Thema mit 17 Beiträgen

Öffentlichkeitsgesetz

Die Transparenzposse von Schaffhausen

Die Wochenzeitung Schaffhauser AZ erhält im Zuge einer Recherche zur Anstellung von zwei Staatsanwälten auf offiziellem Wege die Protokolle der kantonsrätlichen Justizkommission, die für die Stellenbesetzung zuständig ist. Die Dokumente sind allerdings massiv eingeschwärzt. «Die Papiere hätte man glatt für einen Katalog für schwarze Farbe halten können», schreibt die AZ. Doch mit einem einfachen Handgriff liessen sich die Schwärzungen entfernen – alles war sichtbar und die Redaktion kennt nun alle Details der Anstellung, die ihnen vorenthalten werden sollten. Der Präsident der Justizkommission, der die geschwärzten Protokolle herausgegeben hat, aber nicht weiss, dass sie sich einfach entschwärzen lassen, reicht Strafanzeige ein wegen der Veröffentlichung «schützenswerter Geheimnisse» – er zeigt sich damit selbst an, was er aber nicht weiss.

Informationsfreiheit als Risiko für investigativen Journalismus

Sie haben richtig gelesen: Informationsfreiheit kann sich als Risiko für investigativen Journalismus erweisen. Im Fall des Ende Februar in der Slowakei ermordeten Journalisten Jan Kuciak gehen ehemalige Kollegen des Reporters inzwischen davon aus, dass just der öffentliche Zugang zu Behördeninformationen ihn erst in das Visier der Killer gerückt haben könnte. Warum? Bei der Eingabe eines Gesuchs um Einsichtnahme in amtliche Dokumente legte der Journalist seine Identität offen. Ausserdem formulierte Kuciak seine Anträge oft sehr detailliert, in der Hoffnung, so die Chancen auf positiven Bescheid zu erhöhen. Nun könnte es sein, dass die betreffenden Behörden, die Information weiterreichten an die Personen, zu denen der Journalist recherchiert hatte. Zwar streiten das die betroffenen Stellen ab, aber vorstellbar ist alleweil – gerade in einem Land, das nicht frei ist von Korruption.

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Verschlusssache Presseförderung

Jedes Jahr zahlt der Bund 50 Millionen Franken für die Presseförderung. Mit dem Geld gewährt die Post zahlreichen Verlagen und Vereinen Vergünstigungen auf den Versand ihrer Zeitungen und Zeitschriften. Welche Medienunternehmen wie stark finanziell entlastet werden, bleibt geheim. Weder die Verlage selbst, noch die Post und das Bakom als Aufsichtsbehörde geben Auskunft. Die MEDIENWOCHE verlangt Weiterlesen …