E-Evidence-Verordnung: Digitale Spurensicherung
Provider sollen bald leichter Daten herausgeben – auch über Ländergrenzen hinweg. Doch die «E-Evidence-Verordnung» der EU schießt weit über ihr Ziel hinaus.
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Die Lesetipps dieses Themenbereichs werden kuratiert von Thomas Paszti, redaktion@medienwoche.ch.
Provider sollen bald leichter Daten herausgeben – auch über Ländergrenzen hinweg. Doch die «E-Evidence-Verordnung» der EU schießt weit über ihr Ziel hinaus.
In wenigen Wochen schon könnten die Schweizer Behörden eine Contact-Tracing-App veröffentlichen. Sie soll ihre Benutzer warnen, wenn sie Kontakt zu positiv auf das Coronavirus getesteten Personen hatten. Die App basiert auf dem dezentralen DP-3T-Konzept, an dem sich auch Forscher der ETH beteiligen.
Der Staatspolitischen Kommission des Nationalrats geht die Einführung einer Contact-Tracing-App zur Eindämmung der Corona-Pandemie zu schnell. Sie fordert, dass dafür zuerst eine gesetzliche Grundlage geschaffen wird.
Eine Bluetooth-App zur Corona-Überwachung? Das ist zwar tatsächlich minimalinvasiv, kommentiert Adrian Lobe – aber leider wohl auch nur minimal wirksam.
Renommierte Forscher und IT-Experten von vier Kontinenten schlagen Alarm. Ihre Kritik richtet sich auch gegen das europäische Software-Projekt PEPP-PT.
Nach Schweizer Forschungseinrichtungen haben sich jetzt auch ein Helmholtz-Institut und weitere Wissenschaftszentren vom PEPP-PT-Konsortium zurückgezogen.
Die Debatte um Contact Tracing Apps zur Unterstützung der Bekämpfung von COVID-19 beschränkt sich vor allem auf zwei Stränge: Technische Debatten über unterschiedliche Implementierungs- und Systemarchitekturansätze und Diskussionen über Datenschutz und ob bestimmte Apps mit diesem konform sind oder nicht.
Viele Länder diskutieren in der Corona-Krise die Nutzung individueller Standortdaten. Taiwan kontrolliert bereits Eingereiste in Quarantäne mit einem System namens «elektronischer Zaun». Dafür interessierte sich angeblich auch die Deutsche Telekom.