DOSSIER mit 692 Beiträgen

Datenschutz/Privatsphäre

Die Corona-Tracking-App. Eine gute Idee?

Das Thema Corona-Tracking mittels Smartphone-Apps nach dem Vorbild von Singapur oder Südkorea ist derzeit in aller Munde. Auf netzpolitik.org ist dazu unlängst ein Beitrag von Johannes Abeler, Matthias Bäcker, Ulf Buermeyer erschienen, der die Nutzung eines „datensparsamen Corona-Tracking-Systems“ nach dem „App-Konzept der Regierung von Singapur“ auch aus grundrechtlicher und datenschutzrechtlicher Sicht positiv bewertet.

Weitere Beiträge aus diesem Dossier

Der Spion, der mit dem Smartphone kam

Smartphones geben Vorlieben, Verhaltensweisen und Gesinnung preis – die meisten Nutzer wissen nicht mal, an wen diese Informationen gehen. Eine Untersuchung hat jetzt offengelegt, wer hinter den Trackern steht.

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Apple-Chef plädiert für stärkeren Datenschutz

Tim Cook, CEO von Apple, trat gestern in Brüssel als Redner an der Konferenz der internationalen Organisation der Datenschützer auf. Und was Cook sagte, gefiel den Anwesenden. Der Apple-Boss plädierte nämlich für einen starken Datenschutz nach europäischem Vorbild und warnte vor den Gefahren eines «datengetrieben-industriellen Komplex». Ohne sie beim Namen zu nennen, zielte er mit seinen Aussagen auf Google und Facebook ab. «Cook hat gut reden», kommentiert Henning Steier auf Linkedin. «Denn im Unterschied zu Facebook und Google verdient Apple sein Geld nicht durch Werbung, sondern in erster Linie mit dem Verkauf von Hardware.» Ausserdem hat Apple keine reine Weste in Sachen Datenschutz. So speichert das Unternehmen in China Nutzerdaten auf Servern heimischer Anbieter und nimmt damit eine Verletzung er Privatsphäre in Kauf.

Wie eine Falschmeldung den Datenschutz diskreditiert

Aufgrund der neuen europäischen Datenschutzgrundverordnung DSGVO müssten die Namen auf den Klingelschildern von 220’000 Wohnungen in Österreich entfernt werden. Das ist der Stoff, mit dem sich Stimmung gegen einen starken Datenschutz machen lässt. Nur: Die Meldung stimmt nicht – aber sie hat natürlich längst die Runden gemacht durch Medien und Social Media. Rechtsanwalt Martin Steiger dokumentiert auf seinem Blog die Reaktionen verschiedener europäischer und deutscher Behörden, die erklären, dass es sich um eine Falschmeldung handelt – eine problematische zudem. So hält etwa Thomas Kranig, Präsident des Bayerischen Landesamtes für Datenschutzaufsicht, fest: «Ich finde es sehr problematisch und auch sehr schade, dass durch diese unsinnigen Behauptungen die sehr gute Datenschutz-Grundverordnung als Begründung für etwas herangezogen wird, was sie gar nicht fordert und sie damit als ‹weltfremdes europäisches Recht› diskreditiert wird.»

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