche.ch/2014/01/23/komisches-verbot/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[Philip Kübler]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 23 Jan 2014 21:34:24 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Medienwoche]]></category>
		<category><![CDATA[Medienrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Satire]]></category>
		<category><![CDATA[Alexander Tschäppät]]></category>
		<category><![CDATA[Antirassismus]]></category>
		<category><![CDATA[Birgit Steinegger]]></category>
		<category><![CDATA[Gesetz]]></category>
		<category><![CDATA[Massimo Rocchi]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Das strafrechtliche Verbot der Rassendiskriminierung ist eine seltsame Norm unseres Kommunikationsrechts. Auch wer das Verbot komisch findet, muss anerkennen, dass es keine Comedy ist: Es enthält nämlich keine explizite Ausnahme für Satire oder Kunst. Deshalb müssen die Gerichte auch Bagatellfälle entscheiden. Dabei sollte man kleinen Ausrutschern mit Gelassenheit begegnen und sich den ernsten und ernst <a href="https://medienwoche.ch/2014/01/23/komisches-verbot/">Weiterlesen ...</a></p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Das strafrechtliche Verbot der Rassendiskriminierung ist eine seltsame Norm unseres Kommunikationsrechts. Auch wer das Verbot komisch findet, muss anerkennen, dass es keine Comedy ist: Es enthält nämlich keine explizite Ausnahme für Satire oder Kunst. Deshalb müssen die Gerichte auch Bagatellfälle entscheiden. Dabei sollte man kleinen Ausrutschern mit Gelassenheit begegnen und sich den ernsten und ernst gemeinten Äusserungen von Rassismus zuwenden – politische Korrektheit in Ehren.<br />
<span id="more-17805"></span><br />
Gleich drei medial verbreitete Auftritte, die man mit unterschiedlicher Strenge als Ausrutscher bezeichnen könnte, stehen an der Spitze einer aktuellen Diskussion zum Rassismusverbot in der Schweiz:</p>
<ul>
<li><span style="font-size: 13px;">Massimo Rocchi: Der bekannte Kabarettist sprach in einer Talksendung über den </span><a style="font-size: 13px;" href="http://www.srf.ch/player/tv/sternstunde-philosophie/video/massimo-rocchi-fertig-lustig?id=de0788c2-2388-4593-9c3e-3d83ab0d8ea7" target="_blank">jüdischen Humor</a><span style="font-size: 13px;">.</span></li>
<li><span style="font-size: 13px;">Alexander Tschäppät: Der Berner Stadtpräsident machte im Rahmen </span><a style="font-size: 13px;" href="http://youtu.be/p90UbqCj6eM" target="_blank">eines Auftritts als Comedian</a><span style="font-size: 13px;"> Witze, unter anderem über Italiener.</span></li>
<li><span style="font-size: 13px;">Birgit Steinegger: Die bekannte Kabarettistin parodierte </span><a style="font-size: 13px;" href="http://www.srf.ch/unterhaltung/comedy/endspott-der-satirische-jahresrueckblick" target="_blank">mit schwarz bemaltem Gesicht</a><span style="font-size: 13px;"> die Episode um Oprah Winfrey in einem Modegeschäft in Zürich</span></li>
</ul>
<p>In allen drei Fällen steht eine Strafverfolgung wegen Rassendiskriminierung zur Diskussion. Weiteren Zündstoff bringen die nahenden Auftritte des französischen Komikers Dieudonné, dem Rassismus und Hetze gegen das Judentum vorgeworfen werden. Sie sind im Vergleich mit den hier interessierenden drei Anlässen ungleich problematischer (vgl. <a href="http://www.nzz.ch/aktuell/feuilleton/uebersicht/ein-illuminierter-obskurant-1.18226072" target="_blank">NZZ am 23. Januar 2014</a>).</p>
<p>Im Zentrum des Medienrechts steht das Recht auf freie Meinungsäusserung. Prinzipiell soll alles gesagt werden dürfen, auch öffentlich. Die Kommunikationsfreiheit ist elementar, eine Ausprägung der persönlichen Freiheit, die sich dadurch äussert, wie sich die Menschen selbstbestimmt beschäftigen, verhalten, ganz allgemein wie sie leben. Es gilt Freiheit – es sei denn, man müsse etwas aus einem überwiegenden Grund verbieten.</p>
<p>Verbote sollten klar und deutlich eingegrenzt sein, damit man sich darauf einstellen kann und damit die Freiheit keinen unnötigen Schaden nimmt. Strafrecht ist subsidiär, vor ihm greifen die Mittel der gesellschaftlichen Moral und andere Instrumente des Rechts wie Zivil- und Verwaltungsrecht. An diese Ordnungsprinzipien ist auch vorliegend zu denken.</p>
<p>Wir haben uns an Einschränkungen der freien Kommunikation gewöhnt, denn es liegt auf der Hand, dass es zahlreiche Beispiele schädigender und deshalb «verbotener» Kommunikation gibt: Der Zeuge vor Gericht sagt nicht die Wahrheit, der Betrüger lügt in Serie oder verwendet gefälschte Urkunden, die Angaben und Deklarationen auf Produkten oder Heilmitteln stimmen nicht, falsche Börseninformationen führen Anleger in die Irre.</p>
<p>Zweierlei fällt an diesen Einschränkungen auf:</p>
<ul>
<li><span style="font-size: 13px;">Immer sind die Ausnahmen eng definiert, damit sie die freie Äusserung in der Gesellschaft nicht gefährden.</span></li>
<li><span style="font-size: 13px;">Es kommt auf den Zusammenhang und auf die Stellung und Absichten des Täters an.</span></li>
</ul>
<p>Ungewöhnlich ist ein direktes Verbot bestimmter Äusserungen, ohne dass es auf einen bestimmten Schaden oder auf einen bestimmten Zusammenhang ankommt. Das Rassismusverbot ist eine solch ungewöhnliche Bestimmung. Man muss sich seinen Zweck vor Augen führen. Rassendiskriminierung schützt nicht die Ehre oder Privatsphäre einer Person. Sondern sie ist ein Verbrechen  gegen den öffentlichen Frieden. Das Verbot schützt also direkt einen gesellschaftlichen Zustand und (nur) indirekt die Angehörigen aller Rassen, Ethnien und Religionen. Rassismus kann Kriege auslösen und den gesellschaftlichen Zusammenhalt zerstören. An dieses Anliegen des öffentlichen Friedens hat der Gesetzgeber gedacht, als er die Rassismusstrafnorm in Kraft gesetzt und die Meinungsäusserungsfreiheit auf diese Weise eingeschränkt hat.</p>
<p>Die Formulierung der Strafnorm in Art. 261bis StGB wird immer wieder kritisiert. Doch schon heute stechen die hohen Voraussetzungen ins Auge, die einer Bestrafung zugrunde liegen müssen, wenn dem Täter eine bestimmte Äusserung vorgeworfen wird:</p>
<ul>
<li><span style="font-size: 13px;">Es muss eine Rasse, Ethnie und Religion angegriffen werden.</span></li>
<li><span style="font-size: 13px;">Nur öffentliche Äusserungen sind betroffen.</span></li>
<li><span style="font-size: 13px;">Es braucht einen Aufruf zu Hass oder Diskriminierung, oder eine Herabsetzung «in einer gegen die Menschenwürde verstossenden Weise».</span></li>
<li><span style="font-size: 13px;">Nur der vorsätzlich handelnde Täter, der den so definierten Rassismus bzw. die so definierte Diskriminierung äussern will, kann bestraft werden (Art. 12 Abs. 1 StGB).</span></li>
</ul>
<p>In der Auslegung des Verbotes muss das genannte freiheitliche Prinzip gelten, besonders die Meinungsäusserungsfreiheit. Als Grundrecht der Bundesverfassung und der Europäischen Menschenrechtskonvention steht dieses Prinzip über den Gesetzen und beeinflusst deren Interpretation. Die Gerichte berücksichtigen die Grundrechte, wenn sie Verbote im Einzelfall auslegen. So etwa der Europäische Gerichtshof, als er kürzlich die Schweiz rügte, die einen türkischen Nationalisten wegen Rassendiskriminierung <a href="http://www.nzz.ch/aktuell/schweiz/schweiz-in-strassburg-fuer-rassismus-verurteilung-geruegt-1.18206347" target="_blank">verurteilt hatte</a>.</p>
<p>Das Gesetz könnte die Freiheit von Information, Diskussion und Meinung, die Kunstfreiheit oder auch die Zulässigkeit der Satire ausdrücklich vorbehalten. Im Persönlichkeitsschutz etwa gilt die Regel, dass ein überwiegendes öffentliches Interesse eine verletzende Publikation rechtfertigen kann. Rechercheure und Enthüller können die gesellschaftliche Bedeutung einer Information oder Diskussion legitimierend in die Waagschale werfen. Das heutige Verbot der Rassendiskriminierung enthält solche Rechtfertigungen nur implizit.</p>
<p>Mit dem Rassismusverbot wurde bewusst eine Politik verfolgt, die den Anfängen wehrt. Eine vereinzelte Rassendiskriminierung mag harmlos wirken, doch sie kann gesellschaftspolitischen Zündstoff enthalten. Schwelenden Rassismus mit politischer Korrektheit bekämpfen, das entspricht einem US-amerikanischen Konzept gegen Diskriminierungen. Wer die USA kennt, wird nicht sagen können, dass es ohne Wirkung ist. Es setzt den Hebel bewusst früh an, um eine «slippery slope» zu vermeiden, ein gefährliches Abrutschen. Die Geschichte, gerade die europäische, hat die Menschen gelehrt, dass frühe Zeichen erkannt werden müssen und dass die öffentliche Kommunikation fatal verstärkend wirken kann.</p>
<p>Politische Korrektheit wird gern belächelt und getadelt, doch sie greift längst weit um sich. Sie wird auch von Interessenvertretern ausgelebt, die sich kein wichtiges Anliegen wie die Erhaltung des kulturellen Friedens auf die Fahne schreiben.</p>
<p>Ein ernsthaftes Argument gegen politische Korrektheit (und ein besseres als die Beobachtung, dass politische Korrektheit langweilig oder bieder sei) ist der Gegenvorschlag, der Hebel sei spät anzusetzen, dort wo es nötig ist, und man solle alle Unreinheiten und geschmacklichen Verstösse tolerant zuzulassen, solange sie unter diesem Radar segeln. Auf diese Weise verarbeitet eine Gesellschaft in einem akzeptablen Bereich ihre Konflikte, ohne dass es definierte Verlierer und Gewinner gibt – das ist besser als wenn über heikle Themen geschwiegen werden muss. So verhält es sich ja typischerweise mit den Freiheiten der anderen: Man erträgt allerlei Unfug und Unsinn, darf aber kritisieren und kommunizieren. Schweizerischem Pragmatismus entspricht eine solch gelassene Haltung besser als das Ersticken unerwünschter Äusserungen.</p>
<p>Ein weiterer Aspekt erschwert die Einordnung des Rassismusverbotes. Verbotener Rassismus ist nicht nur das Herabsetzen einer bestimmten Person, auf die man eine Äusserung bezieht. Verboten ist auch die Herabsetzung einer unbestimmten Gruppe von Menschen, sobald es sich um eine Rasse, Ethnie oder Religionsgruppe handelt. Das sind z.B. dunkelhäutige Menschen, Italiener, Juden, wie es die aktuellen Beispielfälle Steinegger/Tschäppät/Rocchi illustrieren.</p>
<p>Damit unterscheidet sich das Rassismusverbot vom gewöhnlichen zivilrechtlichen Persönlichkeitsschutz und vom strafrechtlichen Ehrenschutz. Diese Regeln und Verbote gelten nämlich nur dann, wenn eine bestimme Person ins Visier genommen wird, z.B. Michael von der Heide im soeben <a href="http://www.blick.ch/news/schweiz/bundesgericht-ruegt-blick-wegen-darstellung-von-der-heides-id2629803.html" target="_blank">entschiedenen Gerichtsfall</a>. Die Ehre von Politikern, Blondinen, Männern, Managern, Bauern etc. ist – als Menschengruppe – nicht geschützt. Kategorien darf man schonungslos beleidigen, mit Witzen oder mit Wut. Sogar offensichtlich sensible und schützenswerte Gruppen wie Kinder, Behinderte, Kranke können nicht einfach so Klage einreichen, vorbehältlich eines besonderen Kontextes. Es gilt die Faustregel, dass man nur dann aufpassen muss, wenn man eine bestimmte Person verunglimpft, die genannt wird oder individuell erkennbar ist, zum Beispiel als Teil einer klar umrissenen Gruppe (z.B. «Nationalräte», nicht aber «Verwaltungsräte»). Das Rassismusverbot hat hier etwas hinzugefügt: Es ist auch ohne Personifizierung immer heikel, wenn man sich öffentlich gegen eine Rasse, Ethnie oder Religion wendet.</p>
<p>Gibt es Sonderregeln für Humor und Witz, ein Privileg vielleicht? Das ist viel diskutiert, doch der nüchterne Blick ins Gesetz zeigt: Es gibt hier keine Ausnahme. In der Praxis wird es dem Satiriker oft am rassistischen Vorsatz fehlen, und der Humor kann eine Distanzierung herstellen, die den Rassismusvorwurf vom Tisch fegt. Als Regel wird man gegenüber Comedy und Satire auch juristisch gesehen toleranter sein, gesellschaftlich betrachtet sowieso. Der Presserat hat sich schon früh in einer ausbalancierten Stellungnahme mit den Eigenheiten und Grenzen der Satire befasst und dabei die Schweizer Satiriker zu Wort kommen lassen (Stellungnahme Nr. 8/96 vom 7. November 1996: <a href="http://www.presserat.ch/9608.htm" target="_blank">Medienethische Grenzen satirischer Medienbeiträge.</a>)</p>
<p>Gelassenheit ist der bessere Ratgeber als die Strafanzeige, doch wenn geklagt wird, muss der Verdächtigte wohl den befreienden Gerichtsentscheid suchen. Und  Behörden müssen ja von Amtes wegen einschreiten, denn Rassendiskriminierung ist ein Offizialdelikt. Manchmal kommt es vor, dass der Beschuldigte seinerseits wegen Ehrverletzung klagt, weil man ja nicht als Rassist bezeichnet werden will. Auf diese Weise geht der Prozess nicht ohne Verlierer aus: das Gegenteil von Gelassenheit.</p>
<p>Dieser Tage sind die Medien voll von Meinungen zur aktuellen kleinen Rassismusdebatte. Die kleine Diskriminierung findet dabei immer wieder die Öffentlichkeit, z.B. wenn Witzbeispiele publiziert werden, selbst solche, die man als unzulässig taxiert. Auch den ursprünglichen Diskussionsteilnehmern, Kommentatoren und Satirikern werden solche Bruchstücke nicht immer gerecht. Der Italienerwitz oder die Bemerkung über Juden werden aus dem Zusammenhang und Präsentationskontext gerissen. Die Äusserung steht plötzlich isoliert da, und allein der Betrachter und Twitterer entscheidet über Empörung oder Belustigung. So gehen entlastende Umstände verloren, was im Grunde die Frage aufwirft, ob die Verbreiter und Zuspitzer im Einzelfall eine grössere Verantwortung tragen könnten als die Urheber solcher Äusserungen, die in den jüngsten Fallbeispielen keinen ernsthaften Verdacht verdienen, straffällige Rassisten zu sein.</p><p>The post <a href="https://medienwoche.ch/2014/01/23/komisches-verbot/">Komisches Verbot</a> first appeared on <a href="https://medienwoche.ch">MEDIENWOCHE</a>.</p>]]></content:encoded>
					
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		<title>Auf Kosten der Freiheit</title>
		<link>https://medienwoche.ch/2013/08/30/auf-kosten-der-freiheit/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Ronnie Grob]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 30 Aug 2013 08:33:41 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuell]]></category>
		<category><![CDATA[Experten]]></category>
		<category><![CDATA[Terrorismus]]></category>
		<category><![CDATA[Überwachung]]></category>
		<category><![CDATA[Sicherheit]]></category>
		<category><![CDATA[Politiker]]></category>
		<category><![CDATA[Gesetz]]></category>
		<category><![CDATA[Experte]]></category>
		<category><![CDATA[Freiheit]]></category>
		<category><![CDATA[Journalismus]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Die staatlichen Überwachungstätigkeiten und Verbote zur «Sicherheit der Bürger» werden ausgebaut, die Freiheit wird eingeschränkt. Verantwortlich für die Aufrüstung des Staats sind auch Medien, die stets die totale Sicherheit fordern. Ein Dreigespann aus Journalisten, Experten und Politikern dreht sich in einer verhängnisvollen Spirale. Depressive Hypochonder auf dem Weg zum Augenarzt Stossen sich den Fuss und <a href="https://medienwoche.ch/2013/08/30/auf-kosten-der-freiheit/">Weiterlesen ...</a></p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Die staatlichen Überwachungstätigkeiten und Verbote zur «Sicherheit der Bürger» werden ausgebaut, die Freiheit wird eingeschränkt. Verantwortlich für die Aufrüstung des Staats sind auch Medien, die stets die totale Sicherheit fordern. Ein Dreigespann aus Journalisten, Experten und Politikern dreht sich in einer verhängnisvollen Spirale.<br />
<span id="more-15409"></span></p>
<div align="right"><small>Depressive Hypochonder auf dem Weg zum Augenarzt<br />
Stossen sich den Fuss und denken gleich:<br />
Das wars, das wars, das wars</p>
<p>&#8222;Depressive Hypochonder&#8220; von Funny van Dannen</small></div>
<p></p>
<p>Kennen Sie Journalisten? Manchmal sind es etwas lebensunpraktische Typen, die gut schreiben können. Einige von ihnen wurden von ihren Mitschülern «Brillenschlangen» genannt, andere als «Streber» oder gar als «Zeitungsleser» beschimpft.</p>
<p>Klar gibt es unter ihnen auch furchtlose Reporter, die sich in Kriegsgebieten durchschlagenden, unverfrorene Witwenschüttler und sogar welche, die ihr Leben riskieren für eine Geschichte. Viele Menschen auf Redaktionen sind aber schon zufrieden, wenn sie es unfallfrei bis in die Redaktion schaffen und wieder nach Hause. Ihre Freizeit verbringen sie mit ihrer Familie, anderen Journalisten und weiteren gebildeten Leuten. Neuerungen begegnen sie mehrheitlich ablehnend und ängstlich &#8211; dem Revolutionär aller Kommunikation, dem Internet, stehen viele nach wie vor skeptisch gegenüber. Gerne beklagen sie sich über die Arbeitsbedingungen &#8211; den Mut, eine eigene Firma zu eröffnen, bringen sie jedoch nicht auf.</p>
<p>Kurzum: Sie sind manchmal etwas ängstlich. Nichts Schlimmes, viele Menschen sind das; Ängstlichkeit ist eine liebenswerte Eigenschaft. Zum Problem wird es aber, wenn das eigene Sicherheitsbedürfnis zu dem der Allgemeinheit gemacht wird.</p>
<p>Meistens läuft es so, ganz egal, ob es um Viren, Terrorismus oder Baustatik geht:</p>
<p>1) Journalisten orten und thematisieren ein Sicherheitsleck<br />
2) Sie kontaktieren dazu Experten, die trotz aller Zurückhaltung einräumen müssen, dass keine 100-prozentige Sicherheit besteht<br />
3) Medien publizieren Stücke zur Problematik, was sich nicht selten ausweitet in eine Flut von teilweise hysterischen Beiträgen<br />
4) Unter dem Druck der Medien fordert ein Teil der Politik Massnahmen<br />
5) Auf Kosten der Gemeinschaft führt die Politik (oft übereilt getroffene, nicht immer sinnvolle) Massnahmen ein</p>
<p>So branden viele Themen kurz auf und werden (von der breiten Öffentlichkeit) auf lange Frist wieder vergessen. Die Massnahmen, Verordnungen und Gesetze aber bleiben. Sie müssen von der (nicht konsultierten) All­ge­mein­heit getragen werden, inklusive der damit verbundenen Einschränkung der Freiheit und den daraus resultierenden Kosten (vgl. <a href="https://medienwoche.ch/2011/07/08/die-rechnung-fur-die-panikmache">«Die Rechnung für die Panikmache»</a>). Journalisten, Experten und Politiker sehen sich dafür nicht verantwortlich &#8211; ganz selbstverständlich weisen sie auf ihre Rolle hin, die zu erfüllen sie verpflichtet sind.</p>
<p>Medienhysterien können kostspielig werden und viel an Freiheit und Privatsphäre wegnehmen, bei den aus Angst vor Terrorismus getroffenen Massnahmen ist das offensichtlich. Es gibt aber auch alltägliche Beispiele, wie der ominöse schwarze Panther, der irgendwo in einem Schweizer Wald existiert oder auch nicht &#8211; Medienberichte und Sichtungen hatten sich gegenseitig hochgeschaukelt. Um dieses <a href="http://www.presseverein.ch/2012/05/schwarze-katze-von-weitem/">«unbekannte Tier»</a> einzufangen, <a href="http://www.solothurnerzeitung.ch/solothurn/kanton-solothurn/das-ist-aus-dem-ominoesen-panther-geworden-125171052">wurde eine Lebendfalle und mehrere Fotofallen aufgestellt</a>:</p>
<blockquote><p>Doch die Fallen blieben leer &#8211; die rund 30 bis 40 installierten Kameras lichteten nur Füchse, Vögel, Rehe und einen Hirsch ab. (&#8230;) Alles was die Tier-Fahnder aufspürten waren schwarze Katzen und Hunde.</p>
<p>Schon im Juni wurden die zusätzlichen Foto- und Käfigfallen, die wegen dem Panther aufgestellt worden waren, abgebaut. Wie viel der ganze Einsatz gekostet hat, kann der Solothurner Jagdverwalter nicht beziffern. Er schätzt die Kosten auf mehrere 10‘000 Franken.</p></blockquote>
<p>Es ist wichtig, keine Kollektivbeschuldigung zu machen, verhalten sich doch viele sehr korrekt. Nur hört man nie etwas von Journalisten, die keine Paniktexte geschrieben, nie etwas von Experten, die Stellungnahmen abgelehnt haben und nie etwas von Politikern, die nicht in Panik neue Verordnungen erlassen haben. Die Aufmerksamkeit gehört ganz den Boulevardmedien, den Boulevardexperten und den Boulevardpolitikern &#8211; es ist das Zusammenspiel dieser kleinen Gruppe, die unsere Freiheit einschränkt und unsere Steuermittel verbrät. Statt immer neuer Aufregungen und Verordnungen bräuchte es das exakte Gegenteil: Journalisten, Experten und Politiker, die Ruhe bewahren, den Willen und die Freiheit des Volkes respektieren und eher mal ein Gesetz abschaffen statt eins einzuführen. Es gilt, dem Beispiel von Islamwissenschaftler Reinhard Schulze zu folgen, <a href="https://medienwoche.ch/2012/11/19/die-medien-sind-geiseln-von-ausnahmefaellen/">er sagte uns im Interview</a>: «Medien, die aus einem Problem einen Skandal machen wollen, stehen für mich nicht zur Diskussion.»</p>
<p>Die aktuellen Überwachungsskandale sind fraglos skandalös. Dass der Staatsapparat das ihn finanzierende Volk überwacht, ist einer aufgeklärten Demokratie nicht würdig. Medien aber, die nach jedem Vorfall Politiker in riesigen Lettern «WIE KONNTE DAS PASSIEREN?» fragen, müssen sich nicht wundern, wenn diese irgendwann Konsequenzen ziehen und Massnahmen ergreifen. In der Folge «WIESO ÜBERWACHT IHR UNS?» zu brüllen, ist, gelinde gesagt, nicht ganz folgerichtig.</p>
<p>Der Flut von Regulierungen, die das beschriebene Verhalten auslöst, stehen lustigerweise Journalisten gegenüber, die äusserst pikiert reagieren, wenn ihre eigene Freiheit eingeschränkt werden soll. In der Regel berufen sich dann auf die Medienfreiheit, ganz egal, ob das der Situation angemessen ist oder auch nicht.</p>
<p>Jean-Jacques Rousseau <a href="http://www.textlog.de/2372.html">empfiehlt</a> dem Staatsbürger, er solle «jeden Tag seines Lebens im Grunde seiner Seele nachsprechen, was ein edler Woiwode auf dem polnischen Reichstage sagte: Malo periculosam vitam quam quietum servitium. (Ich ziehe eine gefahrvolle Freiheit einer ruhigen Knechtschaft vor).» </p><p>The post <a href="https://medienwoche.ch/2013/08/30/auf-kosten-der-freiheit/">Auf Kosten der Freiheit</a> first appeared on <a href="https://medienwoche.ch">MEDIENWOCHE</a>.</p>]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>RTVG-Revision: Grundsatzfragen ausgeklammert</title>
		<link>https://medienwoche.ch/2012/07/24/rtvg-revision-grundsatzfragen-ausgeklammert/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Manuel Puppis]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 24 Jul 2012 13:21:42 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuell]]></category>
		<category><![CDATA[Gesetz]]></category>
		<category><![CDATA[SRG]]></category>
		<category><![CDATA[Empfangsgebühren]]></category>
		<category><![CDATA[Gebühren]]></category>
		<category><![CDATA[IPMZ]]></category>
		<category><![CDATA[RTVG]]></category>
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		<category><![CDATA[Medienpolitik]]></category>
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		<category><![CDATA[Bundesrat]]></category>
		<category><![CDATA[Service public]]></category>
		<category><![CDATA[Medienabgabe]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://medienwoche.ch/?p=9448</guid>

					<description><![CDATA[<p>Stell dir vor, es gibt ein neues Mediengesetz und keiner diskutiert. Die geplante Teilrevision des Radio- und Fernsehgesetzes stösst auf wenig öffentliches Interesse, obwohl zum Teil weitreichende Änderungen vorgesehen sind. Entscheidende medienpolitische Fragen bleiben aber von der Revision unberührt. Noch bis Ende August läuft die Vernehmlassung für das revidierte Radio- und Fernsehgesetz (RTVG). Jetzt wäre <a href="https://medienwoche.ch/2012/07/24/rtvg-revision-grundsatzfragen-ausgeklammert/">Weiterlesen ...</a></p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p><img decoding="async" alt="" src="https://medienwoche.ch/wp_live/wp-content/uploads/2011/08/perspektiven_logo.jpg" class="alignleft" width="120" height="120" /> Stell dir vor, es gibt ein neues Mediengesetz und keiner diskutiert. Die geplante Teilrevision des Radio- und Fernsehgesetzes stösst auf wenig öffentliches Interesse, obwohl zum Teil weitreichende Änderungen vorgesehen sind.  Entscheidende medienpolitische Fragen bleiben aber von der Revision unberührt.<br />
<span id="more-30512"></span><br />
Noch bis Ende August läuft die Vernehmlassung für das <a href="http://www.bakom.admin.ch/dokumentation/gesetzgebung/00909/04016/index.html?lang=de" target="_blank">revidierte Radio- und Fernsehgesetz</a> (RTVG). Jetzt wäre der Zeitpunkt, um die vorgeschlagenen Änderungen öffentlich zu diskutieren und neue Vorschläge in den Revisionsprozess einzubringen. Allerdings scheint das Sommerloch auch die medienpolitische Debatte verschluckt zu haben. Meinungsartikel? Podiumsdiskussionen? Weit gefehlt. Einzig zum Start der Vernehmlassung gab es <a href="medienwoche.ch/2012/05/10/400-franken-fuer-die-demokratie/" target="_blank">ein paar</a> <a href="http://www.nzz.ch/nachrichten/politik/schweiz/bundesrat-will-tv-abgabe-fuer-alle-1.16831598" target="_blank">Artikel</a>, die insbesondere auf den vorgeschlagenen Systemwechsel bei den Rundfunkgebühren fokussierten – begleitet von den üblichen ablehnenden Voten in Onlineforen sobald das Reizwort SRG und Gebühren fällt.</p>
<p>Tatsächlich stellt der Wechsel von Rundfunkgebühren zu einer Abgabe für Haushalte und Unternehmen die grösste Veränderung in der Vorlage dar. Doch ist es auch die Spannendste? Dass der Einzug durch eine Firma wie die Billag billiger sei als durch die Steuerverwaltung, hat der Bundesrat in einem <a href="http://www.bakom.admin.ch/empfangsgebuehren/03812/03817/index.html?lang=de" target="_blank">Bericht</a> ausführlich dargelegt. Dass durch die Konvergenz heute nicht nur mit Radio- und Fernsehgeräten, sondern genauso mit Smartphones, Tablets und Computern Radio und Fernsehen empfangen werden können, ist unbestritten. Es gibt praktisch keinen Haushalt, der nicht über mindestens ein solches Gerät verfügt. Ein Systemwechsel löst dieses Problem und macht auch die teuren und unangenehmen Kontrollgänge der Billag überflüssig. Nicht ohne Grund sind die meisten europäischen Länder daran, einen Wechsel zu vollziehen.</p>
<p>Somit bleibt die Abgabendiskussion höchstens noch als Tummelfeld für vehemente SRG-Gegner und für Gewerbelobbyisten, die eine Abgabe für Unternehmen verhindern wollen. Bei Ersteren konnte das wissenschaftlich fundierte Argument, dass der mehrsprachige Kleinstaat Schweiz mit grossen gleichsprachigen Nachbarländern auf einen öffentlich finanzierten Service public angewiesen ist, bisher wenig bewirken. Zu Letzteren ist anzumerken, dass es notabene gerade mal um 400 Franken pro Jahr für Unternehmen mit einem Umsatz zwischen einer halben und einer Million Franken geht – Unternehmen mit weniger Umsatz sind ganz befreit, nur Grossunternehmen zahlen merklich mehr.</p>
<p>Zu grundsätzlicheren Fragen gäbe das neue Abgabensystem aber Anlass: Wie lässt sich langfristig die Legitimität von SRG und Abgabenfinanzierung sicherstellen? Rechenschaftspflichten und Programmversprechen, wie sie in <a href="http://www.rte.ie/about/statement.html" target="_blank">anderen</a> <a href="http://www.bbc.co.uk/aboutthebbc/insidethebbc/howwework/accountability/statements2010/" target="_blank">Ländern</a> existieren, könnten als Inspirationsquelle dienen. Könnte das Abgabensystem auch für die Förderung neuer journalistischer Onlineplattformen herangezogen werden? Zwar haben Bundesrat und Printmedien bisher trotz Medienkrise wenig <a href="http://www.news.admin.ch/message/?lang=de&amp;msg-id=39886" target="_blank">Interesse</a> an neuen Modellen zur Journalismusförderung gezeigt. Das <a href="https://medienwoche.ch/2012/06/18/das-naechste-schrittchen/" target="_blank">Parlament</a> scheint dies ein wenig anders zu sehen. Die angefallenen Überschüsse aus dem Gebührensplitting könnten ebenfalls für solch innovativen Journalismusmodelle, die den Wettbewerb in den Regionen neu beleben würden, verwendet werden.</p>
<p>Doch auch andere Punkte in der Vorlage des Bundesrates sind diskussionswürdig. Warum beispielsweise soll die Anforderung, die Vielfalt der Ereignisse und Ansichten angemessen zum Ausdruck zu bringen, im Onlineangebot der SRG nur für Wahl- und Abstimmungsdossiers gelten? Der Service public sollte online genauso darauf verpflichtet werden wie in Radio und Fernsehen. Warum soll für private konzessionierte Sender die Konzessionsvoraussetzung entfallen, dass sie die Meinungs- und Angebotsvielfalt nicht gefährden dürfen? Die Regulierung von Medienkonzentration ist ohnehin schon schwach; ohne diese Vorgabe hätten die Beschwerden von Roger Schawinski und Günter Heuberger zu keiner <a href="http://www.persoenlich.com/news/show_news.cfm?newsid=85848" target="_blank">Neubeurteilung</a> der <a href="www.drs.ch/www/de/drs/nachrichten/schweiz/157843.etappensieg-fuer-schawinski.html" target="_blank">Konzessionsvergaben</a> im Aargau, in der Südost- und der Ostschweiz geführt.</p>
<p>Andere Themen werden im Gesetzesentwurf gar nicht angesprochen.</p>
<ol>
<li>Die Unabhängigkeit der Regulierung. Weder die vom Parlament während der letzten RTVG-Revision abgelehnte Umwandlung des Bundesamtes für Kommunikation (BAKOM) in eine unabhängige Regulierungsbehörde, noch eine von der Politik unabhängige Instanz zur Festlegung der Abgabenhöhe werden zur Diskussion gestellt.</li>
<li>Die Medienkonzentration. Die Erfahrungen beispielsweise mit <a href="http://www.tagesschau.sf.tv/Nachrichten/Archiv/2012/01/12/Schweiz/NRJ-macht-sich-auch-in-Basel-breit" target="_blank">Energy Basel</a> zeigen, dass Minderheitenbeteiligungen reichen, um auf Sender Einfluss auszuüben.</li>
<li>Die Grundverschlüsselung im Kabelnetz. Die <a href="http://konsumentenschutz.ch/medienmitteilungen/archive/2010/06/06/sks-klagt-gegen-cablecoms-aufnahmeverbot-und-zwar-doppelt.html" target="_blank">Verschlüsselung aller Sender mit CI+</a>, die den Anbietern eine massive Einschränkungen der Zuschauerinnen und Zuschauern ermöglicht (z. B. bei Aufnahmen oder zeitversetztem Fernsehen), bleibt zulässig.</li>
<li>Der Jugendschutz. Anders als in anderen <a href="www.kijkwijzer.nl" target="_blank">europäischen</a> <a href="http://www.fsf.de/" target="_blank">Ländern</a>, die erfolgreich Modelle der gesetzlich anerkannten Selbstregulierung eingeführt haben, gibt es in der Schweiz praktisch keine Vorgaben für Fernsehsender.</li>
</ol>
<p>Themen für eine öffentliche Debatte gäbe es genug. Gründe, die Einflussnahme auf den Gesetzesprozess nicht nur Lobbyisten zu überlassen, ebenfalls.</p><p>The post <a href="https://medienwoche.ch/2012/07/24/rtvg-revision-grundsatzfragen-ausgeklammert/">RTVG-Revision: Grundsatzfragen ausgeklammert</a> first appeared on <a href="https://medienwoche.ch">MEDIENWOCHE</a>.</p>]]></content:encoded>
					
		
		
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		<title>400 Franken für die Demokratie</title>
		<link>https://medienwoche.ch/2012/05/10/400-franken-fuer-die-demokratie/</link>
					<comments>https://medienwoche.ch/2012/05/10/400-franken-fuer-die-demokratie/#comments</comments>
		
		<dc:creator><![CDATA[Nick Lüthi]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 10 May 2012 12:38:50 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuell]]></category>
		<category><![CDATA[Bakom]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Mit der Teilrevision des Radio- und Fernsehgesetzes soll die geräteabhängige Empfangsgebühr abgeschafft werden. Vorgesehen ist eine allgemeine Haushaltabgabe. Zahlen muss auch, wer nicht Radio hört und fernsieht. Das sei ein Beitrag für die Demokratie. Damit stellt der Bundesrat die Grundsatzfrage nach der Rolle öffentlicher Medien. Fünf Jahre nach Inkrafttreten des totalrevidierten Radio- und Fernsehgesetzes gelten <a href="https://medienwoche.ch/2012/05/10/400-franken-fuer-die-demokratie/">Weiterlesen ...</a></p>
<p>The post <a href="https://medienwoche.ch/2012/05/10/400-franken-fuer-die-demokratie/">400 Franken für die Demokratie</a> first appeared on <a href="https://medienwoche.ch">MEDIENWOCHE</a>.</p>]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><img decoding="async" class="alignleft" src="https://medienwoche.ch/wp_live/wp-content/uploads/2012/02/dose.jpg" alt="" width="120" height="120" /> Mit der Teilrevision des Radio- und Fernsehgesetzes soll die geräteabhängige Empfangsgebühr abgeschafft werden. Vorgesehen ist eine allgemeine Haushaltabgabe. Zahlen muss auch, wer nicht Radio hört und fernsieht. Das sei ein Beitrag für die Demokratie. Damit stellt der Bundesrat die Grundsatzfrage nach der Rolle öffentlicher Medien.<br />
<span id="more-30478"></span><br />
Fünf Jahre nach Inkrafttreten des totalrevidierten Radio- und Fernsehgesetzes gelten einzelne Bestimmungen bereits wieder als überholt. Deshalb hat der Bundesrat nun eine <a href="http://www.news.admin.ch/message/index.html?lang=de&amp;msg-id=44474" target="_blank">Teilrevision in die Wege geleitet</a>. Kernpunkt der Revision ist ein neues Gebührensystem zur Finanzierung des Service public von SRG und konzessionierten Privatsendern.</p>
<p>Bis Ende August können sich Kantone, Parteien, Medienverbände und -unternehmen und weitere betroffene Kreise zur geplanten Revision des Radio- und Fernsehgesetzes RTVG äussern. Gestern hat das Bundesamt für Kommunikation die Vernehmlassungsunterlagen veröffentlicht.</p>
<p>Was schon länger absehbar war, steht nun auch im Gesetzesentwurf: Anstelle der bisherigen geräteabhängigen Empfangsgebühr soll eine allgemeine Haushaltabgabe für Radio und Fernsehen treten. Sprich: Jeder Haushalt, sowie Unternehmen ab einer bestimmten Grösse, finanzieren mit einem jährlichen Betrag den öffentlichen Rundfunk – unabhängig davon, ob sie Empfangsgeräte besitzen oder nicht.</p>
<p>Von den Leistungen der Service public-Medien profitiere auch, wer nicht Radio höre oder fernsehe, begründet der Bundesrat den Wechsel zur allgemeinen Abgabe. Mit dieser Argumentation erhält die Finanzierung des öffentlichen Rundfunks eine neue Dimension: Es geht im Kern nicht mehr um Radio und Fernsehen, sondern um die Demokratie, steht <a href="http://www.bakom.admin.ch/dokumentation/gesetzgebung/00909/04016/index.html?lang=de" target="_blank">im erläuternden Bericht</a> nachzulesen:</p>
<blockquote><p>«Die direkte Demokratie in der Schweiz ist heute auf Radio und Fernsehen angewiesen und wäre ohne diese Medien kaum mehr funktionsfähig. Das einheimische kulturelle Leben findet in Radio und Fernsehen nicht nur ein Echo, sondern auch eine unverzichtbare Plattform. Die Programmveranstalter erfüllen somit eine unverzichtbare öffentliche Aufgabe, und ihre Leistungen kommen auch jenen Personen zugute, die nie ein schweizerisches Programm sehen oder hören. In einem geräteunabhängigen System tragen deshalb alle zur Finanzierung dieser Leistungen bei.»</p></blockquote>
<p>Mit dieser ideologischen Argumentation rückt unweigerlich die Leistung der SRG und der gebührenfinanzierten Regionalsender ins Zentrum der Diskussion: Öffentlicher Rundfunk als Bedingung für eine funktionierende Demokratie. Zwar gilt als unbestritten, dass Radio und Fernsehen einen essenziellen Beitrag zur Information und Meinungsbildung in einer Demokratie leisten. Aber das Perfide an der Behauptung: Sie lässt sich nicht falsifizieren und mündet letztlich in den abenteuerlichen Schluss, wonach die Schweiz ohne öffentlich finanzierte Medien kollabieren würde. Ob solcher Alarmismus der längst fälligen Diskussion über die Finanzierung des öffentlichen Rundfunks zuträglich ist, oder nicht eher als erpresserische Geste aufgefasst wird, werden die Vernehmlassungsantworten und später die parlamentarische Beratung zeigen.</p>
<p>Der Bundesrat nennt freilich auch weniger tiefschürfende Gründe für die Einführung einer Medienabgabe zur Finanzierung des öffentlichen Runfunks. So würden mit einer allgemeinen Abgabepflicht auf einen Schlag die Schwarzseher verschwinden, da nicht mehr geprüft werden müsste, ob jemand mit einem unangemeldeten Gerät Radio hört oder fernsieht. Entsprechend entfallen die von den Betroffenen als Schnüffelei empfundenen Hausbesuche der Billag-Kontrolleure.</p>
<p>Des weiteren löst eine allgemeine Abgabe den Definitionsstreit darüber, was nun ein Empfangsgerät sei und was nicht. Und schliesslich, was die Gebührenzahler freuen wird: Anstelle der aktuellen Empfangsgebühr von 462 Franken für Radio und Fernsehen würden nach dem neuen Modell pro Haushalt nur noch 400 Franken fällig. Die Freude dürfte sich allerings bei jenen in Grenzen halten, die heute keine oder reduzierte Gebühren zahlen, weil sie entweder gar nicht oder nur für den Radio-, respektive Fernsehempfang zahlen und künftig den vollen Betrag berappen müssten.</p>
<p>Die genaue Höhe einer möglichen Medienabgabe wird nicht im Gesetz festegelegt, sondern erst vom Bundesrat in der dazugehörigen Verordnung. 400 Franken werden im erläuternden Bericht zur Gesetzesrevision mehrfach genannt und auch bei früherer Gelegenheit kursierte dieser Betrag. Doch die Abgabe könnte auch auf der Höhe der bisherigen 462 Franken bleiben; etwa dann, wenn sich die Gewerbelobby im Parlament mit ihrem Ansinnen durchsetzt, die Unternehmen komplett von der neuen Abgabe zu befreien.</p><p>The post <a href="https://medienwoche.ch/2012/05/10/400-franken-fuer-die-demokratie/">400 Franken für die Demokratie</a> first appeared on <a href="https://medienwoche.ch">MEDIENWOCHE</a>.</p>]]></content:encoded>
					
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		<title>Gekauft ist gekauft</title>
		<link>https://medienwoche.ch/2012/03/23/gekauft-ist-gekauft/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[Nick Lüthi]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 23 Mar 2012 09:56:39 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuell]]></category>
		<category><![CDATA[Radio Energy]]></category>
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		<category><![CDATA[Interpellation]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Die Ringier-Spitze äussert sich überraschend zum problematischen Konstrukt von Radio Energy Basel. Mit seinen drei Energy-Radios ritzt Ringier die Anti- Konzentrationsbestimmung im Radio- und Fernsehgesetz. Erlaubt sind nur zwei konzessionierte Sender pro Medienunternehmen. Inzwischen interessiert sich auch die Politik für den Basler Radiodeal. Auch wenn es die Unternehmenskommunikation zu entschärfen versucht: gesagt ist gesagt. Christian <a href="https://medienwoche.ch/2012/03/23/gekauft-ist-gekauft/">Weiterlesen ...</a></p>
<p>The post <a href="https://medienwoche.ch/2012/03/23/gekauft-ist-gekauft/">Gekauft ist gekauft</a> first appeared on <a href="https://medienwoche.ch">MEDIENWOCHE</a>.</p>]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><img decoding="async" class="alignleft" src="https://medienwoche.ch/wp_live/wp-content/uploads/2012/03/energy_basel.jpg" alt="" width="120" height="90" /> Die Ringier-Spitze äussert sich überraschend zum problematischen Konstrukt von Radio Energy Basel. Mit seinen drei Energy-Radios ritzt Ringier die Anti- Konzentrationsbestimmung im Radio- und Fernsehgesetz. Erlaubt sind nur zwei konzessionierte Sender pro Medienunternehmen. Inzwischen interessiert sich auch die Politik  für den Basler Radiodeal.<br />
<span id="more-30454"></span><br />
Auch wenn es die Unternehmenskommunikation zu entschärfen versucht: gesagt ist gesagt. Christian Unger, CEO von Ringier, lässt sich im eben erschienenen <a href="http://meedia.de/jahrbuch/2012.html" target="_blank">Jahrbuch des Branchendienstes meedia.de </a>wiefolgt zum jüngst erworbenen Sender in Basel zitieren: «Wir haben zum Beispiel gerade einen Radiosender in Basel gekauft, der jetzt zu Radio Energy wird.»</p>
<p>«Gekauft» sei in diesem Zusammenhang natürlich nicht zutreffend, heisst es bei Ringier. Das sei eine zu starke Vereinfachung für das Deutsche Publikum. Ob Vereinfachung oder nicht: Die Aussage Ungers trifft faktisch zu. Denn Ringier verhält sich in Basel schliesslich auch wie der Käufer.</p>
<p>Trotz einer bescheidenen Beteiligung von 9.8 Prozent am Basler Radio gibt der Zürcher Unterhaltungskonzern vollumfänglich den Ton an. <a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Karlheinz_K%C3%B6gel" target="_blank">Mehrheitsaktionär Karlheinz Kögel</a> bietet offenabr Hand zu diesem Spiel. Vermutlich auch deshalb, weil Ringier für seine Minderheitsbeteiligung so viel <a href="http://www.basellandschaftlichezeitung.ch/basel/wie-ringier-bei-radio-energy-geltendes-recht-aushebelt-119781264" target="_blank">bezahlt haben soll</a>, wie sonst ein ganzer Sender kostet.</p>
<p>Zu diesem Kniff musste Ringier deshalb greifen, weil das Gesetz nur den <a href="http://www.admin.ch/ch/d/sr/784_40/a44.html" target="_blank">Erwerb von maximal zwei Radiokonzessionen erlaubt</a> für ein und dasselbe Unternehmen. Je eine hat Ringier schon in Bern und Zürich. Wenn das Zürcher Medienhaus weitere konzessionierte Sender in sein Energy-Netzwerk integrieren will, geht das nur über solche Umwege. Illegal ist das nicht. Deshalb bleibt dem Bundesamt für Kommunikation auch nichts anderen als zu «beobachten». Die absurde Situation zeigt die Grenzen der geltenden Medienordnung.</p>
<p>Ein Anti-Konzentrationsartikel, dessen Sinn und Zweck so leicht unterlaufen werden kann, lässt sich nicht mehr aufrechterhalten. Aus dieser unbefriedigenden Situation gibt es grundsätzlich zwei Wege. Für einen davon muss sich der Gesetzgeber bei der nächsten Revision des Radio- und Fernsehgesetzes entscheiden: Entweder werden die Bestimmung verschärft, indem nicht mehr allein auf die Eigentumsverhältnisse eines Senders abgestützt, sondern auch die Integration in Senderketten oder -netzwerke untersagt wird, mit dem Ziel, eine programmliche Vielfalt zu gewährleisten; das wäre dann eine «Lex Energy».</p>
<p>Oder aber man liberalisiert die heute geltenden Bestimmungen. Eine Lockerung des Anti-Konzentrationsartikels könnte so aussehen, dass die aktuelle Begrenzung von maximal zwei Radio und TV-Konzessionen pro Unternehmen auf total vier Konzessionen geändert würde. Damit könnte ein Unternehmen wie Ringier, das kein konzessioniertes Regionalfernsehen besitzt, legal bis zu vier Radiokonzessionen erwerben.</p>
<p>Bis sich in dieser Sache irgendetwas ändert, wird es noch Jahre dauern. Dennoch muss sich schon heute die Politik mit Fragen zum Fall Ringier/Energy beschäftigen. Mit einer Interpellation verlangt der Baselbieter Ständerat Claude Janiak (SP) <a href="http://www.parlament.ch/d/suche/seiten/geschaefte.aspx?gesch_id=20123053" target="_blank">Auskunft über die Vorgänge in Basel</a>. So will Janiak vom Bundesrat wissen, wie er sich erkläre, dass Ringier mit Energy Basel einen dritten Sender in sein Energy-Netzwerk integrieren konnte und was der Bundesrat zu unternehmen gedenke, damit der neue Ringier-Sender in Basel auch das leistet, was in der <a href="http://www.bakom.admin.ch/themen/radio_tv/marktuebersicht/radio_lokal/index.html?lang=de&amp;OID=7" target="_blank">Konzession</a> steht, die ursprünglich Radio Basel One erteilt und später von Radio Basel übernommen wurde.</p><p>The post <a href="https://medienwoche.ch/2012/03/23/gekauft-ist-gekauft/">Gekauft ist gekauft</a> first appeared on <a href="https://medienwoche.ch">MEDIENWOCHE</a>.</p>]]></content:encoded>
					
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		<title>Vielfalt bewahren – heute und morgen</title>
		<link>https://medienwoche.ch/2012/02/23/vielfalt-bewahren-heute-und-morgen/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[Dani Landolf]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 23 Feb 2012 09:39:04 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Standpunkt]]></category>
		<category><![CDATA[Abstimmung]]></category>
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		<category><![CDATA[Buchpmarkt]]></category>
		<category><![CDATA[Buchpreis]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Die Buchpreisbindung passt als Kulturförderungsinstrument bestens in die neue Medienwelt. Mit fixen Preisen werden Inhalt und Qualität verkaufsentscheidend. Internationale Online-Händler wie Amazon halten sich sehr wohl an die Gesetzgebung der belieferten Länder. Ausserdem ist die Buchpreisbindung eine effiziente und schlanke Marktregulierung, weil sie ohne Subventionen und zusätzliche Bürokratie auskommt. Fakt ist: Im Buchmarkt ist seit <a href="https://medienwoche.ch/2012/02/23/vielfalt-bewahren-heute-und-morgen/">Weiterlesen ...</a></p>
<p>The post <a href="https://medienwoche.ch/2012/02/23/vielfalt-bewahren-heute-und-morgen/">Vielfalt bewahren – heute und morgen</a> first appeared on <a href="https://medienwoche.ch">MEDIENWOCHE</a>.</p>]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><img loading="lazy" decoding="async" class="alignleft" src="https://medienwoche.ch/wp_live/wp-content/uploads/2012/02/buchpreis_ja.jpg" alt="" width="120" height="120" /> Die Buchpreisbindung passt als Kulturförderungsinstrument bestens in die neue Medienwelt. Mit fixen Preisen werden Inhalt und Qualität verkaufsentscheidend. Internationale Online-Händler wie Amazon halten sich sehr wohl an die Gesetzgebung der belieferten Länder. Ausserdem ist die Buchpreisbindung eine effiziente und schlanke Marktregulierung, weil sie ohne Subventionen und zusätzliche Bürokratie auskommt.<br />
<span id="more-30440"></span><br />
Fakt ist: Im Buchmarkt ist seit einigen Jahren eine Veränderung im Gange, die die Branche stärker wandelt als alles, was seit Gutenberg geschehen ist. Die Digitalisierung verändert nicht nur Trägermedium, Produktion, Vermarktung und Handel, sondern künftig auch Inhalte, die Rolle des Autors und auch die der Leserinnen und Leser von E-Books. Und trotzdem wird auch hier die Regel gelten: Das neue Medium wird das alte ergänzen, es aber nicht ersetzen. Das gedruckte Buch hält sich ausgesprochen gut. Selbst nach Jahren des angekündigten digitalen Durchbruchs sind die Umsätze von E-Books im deutschsprachigen Raum noch unter zwei Prozent. Und auch wenn diese Zahl schon bald stark zunehmen wird, Printbücher werden im europäischen Publikumsmarkt eine wichtige Rolle behalten.</p>
<p>Damit zurück zum Schweizer Buchpreisbindungsgesetz, über das am 11. März abgestimmt wird. Die Preisbindung gilt für gedruckte Bücher in Schweizer Landessprachen und für alle Verkaufskanäle, also für die Buchhandlung um die Ecke ebenso wie für den Buchdiscounter oder den Onlinehandel. Und dies auch grenzüberschreitend, obwohl die Gegner unermüdlich und mit Hilfe des FDP-Bundesrats Schneider-Ammann versuchen, den klaren Willen des Parlaments zu beugen, das eine Ausnahmeregelung für den grenzüberschreitenden Internethandel explizit aus dem Gesetzesentwurf gestrichen hat.</p>
<p>Dass diese Regelung gar nicht so speziell ist wie immer dargestellt, zeigt ein Blick über die Landesgrenzen: In sämtlichen Nachbarländern und Hauptimportländern der Schweiz gilt die Preisbindung auch fürs Internet, und funktioniert problemlos. Amazon &amp; Co. halten sich an die Gesetze, selbst im grenzüberschreitenden Handel nach Österreich, wo das gleiche Buch wegen der unterschiedlichen Mehrwertsteuer etwas teurer ist als in Deutschland. Es gibt keinen Grund anzunehmen, dass dies bei einer Wiedereinführung der Preisbindung in der Schweiz anders sein sollte.</p>
<p>Erstaunlicherweise tun speziell regelmässige Internet-User so, als sei eine solche technische Lösung, die einer geografisch definierten Zielgruppe ein spezielles Angebot macht, ein Unding. Dabei sollte inzwischen doch klar sein, dass wir im Netz permanent lokalisiert werden, und zwar wenn ich mein GMX-Mailprogramm öffne ebenso wie wenn ich auf einem Online-Shop oder in sozialen Netzwerken unterwegs bin. Demzufolge werden mir Produkte gezeigt und Angebote gemacht. Und auch die Durchsetzung der Preisbindung ist einfacher, als von den Gegnern immer wieder behauptet. Kein Zollbeamter und kein Polizist hat damit etwas zu tun. Kontrolliert wird durch einen von der Branche bezahlten Preisbindungstreuhänder nämlich nur das Angebot des Händlers, und nicht der einzelne Käufer. Dabei reicht es, wie die Praxis zeigt, wenn die Marktleader mit gutem Beispiel vorangehen, sprich Amazon, Weltbild oder buch.de.</p>
<p>Bücher sind Wirtschafts- und Kulturgüter. Sie unterscheiden sich damit von Turnschuhen oder Raviolibüchsen. Die Preisbindung ist das bewährteste und einfachste Förderinstrument, um die Vielfalt zu erhalten – egal ob in der alten oder der neuen Bücherwelt. Denn wie Deutschland oder Frankreich zeigen, kann das Prinzip auch ohne weiteres auf E-Books ausgedehnt werden. Wenn jedes Buch seinen vom Verlag im Wettbewerb mit zehntausenden andern Titeln kalkulierten Preis hat, sind Inhalt und Qualität kaufentscheidend. Die Händler profilieren sich nicht über Preisnachlässe, sondern über Dienstleistungen und Service. Damit werden die aus Grossbritannien bekannten Rabattschlachten verhindert, bei denen die Kleinen immer am kürzeren Hebel sitzen, Discounter den unabhängigen Buchhandel plattwalzen und am Ende ein oder zwei Anbieter übrigbleiben – was nicht nur kultur-, sondern auch wirtschaftspolitisch deutlich fragwürdiger ist als eine einfache Marktregulierung. Und eine bunte Buchhandelslandschaft ist für die kulturelle Vielfalt unabdingbar: Denn trotz Amazon &amp; Co brauchen (noch) unbekannte Autoren und die kleinen Verlage den unabhängigen Buchhandel. Sie brauchen Buchhändlerinnen und Buchhändler, die Titel ins Sortiment nehmen, welche sie inhaltlich überzeugen, und nicht nur Stapelware von Starautoren oder Werke mit hohen Werbekostenzuschüssen von international tätigen Grossverlagen.</p>
<p>Und schliesslich ist kein anderes Kulturförderinstrument als die Preisbindung effizienter und für den Staat billiger, in Zeiten knapper Staatskassen ein weiterer nicht zu unterschätzender Vorteil: Kein Franken Steuergeld wird eingesetzt, keine Kommission entscheidet, was gefördert werden soll. Die Leserinnen und Leser helfen mit ihrem Kauf, die Vielfalt zu fördern – egal, welche Bücher sie lesen und wo sie sie kaufen. Und wir alle profitieren zudem von guten Preisen übers gesamte Sortiment und nicht nur von Rabatten auf einzelnen Bestsellern.</p><p>The post <a href="https://medienwoche.ch/2012/02/23/vielfalt-bewahren-heute-und-morgen/">Vielfalt bewahren – heute und morgen</a> first appeared on <a href="https://medienwoche.ch">MEDIENWOCHE</a>.</p>]]></content:encoded>
					
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		<title>Problematisches Privileg</title>
		<link>https://medienwoche.ch/2012/02/21/problematisches-privileg/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[Nick Lüthi]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 21 Feb 2012 08:30:46 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuell]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Die 13 konzessionierten Regionalfernsehen der Schweiz müssen künftig nur noch 30 Prozent ihres Aufwands selbst finanzieren. Für die restlichen 70 Prozent kommt der Gebührenzahler auf. Diese Lockerung erfolgt zwar im Sinn des Gesetzgebers, ist aber medienpolitisch nicht unbedingt sinnvoll. Heute gilt für die Finanzierung der konzessionierten Regionalsender folgende Regel: Um einen Gebührenfranken zu erhalten, müssen <a href="https://medienwoche.ch/2012/02/21/problematisches-privileg/">Weiterlesen ...</a></p>
<p>The post <a href="https://medienwoche.ch/2012/02/21/problematisches-privileg/">Problematisches Privileg</a> first appeared on <a href="https://medienwoche.ch">MEDIENWOCHE</a>.</p>]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><img loading="lazy" decoding="async" class="alignleft" src="https://medienwoche.ch/wp_live/wp-content/uploads/2012/02/tv_klein.jpg" alt="" width="120" height="120" />Die 13 konzessionierten Regionalfernsehen der Schweiz müssen künftig nur noch 30 Prozent ihres Aufwands selbst finanzieren. Für die restlichen 70 Prozent kommt der Gebührenzahler auf. Diese Lockerung erfolgt zwar im Sinn des Gesetzgebers, ist aber medienpolitisch nicht unbedingt sinnvoll.<br />
<span id="more-30438"></span><br />
Heute gilt für die Finanzierung der konzessionierten Regionalsender folgende Regel: Um einen Gebührenfranken zu erhalten, müssen sie einen Franken auf dem Werbemarkt erwirtschaften. Mit der Teilrevision der Radio- und Fernsehverordnung RTVV sollen diese <a href="http://www.news.admin.ch/message/index.html?lang=de&amp;msg-id=43428" target="_blank">Spielregeln gelockert werden</a>.</p>
<p>Schon heute profitieren vier Regionalsender von weniger strengen Bestimmungen. Bei ihnen sei «die Erfüllung des Leistungsauftrags mit einem besonders hohen Aufwand verbunden». Jetzt sollen alle 13 konzessionierten Regionalsender nur noch 30 Prozent ihres Aufwands aus eigenen Mitteln bestreiten müssen, 70 Prozent können sie aus dem Gebührentopf beziehen. Zusätzliches Geld wird jedoch keines bereitgestellt.</p>
<p>Als Grund für die neuen Regeln nennt das Bundesamt für Kommunikation zu optimistische Prognosen bezüglich der voraussichtlichen Werbeeinnahmen. Die in den Konzessionen von 2008 formulierten Erwartungen an die Eigenfinanzierung der Sender seien zu hoch gewesen, wie Jahresergebnisse der Regionalfernsehen aus den Jahren 2009 und 2010 zeigten.</p>
<p>Die Lockerung der Spielregeln erfolgt in präventiver Absicht: 2010 konnte nur ein Sender den ihm zustehenden Gebührenbetrag nicht ausschöpfen, weil sein Werbeanteil zu gering war, <a href="http://www.tagesanzeiger.ch/ipad/schweiz/Verleger-bekommen-mehr-Gebuehren-fuer-RegionalTV/story/10533132" target="_blank">schreibt der Tages-Anzeiger</a>. Die Sender werden es zu danken wissen, wenn man ihnen ohne Not unter die Arme greift. Gemäss Bakom erfolgt der Schritt damit die «ursprünglich beabsichtigte Unterstützungswirkung zugunsten des lokalen privaten Service public» nicht gefährdet werde.</p>
<p>Das Signal ist klar: Droht wirtschaftliches Ungemach, kommt die helfende Hand der Behörden. Damit erhalten die Privatsender de facto eine staatliche Existenzgarantie. «Privat» reimt sich nur noch auf die Unternehmensform, aber nicht mehr auf wirtschaftliche Unabhängigkeit. Damit gleichen die Regionalsender immer stärker der grossen Schwester SRG, nachdem sie nun auch überwiegend mit Gebühren finanziert sind.</p>
<p>Auch wenn es das Gesetz so vorsieht: Die Privilegierung des Regionalfernsehens wirkt zunehmend anachronistisch in einer Medienlandschaft, die im Lokalen und Regionalen nicht eben an einer Unterversorgung leidet, ja noch nie gelitten hat. Zwar erbringen die regionalen TV-Programme einen Service public, aber das tun auch andere – jedoch aus freien Stücken und ohne Leistungsauftrag und Gebührengelder. Offenbar gibt es dafür ein Bedürfnis und auch einen Markt.</p>
<p>Erstaunlich gut gehalten haben sich die lokalen TV-Sender, wie beispielsweise <a href="http://www.tele-d.ch/" target="_blank">Tele Diessenhofen </a>oder <a href="http://www.alf-tv.ch/" target="_blank">ALF TV</a> (siehe Bildergalerie). Sie haben bis 2007 <a href="http://www.werbewoche.ch/zeitung/die-amateure-gehen-leer-aus" target="_blank">auch Gebühren erhalten</a>, verloren aber dieses Privileg mit Inkrafttreten des neuen Radio- und Fernsehgesetzes, das eine Konzentration der öffentlichen Mittel auf die 13 konzessionierten Sender vorsah. Entgegen den damaligen Befürchtungen kommen die Amateur- und Dorfsender auch ohne Gebühren – vor allem dank ehrenamtlichem Engagement – ganz gut über die Runden. Ebenfalls als Anbieter von lokalem Service public haben sich Web-TV-Formate etabliert. Zum Beispiel die Plattform <a href="http://internettv.ch/" target="_blank">internettv.ch</a>, die kompetent und kontinuierlich aus <a href="http://www.fürstenlandtv.ch/regionen/furstenland" target="_blank">zahlreichen Regionen der Schweiz</a> berichtet. Ihre Videobeiträge unterscheiden sich in qualitativer Hinsicht nicht von den gebührenfinanzierten Regionalsendern.</p>
<p>Aus der medienpolitisch unbefriedigenden Situation gibt es zwei Auswege. Entweder überlässt man die «Privaten» dem freien Markt und setzt auf Wettbewerb. Vor zwölf Jahren war das <a href="http://www.bakom.admin.ch/dokumentation/gesetzgebung/00512/01031/01039/index.html?lang=de" target="_blank">schon einmal so vorgesehen</a> im Entwurf zum geltenden Radio- und Fernsehgesetz. In der parlamentarischen Beratung blieb der Vorschlag aber chancenlos. Oder man <a href="https://medienwoche.ch/2011/09/19/medien-jenseits-von-markt-und-staat/" target="_self">gestaltet das Gebührensystem neu</a> und anerkennt, dass lokaler und regionaler Service public von einer Vielzahl Anbieter auf unterschiedlichen Kanälen – von Print bis Web – angeboten wird und unterstützt diese Angebote entsprechend mit öffentlichen Mitteln. Die Privilegierung einer einzelnen Medienkategorie, wie dies gegenwärtig mit der Gebührenfinanzierung des Regionalfernsehens geschieht, lässt sich kaum mehr rechtfertigen.</p><p>The post <a href="https://medienwoche.ch/2012/02/21/problematisches-privileg/">Problematisches Privileg</a> first appeared on <a href="https://medienwoche.ch">MEDIENWOCHE</a>.</p>]]></content:encoded>
					
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		<title>Gummiparagraph</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Nick Lüthi]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 02 Feb 2012 13:48:33 +0000</pubDate>
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		<category><![CDATA[RTVG]]></category>
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		<category><![CDATA[Medienkonzentration]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Der ehemalige Lokalsender Radio Basel gehört seit Mitte Januar zum Energy-Netzwerk von Ringier. Damit kontrolliert der Zürcher Unterhaltungskonzern de facto drei konzessionierte Radios in der Schweiz. Das widerspricht dem Zweck der Vielfaltsklausel im Radio- und Fernsehgesetz. Beim Bundesamt für Kommunikation sieht man darin kein Problem. Der Gesetzestext lässt keine Fragen offen: «Ein Veranstalter beziehungsweise das <a href="https://medienwoche.ch/2012/02/02/gummiparagraph/">Weiterlesen ...</a></p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Der ehemalige Lokalsender Radio Basel gehört seit Mitte Januar zum Energy-Netzwerk von Ringier. Damit kontrolliert der Zürcher Unterhaltungskonzern de facto drei konzessionierte Radios in der Schweiz. Das widerspricht dem Zweck der Vielfaltsklausel im Radio- und Fernsehgesetz. Beim Bundesamt für Kommunikation sieht man darin kein Problem.</strong></p>
<p>Der Gesetzestext lässt <a href="http://www.admin.ch/ch/d/sr/784_40/a44.html" target="_blank">keine Fragen offen</a>: «Ein Veranstalter beziehungsweise das Unternehmen, dem er gehört, kann maximal zwei Fernseh-Konzessionen und zwei Radio-Konzessionen erwerben.» Zwei und zwei, nicht mehr und nicht weniger.</p>
<p>Ein aktueller Fall zeigt nun die <a href="http://www.basellandschaftlichezeitung.ch/basel/wie-ringier-bei-radio-energy-geltendes-recht-aushebelt-119781264" target="_blank">Grenzen des Anti-Konzentrationsartikels</a>. Beim ehemaligen Radio Basel (gegründet als Radio Raurach in Liestal) hat Mitte Januar der Zürcher Unterhaltungskonzern <a href="http://www.ringier.ch/index.cfm?&amp;id=15388" target="_blank">Ringier das Zepter übernommen</a> und den Sender in sein <a href="http://www.energy.ch/basel/" target="_blank">Energy-Netzwerk integriert</a>. Mit Energy Bern (Ex-Förderband, später BE1) und Energy Zürich (früher Radio Z) besitzt Ringier bereits die beiden gesetzlich zulässigen konzessionierten Radios. Der Erwerb einer Mehrheitsbeteiligung an Radio Basel wäre also nicht erlaubt gewesen.</p>
<p>Doch um die Kontrolle über die inhaltliche Ausrichtung eines Senders zu übernehmen, braucht es nicht zwingend den Besitz der Konzession. Ringier hat sich mit lediglich 9.8 Prozent am Basler Sender beteiligt, die namensgebende <a href="http://de.wikipedia.org/wiki/NRJ_Group" target="_blank">NRJ Group</a> aus Paris mit 5.2 Prozent. Die Aktienmehrheit verbleibt beim bisherigen Mitbesitzer <a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Karlheinz_K%C3%B6gel" target="_blank">Karlheinz Kögel</a>. Einen Hinweis darauf, dass Ringier trotz Minderheitsbeteiligung als tonangebende Kraft beim Basler Radio auftritt, lieferten Recherchen des «Sonntag»: Ringier sei bereit, für die Minderheitsanteile etwa so viel zu bezahlen, wie sonst für die ganze Radiostation geboten werde.</p>
<p>Mit diesem Konstrukt hat es Ringier geschafft, ohne formal gegen Artikel 44 Absatz 3 des Radio- und Fernsehgesetzes zu verstossen, die Kontrolle über drei konzessionierte Radios zu übernehmen. Für das Bundesamt für Kommunikation Bakom liegt alles im grünen Bereich, obwohl offensichtlich ist, dass hier Sinn und Zweck des Anti-Konzentrationsartikels elegant umgangen wurden. Auf Anfrage teilt das Amt mit: «Anzeichen dafür, dass Ringier trotz Minderheitsbeteiligung Radio Energy Basel de facto beherrsche, haben wir aufgrund der uns vorliegenden Dokumente keine.» Bei der Frage nach der Beherrschung eines Unternehmens stelle man auf wettbewerbsrechtliche Kriterien ab, schreibt das Bakom weiter. Neben der eigentlichen Beteiligung können z.B. Stimmrechtsabreden, Kaufoptionen, Veto-Klauseln und dergleichen Hinweise für eine beherrschende Stellung sein.</p>
<p>Damit erweist sich der geltende Anti-Konzentrationsartikel als Gummiparagraph, obwohl er genau deshalb eingeführt wurde, weil sich die diesbezüglichen Bestimmungen im ersten Radio- und Fernsehgesetz RTVG von 1991 als lücken- oder mangelhaft erwiesen hatten. Mit der Totalrevision des RTVG war es die Absicht des Gesetzgebers neben einer Vielfalt der Eigentümer auch eine inhaltliche Vielfalt des journalistischen Angebots zu gewährleisten. Das Energy-Netzwerk leistet genau das Gegenteil und breitet seinen uniformen Klangteppich über die ganze Deutschschweiz aus. Nach Zürich, Bern und Basel hat Ringier bereits die Zentralschweizer Sender Sunshine und Pilatus im Visier.</p><p>The post <a href="https://medienwoche.ch/2012/02/02/gummiparagraph/">Gummiparagraph</a> first appeared on <a href="https://medienwoche.ch">MEDIENWOCHE</a>.</p>]]></content:encoded>
					
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