Direkte Medienförderung im Kanton Bern ist vom Tisch
In zweiter Lesung hat der Grosse Rat das revidierte Informationsgesetz einstimmig angenommen. Damit werden Medien nur indirekt gefördert.
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In zweiter Lesung hat der Grosse Rat das revidierte Informationsgesetz einstimmig angenommen. Damit werden Medien nur indirekt gefördert.
In der Frühjahrssession hatte der Grosse Rat die Vorschläge für eine kantonale Medienförderung an seine Kommission zurückgeschickt. Nun soll die Vorlage in der Herbstsession zu Ende beraten werden.
Ein neues Informations- und Mediengesetz schafft die Möglichkeit einer indirekten Medienförderung im ganzen Kanton. Doch für deren Finanzierung fehlen «im Moment» die Mittel.
Die Berner Parteien finden es grundsätzlich richtig, dass das kantonale Informationsgesetz aus dem Jahr 1993 revidiert werden soll. Das zeigt die kürzlich zu Ende gegangene Vernehmlassung. Uneinig sind sich die Parteien aber, wie weit der Kanton bei der Medienförderung gehen soll.
Der Kanton Bern will seine lokalen und regionalen Medien unterstützen können. Einen entsprechenden Gesetzesentwurf hat der Regierungsrat letzte Woche in die Vernehmlassung geschickt.
Zum 18. Geburtstag sollen Jugendliche im Kanton Bern ein Zeitungsabo geschenkt erhalten. Der Regierungsrat empfiehlt das Postulat zur Annahme.
Was soll der Kanton Bern gegen den Aderlass in der Medienbranche tun? Nicht direkt subventionieren, findet der Grosse Rat, aber er solle eine Mitfinanzierung der Nachrichtenagentur Keystone-SDA prüfen.