Cloud-Computing im Zeitalter von DSGVO und Cloud-Act
Der US-Cloud-Act erleichtert US-Behörden den Zugriff auf von US-Unternehmen im Ausland verarbeitete Daten. Die Herausgabe kann gegen die DSGVO verstoßen. Was müssen Unternehmen künftig beachten?
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Die Lesetipps dieses Themenbereichs werden kuratiert von Thomas Paszti, redaktion@medienwoche.ch.
Der US-Cloud-Act erleichtert US-Behörden den Zugriff auf von US-Unternehmen im Ausland verarbeitete Daten. Die Herausgabe kann gegen die DSGVO verstoßen. Was müssen Unternehmen künftig beachten?
Privatsphäre denen, die sie sich leisten können: «Die eigene Privatheit zu schützen – Zuckerberg klebt bekanntlich Laptop-Kamera und -Mikrofon ab –, während man sonst das Hohelied der Transparenzgesellschaft anstimmt, markiert indes keine kognitive Dissonanz, sondern unterstreicht die eigene Sichthoheit», schreiben Anna-Verena Nosthoff und Felix Maschewski in einem Essay über die digitalen Kontroll- und Überwachungspraktiken von Weiterlesen …
Twitter gibt seinen Nutzern mehr Möglichkeiten ihre Daten zu schützen – und nimmt ihnen gleichzeitig eine wichtige Privatsphäre-Funktion. Wir fassen das Wichtigste zusammen.
Mit jedem Like, Klick, Post oder Kommentar lernt uns Facebook noch besser kennen. Doch aus den vielen Spuren, die wir im Netzwerk hinterlassen, lässt sich noch viel mehr analysieren. Zum Beispiel unser Suchtverhalten.
Laut der Daten-Vertrauensstudie 2017 fühlt sich eine Mehrheit der Schweizer Online-Nutzer überwacht und misstraut den grossen Playern wie Google und Facebook. Ein Drittel verzichtet aus Datenschutzgründen gar auf Social-Media-Plattformen.
Jeder Link-Klick, Kommentar, jedes «Gefällt mir» schärft unser Daten-Profil in den sozialen Medien. Und je mehr wir interagieren oder auch nur auf für uns interessanten Beiträgen verweilen, desto stärker ähnelt uns mit der Zeit unser maschineller Doppelgänger, der auf den Servern von Facebook & Co. erstellt wird. Wie gering die Unterschiede sind, zeigt das Programm «Data Selfie».
Wer in der Schweiz anonym im Netz hetzt, muss so schnell keine Preisgabe seiner Identität fürchten. Die Tochterfirma von Facebook kann nicht zur Datenherausgabe gezwungen werden.
Nach den jüngsten AGB-Änderungen erhebt das Projekt „Marktwächter Digitale Welt“ schwere Vorwürfe gegen WhatsApp und mahnt das Unternehmen ab. Wenn bis übermorgen keine Reaktion erfolgt, werden die Verbraucherschützer vermutlich klagen.