Neuer Status für das Burnout-Syndrom
Das Schweizerische Bundesverwaltungsgericht gibt in einem Urteil vom 16. Dezember 2019 einer Arbeitnehmerin recht, die nach einem Burnout ihren Arbeitgeber verklagte, seine Fürsorgepflicht verletzt zu haben. Fast zeitgleich hat die Weltgesundheitsorganisation WHO das Burnout-Syndrom in ihr ICD-11-Manual aufgenommen. Doch was bedeuten diese Entscheide für Arbeitgebende?