Feiertage richtig handhaben
Mit Ausnahme des 1. Augusts sind in der Schweiz Feiertage kantonal geregelt. Was das heisst und wie das Arbeitsrecht mit christlichen und nicht-christlichen Feiertagen umgeht. Eine Auslegeordnung.
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Die Lesetipps dieses Themenbereichs werden betreut und kuratiert von Jemeima Christen, Redakteurin der Redaktion der Personalfachzeitschrift «HR Today». News, Fachbeiträge, HR-Stellen sowie pointierte Themenblogs zu diversen Personalthemen finden Sie auf www.hrtoday.ch und blog.hrtoday.ch.
Mit Ausnahme des 1. Augusts sind in der Schweiz Feiertage kantonal geregelt. Was das heisst und wie das Arbeitsrecht mit christlichen und nicht-christlichen Feiertagen umgeht. Eine Auslegeordnung.
Am 22. Februar 2015 teilte der Bundesrat mit: Er wird die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung teilweise abschaffen. Ohne Arbeitszeitdaten können die Arbeitsinspektoren die Einhaltung der Höchstarbeitszeiten nicht kontrollieren. Liegt die Abschaffung der Arbeitszeiterfassung in der Kompetenz des Bundesrates? Oder müsste das Bundesparlament das Arbeitsgesetz ändern? Lässt sich das richterlich überprüfen?
Der Arbeitgeber hat gegenüber Angestellten ein Weisungsrecht. Doch er darf sich nicht alles erlauben: Wie das Gesetz häufige Streitpunkte regelt. Darf der Chef Mails lesen, Kleidervorschriften machen und zu Sitzungen zwingen?
Viele Unternehmen haben in ihren Arbeitsverträgen inzwischen eigene Passagen, die sich mit dem Social-Media-Verhalten von Mitarbeitern befassen. Sie versuchen, die Surf-Wut der Angestellten einzudämmen.