Pelda ermittelt
Darf ein Journalist eine Straftat provozieren, über die er dann berichtet? Der An-Nur-Prozess wirft einige medienethische Fragen auf.
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Darf ein Journalist eine Straftat provozieren, über die er dann berichtet? Der An-Nur-Prozess wirft einige medienethische Fragen auf.
Der Schweizer Presserat hat mit Unverständnis auf Äusserungen von «Baz»-Chefredaktor Markus Somm und Verleger-Präsident Hanspeter Lebrument reagiert.
Der «Medienclub» auf SRF hat sein Gesicht noch nicht gefunden. Auch die gestrige Sendung zum Fall Rupperswil wollte viel und erreichte wenig.
Die Schlagzeilen zum Vierfachmord überschlagen sich: Da ist die Rede von der «Bestie von Rupperswil», vom «Gesicht des Bösen». Die Journalisten durchleuchten das Privatleben des mutmasslichen Mörders, der Opfer und Angehörigen. Grenzenloser Voyeurismus oder legitimer Anspruch der Medienkonsumenten?
Bei der «Seetal Selection» hatte der mutmassliche Vierfachmörder von Rupperswil Jugendliche trainiert. Einen Tag vor der Verhaftung stand Roland Wenger noch mit ihm am Spielfeldrand. Seit der Verhaftung amtiert Roland Wenger als Mediensprecher der Fussballclubs.
Darstellung von Gewalt ist zur Unterhaltung geworden und Kriegsspiele sind gesellschaftlich akzeptiert. Was aber bei echten Morden?
Bei der Berichterstattung über den Mörder von Rupperswil nahmen es Medien in Kauf, dass das familiäre Umfeld blossgestellt wird. Das ist unzulässig.
„Willkür, Pranger und Würdeverletzungen. Ich gehöre nicht zu denen die pauschal den Boulevardjournalismus in die Schmuddelecke verorten, doch muss es möglich sein, auch wenn es um Verbrecher geht, moralische Leitlinien zu wahren.“ Journalist Elia Blülle zur Boulevard-Berichterstattung nach der Aufklärung des Vierfachmordes von Rupperswil.