DOSSIER mit 308 Beiträgen

Facebook

Facebook und die Aufgabe des staatlichen Gewaltmonopols

Eine auf den ersten Blick plausibel erscheinende und in letzter Zeit vermehrt vernommene Forderung geht dahin, dass Facebook das Grundrecht auf Meinungsfreiheit genau gleich gewährleisten solle, wie das für den Staat auch gilt. Für Malte Engeler, Datenschutzspezialist und Richter in Schleswig-Holstein, eine abwegige Vorstellung. «Um die Macht der Digitalkonzerne zu regulieren, ist eine solche verfassungsrechtliche Verrenkung nicht nur unnötig, sie wäre sogar ein wahrer Bärendienst an unserem modernen Demokratieverständnis», hält Engeler in einem Gastbeitrag auf netzpolitik.org fest. Denn: «Nur Gesetzgeber, Verwaltung und Justiz sollen Staatsgewalt ausüben und sind im Gegenzug der Achtung der Grundrechte verpflichtet. Private im Umkehrschluss ebenfalls den Grundrechten zu verpflichten, ist also nicht möglich, ohne Facebook gleichzeitig als der Staatsgewalt ebenbürtig anzuerkennen. Eine unmittelbare Grundrechtsbindung von Facebook & Co ist daher im Grunde nur eines: Die Aufgabe des staatlichen Gewaltmonopols gegenüber den Digitalkonzernen.»

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Facebook-Chef Mark Zuckerberg ist ein wandelnder Widerspruch: Er «betreibt ein Medienunternehmen, das Nachrichten verbreitet, aber keine eigene Redaktion hat. Er leitet ein Medienunternehmen, das mit Googles Hilfe die überwiegende Mehrheit der digitalen Werbegelder abkassiert und das Geschäftsmodell der Journalismusbranche ausgeweidet hat, während er über die Wichtigkeit des Journalismus predigt.» Adrienne Lafrance vom US-Magazin The Atlantic konnte Zuckerberg im kleinen Kreis über Journalismus referieren hören und sie kam dabei zum Schluss: kein Plan und keine Ahnung.

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#deletefacebook. Ein kurzer Hype, ein Mega-Rückgang der Nutzerzahlen bleibt aus. Wieso nutzen wir Facebook weiterhin? Was sind die Alternativen?