Ständerat: Publikation behördlicher Geheimnisse bleibt strafbar
Auch der Ständerat will den Strafrechtsartikel 293, der die Publikation behördlicher Geheimnisse ahndet, nicht abschaffen. Einer freiheitlichen Gesinnung entspricht das nicht.
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Auch der Ständerat will den Strafrechtsartikel 293, der die Publikation behördlicher Geheimnisse ahndet, nicht abschaffen. Einer freiheitlichen Gesinnung entspricht das nicht.
Der «Blick» muss dem Kantonsgericht Zug eine Reihe von Informationen aushändigen, die er eigentlich geheim halten wollte. Es geht um den Gewinn, den der Verlag Ringier mit der persönlichkeitsverletzenden Berichterstattung über Jolanda Spiess-Hegglin erzielt hat.
Zwanzig Jahre lang hat sie work juristisch beraten und erfolgreich vor Gericht vertreten: die Zürcher Anwältin Regula Bähler. Und war so viel mehr als eine Super-Anwältin. Ein wehmütiger Nachruf.
Eine Bankerin sieht sich durch einen Kommentar auf dem Portal «Inside Paradeplatz» in ihrer Ehre verletzt. Die Zuger Staatsanwaltschaft fordert deshalb von Journalist Lukas Hässig User-Daten. Der Fall könnte Mediengeschichte schreiben.
Die Verlagshäuser sind besorgt: Durch die Tätigkeit des Sonderermittlers Peter Marti werde die Pressefreiheit gefährdet. Prominente Journalisten wie Res Strehle, Thomas Knellwolf, Kurt Pelda, Marcel Gyr und Marc Tribelhorn wurden bereits einvernommen, wie persoenlich.com erfahren hat.
Die EU darf die Ausstrahlung russischer Staatsmedien wie RT France, RT Deutsch und Sputnik weiter verbieten. Das entschied nun das Europäische Gericht (EuG) in Luxemburg. Das ist in mehrfacher Hinsicht bedenklich.
Gestützt auf Unterlagen einer anonymen Quelle veröffentlichte im Februar ein internationales Journalistennetzwerk Angaben zu Kunden der Credit Suisse. Nicht mitgemacht hatten die Schweizer Medien, weil sie befürchteten, sich nach dem 2015 revidierten Bankengesetz (BankG) strafbar zu machen. Dieser Beitrag befasst sich mit der Frage, wie «gefährlich» Art. 47 Abs. 1 lit. c BankG für Medienschaffende Weiterlesen …
Seit acht Jahren dreht die Geschichte um die frühere Zuger Kantonsrätin Jolanda Spiess-Hegglin und die Ereignisse an der Landammann-Feier. Mit dem jüngsten Urteil gegen Ringier zur Herausgabe von Gewinnen aus Artikeln zeichne sich eine Zäsur ab, sagt SRF-Medienredaktor Salvador Atasoy.