Ein Konkurrenzverbot nach Ende des Arbeitsverhältnisses
Viele Unternehmen wollen verhindern, dass ein Arbeitnehmer direkt zur Konkurrenz geht. Wie geht das korrekt?
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Die Lesetipps dieses Themenbereichs werden betreut und kuratiert von Jemeima Christen, Redakteurin der Redaktion der Personalfachzeitschrift «HR Today». News, Fachbeiträge, HR-Stellen sowie pointierte Themenblogs zu diversen Personalthemen finden Sie auf www.hrtoday.ch und blog.hrtoday.ch.
Viele Unternehmen wollen verhindern, dass ein Arbeitnehmer direkt zur Konkurrenz geht. Wie geht das korrekt?
Zu einer gesunden Arbeitsplatzgestaltung gehören nicht nur genügend Platz und gute Beleuchtung. Wichtig ist auch der Schutz vor Betriebsgefahren.
Arbeitnehmer sind zur Verschwiegenheit verpflichtet, wenn es um Interna am Arbeitsplatz geht. Doch wo liegt die Grenze zwischen Small Talk und Geheimnisverrat?
Viele Firmen verlangen, dass Mitarbeiter private Geräte für die Arbeit nutzen. Praktisch – aber auch gefährlich.
Die berufliche Vorsorge ist für Temporärarbeitende streng geregelt: durch das BVG und seit 2012 zusätzlich durch den GAV Personalverleih.
Jede Arbeitgeberin hat dafür zu sorgen, dass in ihrem Betrieb kein Unfall geschieht und die Arbeitsbedingungen nicht zu Krankheiten bei den Arbeitnehmern führen. Arbeitgeberinnen wissen das und richten sich auch danach.
Nicht nur Hamburger und Hotelzimmer, auch Arbeitgeber werden heute auf Plattformen wie kununu.com oder glassdoor.com online bewertet. Was ist aus juristischer Sicht bei Arbeitgeber-Bewertungsplattformen zu beachten?
Werden Kündigungen durch den Arbeitgeber mit nachlassender Leistung oder mangelnder Integration begründet, sehen sich Arbeitgeber vermehrt mit dem Vorwurf des Mobbings konfrontiert. Es wird ihnen auch vorgeworfen, sie hätten das Mobbing nicht verhindert.