«Facebook hat lange ein Auge zugedrückt»
Die Internetsoziologin Zeynep Tufekci erklärt, weshalb auch die europäische Datenschutzverordnung einen Fall wie Cambridge Analytica in Zukunft nicht verhindern wird.
Die MEDIENWOCHE ist ein digitales Magazin für Medien, Journalismus, Kommunikation & Marketing. Die Redaktion beobachtet und begleitet publizistisch die Entwicklung der Branche in der Schweiz, verfolgt aber auch internationale Trends. Neben den redaktionellen Eigenleistungen bietet die MEDIENWOCHE mit dem «Medienmonitor» (zweimal wöchentlich) und der wochentäglichen Rubrik «Auf dem Radar» Lektüreempfehlungen aus nationalen und internationalen Medien.
Der MEDIENWOCHE können Sie auch über Social Media folgen:
Facebook, Twitter, Xing und Linkedin.
Alle Rechte © 2024 MEDIENWOCHE
Die Internetsoziologin Zeynep Tufekci erklärt, weshalb auch die europäische Datenschutzverordnung einen Fall wie Cambridge Analytica in Zukunft nicht verhindern wird.
Der Facebook-Skandal stimmt viele Social-Media-Nutzer nachdenklich. Laut einer Umfrage hat fast jeder zweite Nutzer in Deutschland schon einmal über eine Abmeldung nachgedacht.
Man bespricht etwas, und prompt erscheint passende Werbung auf dem Smartphone. Steckt ein Lauschangriff von Facebook dahinter? Der Konzern dementiert. Doch Anhaltspunkte gibt es, zeigt ein Selbstversuch.
Schweizerinnen und Schweizer fürchten sich vor Hackern, Trollen und Provokateuren im Internet. Trotzdem wird dem Schutz der Privatsphäre zu wenig Gewicht beigemessen.
Mit einer neuen Privatsphäre-Bereich und einer Aufklärungskampagne bereitet sich der Online-Konzern auf die strengeren Datenschutzbestimmungen in der Europäischen Union vor.
Unternehmen leben von Kundendaten und versuchen, immer mehr Informationen zu erhalten. Welche Daten geben Kunden preis? Was erwarten sie dafür als Gegenleistung?
Drei aktuelle Fälle befeuern die Debatte, wo die Grenze zwischen Privatangelegenheit und gerechtfertigtem öffentlichem Interesse verläuft. Geht es darum, eklatante Widersprüche im Verhalten Prominenter aufzudecken, kann von einem unbefugten und unanständigen Eindringen in die Privatsphären keine Rede sein. Da es hier um eine allgemeine Erörterung geht, schützen wir die Betroffenen, indem die Namen nicht genannt Weiterlesen …