Über das Private
Drei aktuelle Fälle befeuern die Debatte, wo die Grenze zwischen Privatangelegenheit und gerechtfertigtem öffentlichem Interesse verläuft. Geht es darum, eklatante Widersprüche im Verhalten Prominenter aufzudecken, kann von einem unbefugten und unanständigen Eindringen in die Privatsphären keine Rede sein. Da es hier um eine allgemeine Erörterung geht, schützen wir die Betroffenen, indem die Namen nicht genannt Weiterlesen …