Anonyme Kommentare auf News-Portalen und Quellenschutz
Erfasst der Quellenschutz anonyme Kommentare Dritter, die im Nachgang zu einem Artikel auf Medienwebseiten gepostet werden, und die ehrverletzende, diskriminierende, rassistische oder andere strafbare Inhalte verbreiten? Der Autor beleuchtet das Phänomen der Online-Kommentare und unterzieht die bisherige Gerichtspraxis einer kritischen Würdigung. Er legt dar, dass solche Kommentare keine Quellen sind, und dass ihre Verfasser nicht unter den Autorenschutz fallen. Sodann stellt er eine Abkoppelung von Online-Kommentarseiten vom Medienbeitrag fest und kritisiert die Bejahung von Information für alles, was nicht reine Unterhaltung ist.