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Thurgau

Angemessene Begriffsverwirrung

Der Markt der Medien und damit der Meinungen funktioniert besser denn je. Weder aus der Bundesverfassung noch aus der Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte lässt sich eine Pflicht des Staates ableiten, für angemessene Information seiner Bürger zu sorgen. Eine Replik von Markus Schär* auf den Artikel «Recht auf angemessene Information» von Pascal Zwicky und Weiterlesen …