DOSSIER mit 151 Beiträgen

Arbeit und Recht

Die Lesetipps dieses Themenbereichs werden betreut und kuratiert von Jemeima Christen, Redakteurin der Redaktion der Personalfachzeitschrift «HR Today». News, Fachbeiträge, HR-Stellen sowie pointierte Themenblogs zu diversen Personalthemen finden Sie auf www.hrtoday.ch und blog.hrtoday.ch.

Vorsichtskündigung und Internetrecherche – zulässig?

Nach Klassentreffen sollen Kündigungen seitens Mitarbeitenden sprunghaft ansteigen – und auch ein häufiges Updaten des Linkedin- und Xing-Profils kann auf den Kündigungswillen eines Mitarbeitenden hinweisen. Dürfen Arbeitgeber systematisch Daten über einzelne Mitarbeitende im Internet sammeln? Und: Darf der Arbeitgeber quasi sicherheitshalber kündigen, wenn er bei einem Arbeitnehmer den Verdacht hat, dass dieser kurz vor dem Weiterlesen …

Weitere Beiträge aus diesem Dossier

Ad Content

Sind Arztzeugnisse anzweifelbar?

Ob jemand auf Grund einer Krankheit nicht in der Lage ist zu arbeiten, ist für das Arbeitsverhältnis von zentraler Bedeutung. Es entstehen immer wieder Streitigkeiten, ob nun eine Arbeitsunfähigkeit vorliegt oder nicht.

Social Media am Arbeitsplatz?

Wer mit seinen Stakeholdern nicht im Dialog bleibt, gefährdet den Geschäftserfolg, findet Daniel C. 
Schmid, Leiter des Bereichs Academy an der Hochschule für Wirtschaft Zürich. Jan Maik Baumann, 
HR-Bereichsverantwortlicher der Schulthess Klinik, befürchtet hingegen einen Kontrollverlust.

Zehn arbeitsrechtliche HR-Gebote

Im Zentrum arbeitsrechtlicher Betrachtung von Human-Resources-Aufgaben stehen die vertragliche Ausgestaltung von Arbeitszeit und Lohn. Auch Konfliktkündigungen sind ein wichtiges Feld des Praktiker-Alltags. HR Today-Rechtsautor Heinz Heller hat abgeleitet von diesen drei Bereichen 10 launige HR-Gebote formuliert.

Beim Rauchen ausstempeln?

Während Brigitte Herde, Co-Moderatorin des Schweizer Businessnetzwerks Swonet, den durch Rauchpausen verursachten Arbeitszeitverlust vorrechnet, besteht für die langjährige HR-Interimsmanagerin Heike Anna Krüger kein Zusammenhang zwischen Arbeitszeitpräsenz und der erbrachten Leistung.

Ad Content