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Obligationenrecht

Beendigungsgründe für das Arbeitsverhältnis

Das Arbeitsverhältnis kann auf verschiedene Arten beendet werden. Dabei kommen gemäss den Vorschriften des Obligationenrechts insbesondere vier Beendigungsgründe in Betracht, nämlich der Ablauf der vereinbarten Dauer, die (ordentliche oder fristlose) Kündigung, die Aufhebung durch gegenseitige Übereinkunft und der Tod des Arbeitnehmers. Nachfolgend sollen die einzelnen Kündigungsgründe näher erläutert werden.

Pfeifen im Walde erlaubt

Der im Obligationenrecht neu geplante «Schutz bei Meldung von Unregelmässigkeiten am Arbeitsplatz» verunmöglicht es praktisch, dass sich Informanten straffrei an die Medien wenden können. Whistleblower-Expertin Zora Ledergerber warnt vor den Folgen der Neuerung, die Journalisten dagegen verhalten sich dazu erstaunlich passiv. Aus Nichtwissen oder aus Gleichgültigkeit?

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