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SRF

SRF-Honegger darf gegen Trump twittern, sagt der Chef

Wie weit dürfen sich Mitarbeitende des öffentlichen Rundfunks auf Social Media zum Fenster hinauslehnen? Eine nicht ganz einfache und nicht immer eindeutig zu beantwortende Frage, die regelmässig heiss diskutiert wird, seit es Twitter & Co. gibt. So auch diesen Sommer, anlässlich von ein paar Tweets des SRF-Moderators Arthur Honegger, der sich immer wieder kritisch zu US-Präsident Trump äussert. Welche Regeln und Grenzen für die Mitarbeitenden von Schweizer Radio und Fernsehen bei der Kommunikation mit Social Media gelten, erklärt TV-Chefredaktor Tristan Brenn in einem Beitrag der Rubrik «Hallo SRF». Was gar nicht gehe, seien «unbedachte parteiische Bemerkungen, geschweige denn falsche, unsachgerechte Aussagen», welche die Glaubwürdigkeit des Unternehmens beeinträchtigten. Die Trump-kritischen Äusserungen Honeggers hält Brenn dagegen für zulässig, da sie Ausdruck einer journalistischen Haltung seien und letztlich auf Grundwerten basierten, die es als Journalist zu verteidigen gelte.

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E-Mail-Attacke auf SRF-Ombudsmann

Wer an den Sendungen von Schweizer Radio und Fernsehen SRF etwas auszusetzen hat oder gar einen Verstoss gegen programmliche Richtlinien sieht, kann dies dem Ombudsmann mitteilen, der dazu Stellung nimmt und gegebenenfalls die betroffene Redaktion rügt. Nun haben auch deutsche «Patrioten» das Beschwerdeinstrument entdeckt. Sie stören sich an zwei Jungendsendungen und forderung mittels Online-Petition «Frühsexualisierung und Genderideologie» im Schweizer Fernsehen zu unterbinden. Wer die Petition unterzeichnet, sendet direkt eine E-Mail an SRF-Ombudsmann Roger Blum. So sind innert weniger Tage über 8000 Nachrichten bei Blum eingetroffen. Das sei «ein massiver Missbrauch des Beanstandungsverfahrens», sagt der Ombudsmann. Auf die Beschwerde wird Blum aber trotzdem eintreten, da die formalen Bedingungen dazu erfüllt sind.

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