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Sachsen-Anhalt verweigert die geplante Erhöhung des Rundfunkbeitrags um 86 Cent pro Monat. Wie viel Geld haben ARD und ZDF eigentlich? Wo könnten sie noch sparen? Und wie geht es weiter? Zehn Fragen und Antworten zum öffentlich-rechtlichen Milliardenspiel.
Die CDU hat die Steigbügel gehalten für den bislang größten politischen Triumph der AfD – doch die öffentlich-rechtlichen Sender haben es auch selbst versäumt, ihr Publikum inhaltlich zu überzeugen.
Der Streit droht die Koalition in Sachsen-Anhalt zu sprengen: Soll der Rundfunkbeitrag erhöht werden? Die Sache ist verfahren – und ARD und ZDF bleibt möglicherweise nur noch der Gang vor das Verfassungsgericht.
Das Bundesverfassungsgericht hat die Rundfunkbeitragspflicht für im Wesentlichen verfassungsmässig erklärt. Lediglich in einem Spezialfall entschied es anders.
Seit 2013 muss in Deutschland einen Rundfunkbeitrag zur Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Medien zahlen, auch wenn man kein Empfangsgerät besitzt. Gegen diese Zahlungspflicht wehren sich nun drei Privatpersonen und der Autovermieter Sixt vor Gericht. Anders als sich dies nun manche Gegner von ARD, ZDF & Co. erhoffen, geht es bei dem Verfahren nicht um die Abschaffung der öffentlichen Finanzierung an sich. Das bestätigt auch einer der Klägeranwälte gegenüber der «Süddeutschen Zeitung». Vielmehr gehe es darum, dass eine Opting-Out-Möglichkeit geschaffen werde, wo sich von der Gebühr abmelden kann, wer das Angebot nicht nutzt. In der Schweiz, wo 2019 auch eine allgemeine Abgabe die bisherige Empfangsgebühr ersetzt, wird es vorderhand noch die Möglichkeit geben, dass man sich abmelden kann.