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Medienfreiheit

Aus Geheimbericht zitiert: Freispruch für Journalisten

Arthur Rutishauser, der heute als Chefredaktor der «Sonntagszeitung» tätig ist, durfte 2012 aus dem geheimen Berichtsentwurf der Parlamentarischen Untersuchungskommission zitieren. Das Gericht bejaht ein überwiegendes öffentlichen Interesse.

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Ein neues Gesetz macht die Berichterstattung über den australischen Nachrichtendienst fast unmöglich. Journalisten riskieren jahrelange Haftstrafen, auch wenn sie im öffentlichen Interesse publizieren.

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