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Medienethik

Verdeckte Recherche auch für ein «satirisches Experiment» zulässig?

Ein Mitarbeiter des Ringier-Magazins izzy gibt sich am Telefon als Major der Schweizer Armee aus und bringt einen richtigen Angehörigen der Armee dazu, ihm einen Wachtplan zu schicken. Allein Aufgrund der E-Mail-Adresse hätte der Soldat merken müssen, dass er es nicht mit seinesgleichen zu tun hat. Die Schweizer Armee sieht im Vorgehen mit der verdeckten Identität eine «Amtsanmassung» und behält sich rechtliche Schritte vor. Der Chefredaktor von izzy wiederum hält das Vorgehen für gerechtfertigt, da damit «die hierarchiegläubige Kultur in der Armee» aufs Korn genommen wurde. Medienethisch und auch medienrechtlich sind indes Zweifel angebracht, ob der Nachweis der militärischen Hierarchiegbläubigkeit nur mit dem Mittel der verdeckten Recherche erbracht werden konnte. Gemäss den Richtlinien des Presserats sind verdeckte Recherchen «ausnahmsweise zulässig, wenn ein überwiegendes öffentliches Interesse an den damit recherchierten Informationen besteht und wenn diese Informationen nicht auf andere Weise beschafft werden können». Der vorliegende Fall scheint diese Voraussetzungen nicht zu erfüllen.

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