DOSSIER mit 151 Beiträgen

Arbeit und Recht

Die Lesetipps dieses Themenbereichs werden betreut und kuratiert von Jemeima Christen, Redakteurin der Redaktion der Personalfachzeitschrift «HR Today». News, Fachbeiträge, HR-Stellen sowie pointierte Themenblogs zu diversen Personalthemen finden Sie auf www.hrtoday.ch und blog.hrtoday.ch.

Sexuelle Übergriffe: vom Umgang mit anonymen Aussagen

Gegenüber «Watson» nimmt Michèle Binswanger Stellung zu ihrer Recherche zusammen mit Mario Stäuble über die sexuellen Übergriffe, die dem Journalisten Werner de Schepper zur Last gelegt werden. Im Gespräch geht es auch um die ausschliesslich anonymen Aussagen, die als Grundlage für die Vorwürfe dienen. Binswanger begründet den Entscheid für eine Publikation so: «Wenn wir darüber schreiben, dann nur, wenn wir extrem breite und verifizierte Informationen haben.» Und diese haben sie offenbar. Auch hätten sie sich zusammen mit der Rechtsabteilung abgesichert. Ziel der Recherche sei es, an den Punkt zu gelangen, «wo Männer Frauen nicht mehr so behandeln.»

Weitere Beiträge aus diesem Dossier

Kurzarbeit: Neuerungen per 1. Februar 2016

Die Aufhebung des Mindestkurses durch die Schweizer Nationalbank hat spürbare Folgen für den Arbeitsmarkt. Deshalb hat der Bundesrat entschieden, die Kurzarbeitsentschädigung zu verlängern.

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Arbeitszeugnisse schreiben

Welche Arten von Zeugnissen gibt es? Wann dürfen Kritikpunkte und Fehlverhalten im Arbeitszeugnis erwähnt werden? Was gehört nicht in das Dokument? Unsere Checkliste hat die Antworten.

Nebenbeschäftigungen – was ist erlaubt?

Das Obligationenrecht regelt die Nebenbeschäftigungen des Arbeitnehmers nur rudimentär. Grundsätzlich werden entgeltliche Arbeiten für einen Dritten untersagt, sofern dadurch der Arbeitgeber konkurrenziert oder auf andere Weise die Treuepflicht gegenüber dem Arbeitgeber verletzt wird.

Der Lohnausweis – die wichtigsten Änderungen

Aufgrund diverser rechtlicher Änderungen wurde die Wegleitung zum Ausfüllen des Lohnausweises Version 2010 in verschiedenen Punkten geändert. Für Schweizer Unternehmen ist es ratsam, sich bereits jetzt mit den Details auseinanderzusetzen, um notwendige Massnahmen betreffend Organisation, Software und Entlohnung zu treffen und Mitarbeitende darüber zu informieren.

Die Tücken von Allgemeinen Anstellungsbedingungen

Allgemeine Anstellungsbedingungen sind insbesondere bei mittleren und grösseren Unternehmen nicht mehr wegzudenken. Die sogenannten AAB bedeuten einen wichtigen Bestandteil des Arbeitsvertrages und reflektieren die Werte sowie die Strategie eines Unternehmens.

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Beendigungsgründe für das Arbeitsverhältnis

Das Arbeitsverhältnis kann auf verschiedene Arten beendet werden. Dabei kommen gemäss den Vorschriften des Obligationenrechts insbesondere vier Beendigungsgründe in Betracht, nämlich der Ablauf der vereinbarten Dauer, die (ordentliche oder fristlose) Kündigung, die Aufhebung durch gegenseitige Übereinkunft und der Tod des Arbeitnehmers. Nachfolgend sollen die einzelnen Kündigungsgründe näher erläutert werden.