DOSSIER mit 90 Beiträgen

Leistungsschutzrecht

Was Axel Springers Google-Experiment zeigt – und was nicht

Axel Springer sammelt Munition für eine kartellrechtliche Auseinandersetzung mit Google. Dafür hatte der Verlags- dem Suchmaschinenkonzern die Gratisnutzung von Textschnipseln und Vorschaubildern bei vier seiner Portale mal kurz verweigert. Und, oh Wunder, der Traffic ging zurück. Da kann man nur hoffen, dass sich das Kartellamt die Zahlen genau anschaut. Denn sie sagen weniger etwas aus Weiterlesen …

Weitere Beiträge aus diesem Dossier

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So oft könnten Verlage künftig an Bezahlartikeln verdienen

In vielen Medien geht der Trend zu Bezahlschranken für exklusive Inhalte. Künftig müssten Google und andere Internetdienste wegen des Leistungsschutzrechts auch für Links auf geschützte Artikel zahlen. Google signalisiert dabei eine merkwürdige Art von Zahlungsbereitschaft.

Link-Steuer: Presseverlage fordern Leistungsschutzrecht auch in der Schweiz

Die Europäische Union möchte ein Leistungsschutzrecht für Presseverlage einführen: Wenn Social Media-Plattformen, Suchmaschinen und sonstige Websites jenseits von einzelnen Wörtern auf die Online-Inhalte von Presseverlagen verlinken, sollen sie eine «Link-Steuer» bezahlen müssen. Nun schliesst sich der Verband Schweizer Medien mit markigen Worten dieser Forderung an

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Nun fordern die Schweizer Verleger doch wieder ein Leistungsschutzrecht

Kehrtwende um 180 Grad beim schweizerischen Verlegerverband. Vor fünf Jahren hielt die Branchenorganisation gegenüber der MEDIENWOCHE fest: «Ein Leistungsschutzrecht ist für den Verband kein Thema mehr.» Heute heisst es: «Es ist angebracht, ein entsprechendes Recht auch im eidgenössischen Urheberrecht einzufügen.» Damit fordern die Verleger ein rechtliches Instrument, das es ihnen ermöglicht, Suchmaschinenbetreiber und andere Dritte, die ihre Inhalte im Web verbreiten, zur Kasse zu bitten. In der aktuellen Mitteilung schreibt der Verband dazu: «Die Newsaggregatoren schaffen mit dem Zusammentragen von News ein attraktives Gesamtangebot, durch das sie eigene Werbeeinnahmen für fremdproduzierte Inhalte generieren können. Die Verlage dagegen haben einen grossen Aufwand für die Produktion dieser Inhalte geleistet. Ihnen entgehen durch die Aggregatoren erhebliche Werbeeinnahmen, die ihnen für das fortwährende Informieren der Gesellschaft eigentlich zustehen müssten.»

Genau gleich klang es vonseiten der Verleger bereits vor acht Jahren. Doch dann rückten sie von der Forderung ab, mit dem Hinweis auf die schweizerische Rechtssystematik: Ein Leistungsschutzrecht nach deutschem Vorbild vertrage sich schlecht mit dem hiesigen Urheberrecht. Das war ein weiser Entscheid. Denn in der Praxis erweist sich die Regelung in Deutschland als «realitätsfernes Quatschgesetz».

Inzwischen gibt es ein europäisches Leistungsschutzrecht. Aufgrund dieser Entwicklung und weil die Schweizer Verleger nicht abseits stehen möchten, kramten sie ihre alte Forderung aus der Mottenkiste. «Der Verband Schweizer Medien trägt die neue europäische Lösung des Leistungsschutzrechts mit und ist zuversichtlich, dass sich dieses auch wirkungsvoll umsetzen lässt», teilt Andreas Häuptli, Geschäftsführer des Verlegerverbands, auf Anfrage mit.

Schlechte Zeiten für die freie Information im Netz

Die globale Rechteverwertungsindustrie hat es einmal mehr geschafft, die Urheberrechtsgesetzgebung zu ihren Gunsten zu verschärfen. Ohne Rücksicht auf Verluste, haben die Unterhaltungs- und Medienkonzerne erreicht, dass in der EU das Internet zukünftig, zumindest für eine gewisse Zeit, ärmer an ihren Inhalten und reicher an Oligopolen sein wird. Auch die Schweiz wird sich dieser Entwicklung nicht Weiterlesen …