Beissfreudige Journalisten, handzahme Politiker
Die tödliche Attacke dreier Pitbulls auf ein sechsjähriges Kind im Kanton Zürich löste 2005 eine beispiellose Welle der Empörung aus. Nicht zuletzt wegen einer «Blick»-Kampagne verfiel die Politik in Aktionismus – der allerdings schnell verpuffte. Die Pläne eines nationalen Verbots von Kampfhunden verliefen im Sand.
Die Schlagzeile: «Verbietet die Pitbulls!»
Zu den Lieblingsthemen des «Blick» gehören – neben den Ringier-Vertragspartnern Gölä und Francine Jordi – seit jeher Tiere. Um es in die Zeitung zu schaffen, müssen sie entweder besonders niedlich oder besonders grausam sein. Letzterer Fall trat ein, als im zürcherischen Oberglatt Ende 2005 ein 6-jähriger Junge von drei Pitbull-Terriern zu Tode gebissen wird.
«Hundert Meter vor dem Chindsgi fielen die Bestien über Süleyman (6) her», titelt die meistverkaufte Zeitung nach dem tragischen Ereignis (2.12.2005). Am nächsten Tag prangt die Schlagzeile «Blick» fordert: Verbietet die Pitbulls!» auf der Front (3.12.2005). Der «Blick» sammelt Unterschriften für eine Petition, die fordert: «Das Züchten und das Halten von Pitbulls und sämtlichen Kreuzungen mit dieser Rasse sind in der Schweiz ab sofort verboten. Untersagt werden auch Einfuhr und Handel mit diesen Tieren.» (Erstaunlich ist die explizite Beschränkung auf die Pitbulls, sind sie doch lange nicht die einzige gefährliche Hunderasse.) «Die Zeit der Abwägungen und Abklärungen und Expertendiskussionen muss jetzt endlich vorbei sein», heisst es in dem Schreiben.
Das Echo ist gewaltig. In nicht einmal drei Wochen kommen 175’386 Unterschriften zusammen. Die Empörung über die Pitbull-Attacke und die Forderungen nach strengeren Regeln bestimmen die Berichterstattung in den Medien. 663 Artikel zum Stichwort Pitbull registriert die Mediendatenbank SMD allein im Monat nach dem tödlichen Vorfall.
Auch die Politik stimmt sogleich in den Chor ein. Kurz nach dem Vorfall in Oberglatt verordnet die Zürcher Regierung einen Leinen- und Maulkorbzwang für vier Hunderassen. Andere Kantone diskutieren ebenfalls Verschärfungen. «Mit mehr Biss gegen bissige Hunde», berichtet die Aargauer Zeitung über die Debatte im Kantonsrat (6.12.2005). «Nach Pitbull-Attacke: Es hagelt Vorstösse», schreibt gleichentags der Landbote zur Parlamentssitzung in Zürich. Besonders kreativ zeigt sich der waadtländische Grosse Rat, der die Debatte über das Budget des nächsten Jahres kurzerhand dazu nutzt, eine Sondersteuer für Halter gefährlicher Hunde zu beschliessen. Das ist aber offenbar den findigen Politikern selbst zu absurd – bereits am nächsten Tag machen sie den Entscheid wieder rückgängig.
Auch auf Bundesebene bleiben die Politiker nicht untätig. Nicht weniger als sieben Vorstösse zum Thema Kampfhunde werden allein im Dezember im Parlament eingereicht. «Die Wut wächst – auch bei Parlamentariern», titelt der «Blick» (6.12.2005). 148 von ihnen unterschreiben sogar die Petition der Zeitung – und stellen damit im Prinzip eine Forderung an sich selber, wie die NZZ verwundert feststellt (8.12.2005). Die Petition wird kurz vor Weihnachten direkt an Bundesrat Joseph Deiss übergeben. Dieser zeigt sich «tief beeindruckt» und verspricht schnelles Handeln. Im Januar präsentiert das Bundesamt für Veterinärwesen (BVET) ein Massnahmenpaket. Unter anderem schlägt die Behörde ein Verbot von Pitbulls sowie Mischlingen aus 13 weiteren Rassen vor. Die Massnahmen sollen «baldmöglichst» in Kraft treten, sagt BVET-Direktor Hans Wyss. Der «Blick» jubiliert: «Jetzt fehlt nur noch ganz wenig und diese Mörder-Hunde werden verboten.» (13.1.2006)
Was seither geschah: Gut gebellt, Hund!
Vom anfänglichen bundesrätlichen Tatendrang war bald nicht mehr viel zu spüren. Im April 2006 entschied die Regierung über Massnahmen gegen Halter – von einem Verbot war nicht mehr die Rede. Es wurde lediglich eine Meldepflicht für Hundebisse eingeführt. Entsprechend hart fiel das Urteil des «Blick» aus: «Pitbulls siegten im Bundesrat» (13.4.2006). Etwas anders fiel die Einschätzung der NZZ aus. «Gezielte Massnahmen gegen gefährliche Hunde», lobte das Blatt.
Auch das Parlament war mit den Massnahmen nicht zufrieden. In der Sommersession 2006 stimmte der Nationalrat einer Motion vom Dezember des Vorjahres zu, die unter anderem die Möglichkeit eines Verbots vorsah. «Nationalrat bellt den Bundesrat an», fasste die Nachrichtenagentur sda den Entscheid zusammen.
Das Parlament machte sich in der Folge an die Ausarbeitung einer nationalen gesetzlichen Regelung. Je weiter allerdings das tragische Ereignis in Oberglatt zurücklag, desto mehr schienen die Parlamentarier die Begeisterung für ein solches Hundegesetz zu verlieren. Umstritten war nicht nur der Sinn eines Verbots gewisser Rassen – dieses stand bald nicht mehr zur Diskussion –, sondern auch der Sinn einer bundesweiten Lösung überhaupt. Denn die Gesetzgebungskompetenz über den Umgang mit gefährlichen Hunden liegt grundsätzlich bei den Kantonen. Inzwischen hatten zahlreiche Kantone ihre Bestimmungen verschärft; Wallis und Freiburg verwirklichten sogar das vom «Blick» geforderte Pitbull-Verbot. Diese Massnahmen dürften den Willen, über sämtliche Kantone hinweg eine strengere Regelung zu beschliessen, zusätzlich geschwächt haben. Nach langem Hin und Her versenkte der Nationalrat das nationale Hundegesetz schliesslich im Dezember 2010 – vier Jahre nach der tödlichen Attacke auf Süleyman.
Der Sturm der Empörung hatte letztlich wenig zur Folge ausser noch mehr von den «Abwägungen und Abklärungen und Expertendiskussionen», die der «Blick» mit seiner Petition hatte beenden wollen. Die Forderung nach strengeren Gesetzen ist aber noch nicht verstummt. Nachdem jüngst ein Mädchen im Tessin von einem Pitbull verletzt worden war, musste der Sonntagsblick jedenfalls nicht lange nach einem Titelthema suchen: «Es braucht endlich ein Kampfhund-Gesetz!», liess das Blatt CVP-Nationalrätin Kathy Riklin fordern (23.3.2014). Der Ruf nach einem Verbot blieb diesmal aus. Ein solches zieht heute offenbar auch bei «Blick»-Lesern nicht mehr so stark: In einer Umfrage sprachen sich jedenfalls 55 Prozent dagegen aus.