Beendigungsgründe für das Arbeitsverhältnis
Das Arbeitsverhältnis kann auf verschiedene Arten beendet werden. Dabei kommen gemäss den Vorschriften des Obligationenrechts insbesondere vier Beendigungsgründe in Betracht, nämlich der Ablauf der vereinbarten Dauer, die (ordentliche oder fristlose) Kündigung, die Aufhebung durch gegenseitige Übereinkunft und der Tod des Arbeitnehmers. Nachfolgend sollen die einzelnen Kündigungsgründe näher erläutert werden.