DOSSIER mit 485 Beiträgen

Medienethik

Was ist in unseren journalistischen Beiträgen erlaubt, was nicht?

Die Standards und Regeln, die im Folgenden formuliert sind, haben bei «Zeit» und «Zeit Online» schon immer gegolten. Eine gemeinsame Arbeitsgruppe, die sich nach den jüngsten Debatten um die Wahrhaftigkeit im Journalismus getroffen hat, hat sie nun noch einmal explizit formuliert und mit den Redaktionen diskutiert.

Weitere Beiträge aus diesem Dossier

Ad Content

Mordfall Rupperswil: Journalismus oder Voyeurismus?

Die Schlagzeilen zum Vierfachmord überschlagen sich: Da ist die Rede von der «Bestie von Rupperswil», vom «Gesicht des Bösen». Die Journalisten durchleuchten das Privatleben des mutmasslichen Mörders, der Opfer und Angehörigen. Grenzenloser Voyeurismus oder legitimer Anspruch der Medienkonsumenten?

Ad Content

Als News getarnter Voyeurismus

Bei der Berichterstattung über den Mörder von Rupperswil nahmen es Medien in Kauf, dass das familiäre Umfeld blossgestellt wird. Das ist unzulässig.

Rambojournalisten in Town

„Willkür, Pranger und Würdeverletzungen. Ich gehöre nicht zu denen die pauschal den Boulevardjournalismus in die Schmuddelecke verorten, doch muss es möglich sein, auch wenn es um Verbrecher geht, moralische Leitlinien zu wahren.“ Journalist Elia Blülle zur Boulevard-Berichterstattung nach der Aufklärung des Vierfachmordes von Rupperswil.