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Zeigt her eure Töne

Zeigt her eure Töne

Audio ist das ungeliebte Stiefkind in Social Media. Die grossen Plattformen bieten keine oder nur unbefriedigende Lösungen für das Einbinden und Präsentieren von Tönen, alles ist auf Bild und Video ausgerichtet bei Facebook & Co. Um trotzdem die Sichtbarkeit von Audiobeiträgen zu erhöhen, bieten sich sogenannte Audiograms an. Tobias Gasser, Produzent «Echo der Zeit», bietet Weiterlesen …

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DSGVO: Was muss man bezüglich Google Analytics Einstellungen wissen in diesem Zusammenhang?

Die neue DSGVO hat auch Einfluss auf die Google Analytics Datenschutz-Einstellungen. Dies anzupassen ist Sache der KontoinhaberInnen. Natürlich haben wir uns auch in diesem Bezug schlau gemacht und kommen zum Schluss: Es gibt an sich zwei verschiedene, relevante Einstellungen, die entsprechend gemacht werden müssen.

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Influencer Marketing ist nur ein Wort

Wer Influencer Marketing als Tummelwiese für Amateur-Testimonials und als kurzlebigen Trend abtut, hat den Mechanismus dahinter nicht verstanden. Simon Staib von Blogfoster erklärt das Prinzip des «influential individuals» – und fordert Professionalisierung auf allen Seiten.

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Verlegerverband präsentiert «Leutschenbach Anzeiger»

Der Verband Schweizer Medien hat im Rahmen seiner Kampagne gegen «zeitungsähnliche» Angebot der SRG ausgewählte Online-Texte von Schweizer Radio und Fernsehen in ein Zeitungslayout gegossen. Das Ergebnis trägt den Titel «Leutschenbach Anzeiger». Damit will der Verband aufzeigen, dass der öffentliche Rundfunk «täglich eine digitale Gratis-Zeitung produziert» und so die privaten Verlage konkurrenziert, die sich darum bemühen, kostenpflichtige Angebote im Netz zu etablieren. Kritiker weisen auf das schlechte Timing der PR-Aktion hin: «Ausgerechnet heute präsentieren die Verleger eine aufwändig gestaltete Anti-SRG-Zeitung – am Tag, an dem ihr Präsident eine der traditionsreichsten Zeitungen einstellt. Und die SRG zumindest in der Romandie noch unverzichtbarer wird», schreibt Dennis Bühler.

80-Prozent-Pensum: Tu es nicht!

Die Lohnreduktion um 20 Prozent ist sozusagen der Preis, den Angestellte bezahlen müssen, um ein gleichbleibendes Pflichtenheft in vier Tagen ausüben zu dürfen – und damit den Job behalten zu können.