DOSSIER mit 151 Beiträgen

Arbeit und Recht

Die Lesetipps dieses Themenbereichs werden betreut und kuratiert von Jemeima Christen, Redakteurin der Redaktion der Personalfachzeitschrift «HR Today». News, Fachbeiträge, HR-Stellen sowie pointierte Themenblogs zu diversen Personalthemen finden Sie auf www.hrtoday.ch und blog.hrtoday.ch.

Beendigungsgründe für das Arbeitsverhältnis

Das Arbeitsverhältnis kann auf verschiedene Arten beendet werden. Dabei kommen gemäss den Vorschriften des Obligationenrechts insbesondere vier Beendigungsgründe in Betracht, nämlich der Ablauf der vereinbarten Dauer, die (ordentliche oder fristlose) Kündigung, die Aufhebung durch gegenseitige Übereinkunft und der Tod des Arbeitnehmers. Nachfolgend sollen die einzelnen Kündigungsgründe näher erläutert werden.

Weitere Beiträge aus diesem Dossier

Einführung und Umsetzung der Gesundheitsprämie

Mitarbeitende belohnen, die unter dem Jahr wenig Absenzen aufweisen? Klingt nach einer einfachen und sinnvollen Lösung, um Kosten durch Absenzen einzudämmen. In der praktischen Umsetzung lauern allerdings rechtliche Stolpersteine und die Gefahr falscher Anreize. Teil 2 der Serie «Massnahmen gegen das Blaumachen» zeigt sie auf.

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Ist eine mündliche Kündigung gültig?

Ich hatte Streit mit dem Chef. Entnervt habe ich mündlich gekündigt. Später sagte er, die Kündigung sei ungültig, weil sie bloss mündlich erfolgt sei. Stimmt das?

Vorsichtskündigung und Internetrecherche – zulässig?

Nach Klassentreffen sollen Kündigungen seitens Mitarbeitenden sprunghaft ansteigen – und auch ein häufiges Updaten des Linkedin- und Xing-Profils kann auf den Kündigungswillen eines Mitarbeitenden hinweisen. Dürfen Arbeitgeber systematisch Daten über einzelne Mitarbeitende im Internet sammeln? Und: Darf der Arbeitgeber quasi sicherheitshalber kündigen, wenn er bei einem Arbeitnehmer den Verdacht hat, dass dieser kurz vor dem Weiterlesen …

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Der Tod des Arbeitnehmers

Stirbt ein Arbeitnehmer während einem Arbeitsverhältnis, wird das Arbeitsverhältnis beendet. Die Rechte und Pflichten des Arbeitnehmers gehen auf dessen Erben über. Sodann ist der Arbeitgeber verpflichtet, den sogenannten Lohnnachgenuss zu entrichten.

Massenentlassung: Welche Rechte habe ich?

Die SBB, LafargeHolcim, Air Berlin sowie der Solarzulieferer Meyer Burger haben jüngst einen massiven Stellenabbau angekündigt. Fragen und Antworten zu Rechten, die sich Betroffenen von Massenentlassungen stellen.