Coronavirus und Medienfreiheit
Wie weit dürfen die verfassungsmässigen Rechte der Medienschaffenden in Notlagen eingeschränkt werden?
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Wie weit dürfen die verfassungsmässigen Rechte der Medienschaffenden in Notlagen eingeschränkt werden?
Die 23-jährige Nargis Mosavi, eine Journalistin aus Afghanistan, kämpft für die Rechte der Frau und produziert eine Wirtschaftssendung in Kabul. Am Wochenende sprach sie in Bellinzona über ihre Arbeit.
Dass die FPÖ in Österreich den ORF nicht mag, ist hinlänglich bekannt. Dass die rechte Regierungspartei ihren Worten auch Taten folgen lassen will, weiss man auch. Doch so dreist und deutlich wie Norbert Steger, der für die FPÖ im ORF-Stiftungsrat sitzt, formulierte zuvor noch kein Funktionsträger seine medienfeindlichen Fantasien. ORF-Moderator Armin Wolf sieht einen Tiefpunkt der Medienpolitik erreicht, wie er in seinem Blog schreibt: «Dass ein Partei-Stiftungsrat aber auch noch gleich mit der Entlassung von Redakteuren oder dem Streichen von Stellen droht, wenn ihm die Berichterstattung nicht passt, ist in der langen Geschichte des ORF allerdings einmalig.»
Das US-Heimatschutzministerium sucht nach einem Vertragspartner, der globale Echtzeit-Medienauswertungen durchführen und eine umfassende Sammlung von Tausenden Journalisten anlegen soll. Ein Sprecher des Ministeriums beschimpfte Kritiker des Vorhabens als Verschwörungstheoretiker.
Angehörige der Journalistin Marie Colvin strengen einen Prozess an wegen der Tötung der Reporterin in den Anfängen des Syrienkriegs 2012. Aus den beim Federal Court in Washington, D.C. eingereichten Unterlagen wird klar, dass Colvin kein zufälliges Ziel war. Vielmehr waren die Assad-Truppen hinter ihr her: «Die Dokumente liefern detaillierte und beispiellose Beweise für die Behauptung, dass Colvin absichtlich gejagt und getötet wurde, als Teil einer Politik des Assad-Regimes, Journalisten zu eliminieren.»
Ein Jahr lang war Deniz Yücel, Korrespondent der «Welt», in der Türkei im Gefängnis – ohne zu wissen, was ihm genau vorgeworfen wird. Gegenüber der Sendung «TTT – Titel, Thesen, Temeperamente» hat er sein bislang erstes und einziges Fernseh-Interview gegeben nach der Haftentlassung Mitte Februar und der Rückkehr nach Deutschland. Darin berichtet Yücel, dem es in Haft untersagt war zu schreiben, wie er bei einem Arztbesuch einen Stift mitlaufen liess und mangels Notizpapier in das Kinderbuch «Der kleine Prinz» schrieb, das er von seiner Frau erhalten hatte. Seine Verhaftung habe er nie bereut. «Es war ein bisschen auch das Ergebnis dessen, dass ich mit meiner Arbeit einigen Leuten, und ich glaube den richtigen Leuten, auf den Zeiger gegangen bin. Und dafür ist Journalismus da. Wir sind ja nicht zum Spass hier».
Der indische Premier Narendra Modi hat es nicht so mit den Medien. Seit seiner Wahl vor vier Jahren hat er noch nie eine Pressekonferenz veranstaltet und den Kontakt zur Bevölkerung pflegt er lieber über Twitter und eine eigene App. Mit der Wahrheit nehmen es Modi und seine Regierung dabei nicht immer so genau. Doch Fake-News sind bekanntlich immer die anderen. Darum wollte Modi jenen Medien die Akkreditierung entziehen, die Fake-News verbreiten, allerdings ohne genauer zu definieren, wann ein Verstoss gegen welche Regeln vorliegt. Das Instrument hätte vor allem dazu getaugt, missliebige Medien zu gängeln. So weit kommt es vorerst nicht. Auf Druck von Journalisten zog die Regierung den Plan zurück.
Die Solidarität aus der Schweiz mit den Medienschaffenden in der Türkei könnte grösser sein, zumal die Regierung sehr wohl registriert, wenn man ihr auf die Finger schaut. Öffentliche Kritik ist bitter nötig. Denn wer in der Türkei nicht auf Regierungslinie berichtet, läuft jederzeit Gefahr, mit seiner Freiheit und Unabhängigkeit zu bezahlen für seine Arbeit. Unlängst Weiterlesen …