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Das Ende des Media-Dreiecks

Das Ende des Media-Dreiecks

Lange Jahre haben Werbeauftraggeber, Mediaagenturen und Medienanbieter einander in die Hände gearbeitet. Den Agenturen kam dabei die Rolle des unabhängigen Beraters an der Seite der Unternehmen zu, die Werbung in den Medien platzieren wollten. Das Dreiecksverhältnis ist nun aber zunehmend gestört. Auch deshalb weil die Mediaagenturen ihr angestammtes Terrain verlassen haben. Ob ihn die Atmosphäre Weiterlesen …

Weitere Beiträge aus diesem Dossier

DSGVO: Was muss man bezüglich Google Analytics Einstellungen wissen in diesem Zusammenhang?

Die neue DSGVO hat auch Einfluss auf die Google Analytics Datenschutz-Einstellungen. Dies anzupassen ist Sache der KontoinhaberInnen. Natürlich haben wir uns auch in diesem Bezug schlau gemacht und kommen zum Schluss: Es gibt an sich zwei verschiedene, relevante Einstellungen, die entsprechend gemacht werden müssen.

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Influencer Marketing ist nur ein Wort

Wer Influencer Marketing als Tummelwiese für Amateur-Testimonials und als kurzlebigen Trend abtut, hat den Mechanismus dahinter nicht verstanden. Simon Staib von Blogfoster erklärt das Prinzip des «influential individuals» – und fordert Professionalisierung auf allen Seiten.

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Verlegerverband präsentiert «Leutschenbach Anzeiger»

Der Verband Schweizer Medien hat im Rahmen seiner Kampagne gegen «zeitungsähnliche» Angebot der SRG ausgewählte Online-Texte von Schweizer Radio und Fernsehen in ein Zeitungslayout gegossen. Das Ergebnis trägt den Titel «Leutschenbach Anzeiger». Damit will der Verband aufzeigen, dass der öffentliche Rundfunk «täglich eine digitale Gratis-Zeitung produziert» und so die privaten Verlage konkurrenziert, die sich darum bemühen, kostenpflichtige Angebote im Netz zu etablieren. Kritiker weisen auf das schlechte Timing der PR-Aktion hin: «Ausgerechnet heute präsentieren die Verleger eine aufwändig gestaltete Anti-SRG-Zeitung – am Tag, an dem ihr Präsident eine der traditionsreichsten Zeitungen einstellt. Und die SRG zumindest in der Romandie noch unverzichtbarer wird», schreibt Dennis Bühler.

80-Prozent-Pensum: Tu es nicht!

Die Lohnreduktion um 20 Prozent ist sozusagen der Preis, den Angestellte bezahlen müssen, um ein gleichbleibendes Pflichtenheft in vier Tagen ausüben zu dürfen – und damit den Job behalten zu können.