DOSSIER mit 485 Beiträgen

Medienethik

Verdeckte Recherche auch für ein «satirisches Experiment» zulässig?

Ein Mitarbeiter des Ringier-Magazins izzy gibt sich am Telefon als Major der Schweizer Armee aus und bringt einen richtigen Angehörigen der Armee dazu, ihm einen Wachtplan zu schicken. Allein Aufgrund der E-Mail-Adresse hätte der Soldat merken müssen, dass er es nicht mit seinesgleichen zu tun hat. Die Schweizer Armee sieht im Vorgehen mit der verdeckten Identität eine «Amtsanmassung» und behält sich rechtliche Schritte vor. Der Chefredaktor von izzy wiederum hält das Vorgehen für gerechtfertigt, da damit «die hierarchiegläubige Kultur in der Armee» aufs Korn genommen wurde. Medienethisch und auch medienrechtlich sind indes Zweifel angebracht, ob der Nachweis der militärischen Hierarchiegbläubigkeit nur mit dem Mittel der verdeckten Recherche erbracht werden konnte. Gemäss den Richtlinien des Presserats sind verdeckte Recherchen «ausnahmsweise zulässig, wenn ein überwiegendes öffentliches Interesse an den damit recherchierten Informationen besteht und wenn diese Informationen nicht auf andere Weise beschafft werden können». Der vorliegende Fall scheint diese Voraussetzungen nicht zu erfüllen.

Weitere Beiträge aus diesem Dossier

Ad Content

Mordfall Rupperswil: Journalismus oder Voyeurismus?

Die Schlagzeilen zum Vierfachmord überschlagen sich: Da ist die Rede von der «Bestie von Rupperswil», vom «Gesicht des Bösen». Die Journalisten durchleuchten das Privatleben des mutmasslichen Mörders, der Opfer und Angehörigen. Grenzenloser Voyeurismus oder legitimer Anspruch der Medienkonsumenten?

Ad Content

Als News getarnter Voyeurismus

Bei der Berichterstattung über den Mörder von Rupperswil nahmen es Medien in Kauf, dass das familiäre Umfeld blossgestellt wird. Das ist unzulässig.

Rambojournalisten in Town

„Willkür, Pranger und Würdeverletzungen. Ich gehöre nicht zu denen die pauschal den Boulevardjournalismus in die Schmuddelecke verorten, doch muss es möglich sein, auch wenn es um Verbrecher geht, moralische Leitlinien zu wahren.“ Journalist Elia Blülle zur Boulevard-Berichterstattung nach der Aufklärung des Vierfachmordes von Rupperswil.