Moderatorin der Medienethik
Im September 2013 hat der Stiftungsrat der Stiftung Schweizer Presserat Ursina Wey als neue Geschäftsführerin und Nachfolgerin von Martin Künzi gewählt. Zu diesem Zeitpunkt hatte Wey gerade fünf Jahre in Togo verbracht.
Die MEDIENWOCHE ist ein digitales Magazin für Medien, Journalismus, Kommunikation & Marketing. Die Redaktion beobachtet und begleitet publizistisch die Entwicklung der Branche in der Schweiz, verfolgt aber auch internationale Trends. Neben den redaktionellen Eigenleistungen bietet die MEDIENWOCHE mit dem «Medienmonitor» (zweimal wöchentlich) und der wochentäglichen Rubrik «Auf dem Radar» Lektüreempfehlungen aus nationalen und internationalen Medien.
Der MEDIENWOCHE können Sie auch über Social Media folgen:
Facebook, Twitter, Xing und Linkedin.
Alle Rechte © 2024 MEDIENWOCHE
Im September 2013 hat der Stiftungsrat der Stiftung Schweizer Presserat Ursina Wey als neue Geschäftsführerin und Nachfolgerin von Martin Künzi gewählt. Zu diesem Zeitpunkt hatte Wey gerade fünf Jahre in Togo verbracht.
Die Öffentlichkeit von Gerichtsverfahren ist ein wesentliches Element einer demokratisch kontrollierten Justiz. Doch abgekürzte Verfahren und die Masse an Strafbefehlen unterlaufen dieses Prinzip. Der Presserat sieht das Recht der Öffentlichkeit auf Information in Gefahr.
Gleich mehrfach hat die «Basler Zeitung» gegen journalistische Prinzipien verstossen, als sie vor einem Jahr eine Reise von Spitzenbeamten nach Schweden skandalisierte. Das hat der Presserat festgestellt.
Nach dem Germanwings-Unglück diskutiert man in Deutschland über die Ethik der Berichterstattung. Die Grenzen zwischen Sensationslust und legitimem öffentlichem Interesse verwischen.
Die Basler Zeitung schweigt, wenn sie bei Entscheiden des Schweizer Presserats unterliegt – den nahezu vollumfänglichen Freispruch in der Causa Gemeinde Oberwil aber feiert sie mit einem langen Artikel. Der Fall ist pikant, denn für die erfolglose, 47-seitige Beschwerde mit 50 Beilagen muss der Steuerzahler aufkommen. Honoriert dafür wurde der Zürcher Medienanwalt Urs Saxer.
Die Basler Zeitung schweigt, wenn sie bei Entscheiden des Schweizer Presserats unterliegt – den nahezu vollumfänglichen Freispruch in der Causa Gemeinde Oberwil aber feiert sie mit einem langen Artikel. Der Fall ist pikant, denn für die erfolglose, 47-seitige Beschwerde mit 50 Beilagen muss der Steuerzahler aufkommen. Honoriert dafür wurde der Zürcher Medienanwalt Urs Saxer.
Ein moderner Internetauftritt und Präsenz auf Social Media? Das bietet der Schweizer Presserat momentan noch nicht: Die Internetseite ist veraltet, an Diskussionen in sozialen Netzwerken beteiligt sich die Organisation nicht. Wie man es besser macht, zeigen die Presseräte der Nachbarländer.