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Service public

Vor Gericht: Müssen Fernsehverweigerer den Rundfunkbeitrag zahlen?

Seit 2013 muss in Deutschland einen Rundfunkbeitrag zur Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Medien zahlen, auch wenn man kein Empfangsgerät besitzt. Gegen diese Zahlungspflicht wehren sich nun drei Privatpersonen und der Autovermieter Sixt vor Gericht. Anders als sich dies nun manche Gegner von ARD, ZDF & Co. erhoffen, geht es bei dem Verfahren nicht um die Abschaffung der öffentlichen Finanzierung an sich. Das bestätigt auch einer der Klägeranwälte gegenüber der «Süddeutschen Zeitung». Vielmehr gehe es darum, dass eine Opting-Out-Möglichkeit geschaffen werde, wo sich von der Gebühr abmelden kann, wer das Angebot nicht nutzt. In der Schweiz, wo 2019 auch eine allgemeine Abgabe die bisherige Empfangsgebühr ersetzt, wird es vorderhand noch die Möglichkeit geben, dass man sich abmelden kann.

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Am 4. März stimmen wir über ein Volksbegehren ab, das seit Monaten auf allen Kanälen und an allen Stammtischen für hitzige Diskussionen sorgt. Wieder einmal erbringt das Land den Beweis, wie lebendig die Grundlage unseres Zusammenlebens ist; Demokratie at its best quasi. Genau diese Grundlage droht die «No-Billag»-Initiative zu unterspülen. Stimmen wir zu, wird der Weiterlesen …

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Der mediale Output zur «No Billag»-Initiative ist rekordverdächtig. Die Grundstimmung zur Abstimmungsvorlage ist negativ, wie eine wissenschaftliche Auswertung zeigt. «20 Minuten» gibt diesen Daten einen fragwürdigen Dreh.

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