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Medienethik

Keine Unschuldsvermutung für die «Bestie»

Für den mutmasslichen Täter von Rupperswil gilt bis zur rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung – in der Theorie. In der Praxis missachteten nicht nur die Medien, sondern auch die Behörden das Prinzip.

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Eine Schande für den Journalismus

Nicht jeder, der sich mit einem Presseausweis bewaffnet, sollte Journalist genannt werden. Das zeigt die Berichterstattung der «Bild»-Zeitung über den Kindermord in Solingen. Der Fehler liegt im System.

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