Google sucht nach Regeln für das Vergessen
Dem Suchmaschinenkonzern fehlen Kriterien, um das Recht auf Vergessen in Europa umzusetzen. Das Löschgebot sorgt nicht nur für Erinnerungslücken im Netz – sondern schont auch schwarze Schafe.
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Dem Suchmaschinenkonzern fehlen Kriterien, um das Recht auf Vergessen in Europa umzusetzen. Das Löschgebot sorgt nicht nur für Erinnerungslücken im Netz – sondern schont auch schwarze Schafe.
Genau heute vor einem Jahr kam die erste E-Mail von Google, in deren Betreff stand: “Entfernung aus der Google-Suche”. Seitdem bekommt ZEIT ONLINE regelmäßig solche Mails. Google macht das nicht freiwillig, ein Gerichtsurteil zwingt das Unternehmen dazu.
Die britische BBC will sich gegen das neue «Recht auf Vergessen» im Netz wehren, das die Suchmaschine Google derzeit mit dem Löschen von Suchtreffern durchsetzt, wenn einzelne Personen einen begründeten Antrag darauf stellen.
Google hat nun auch Texte des «Bildblogs» aus seinen Trefferlisten entfernt. Beantragt hat das ein Journalist der «Bild am Sonntag».
Kürzlich ist auch ein von der NZZ publizierter Artikel zumindest teilweise aus der Google-Suche entfernt worden. Darüber informierte der amerikanische Suchmaschinenbetreiber in einer standardisierten Mitteilung zuhanden der NZZ.
Fragwürdige Recherchemethoden, unverpixelte Fotos von Beschuldigten, Geschichten, die beim näheren Hinsehen keine sind – mit kritischem Nachhaken zur Arbeit der Bild und anderer deutscher Medien hat sich das Bildblog einen Namen gemacht. Nun hat man dort Nachricht von Google bekommen: Der Suchmaschinenkonzern teilte mit, dass man vier Bildblog-Einträge aus bestimmten Suchergebnislisten entfernt hat.
Investigativ.ch ruft Journalisten und Medienhäuser auf, von Google gelöschte Seiten zu melden. Der Verein möchte eine Übersicht erstellen, um das Ausmass des Eingriffs publik zu machen.