Menschenrechtsgerichtshof stärkt Medien den Rücken
Vor dem EGMR erringt die Zeitung «Der Standard» einen Sieg gegen die österreichische Justiz. Sie hat zu Recht keine Nutzerdaten herausgegeben.
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Vor dem EGMR erringt die Zeitung «Der Standard» einen Sieg gegen die österreichische Justiz. Sie hat zu Recht keine Nutzerdaten herausgegeben.
Von der «Reichsbürger-Razzia» konnten viele Medien «perfekte» Bilder liefern, denn offenbar waren sie durch staatliche Stellen vorab über Ermittlungsschritte informiert. Für Christian Conrad ist so ein Vorgehen klar rechtswidrig.
Der Kolumnist hat eine Mitteilung von der Polizei erhalten, dass gegen ihn wegen eines Kommentars ermittelt werde. Anlass für ihn, über lautere und weniger lautere Mittel im Meinungskampf nachzudenken.
Wegen des rigiden Bankgeheimnisses konnte diese Zeitung nicht über heikle Kunden der Credit Suisse schreiben. Selbst bürgerliche Parlamentarierinnen wollen jetzt notfalls das Bankgesetz ändern.
Erfasst der Quellenschutz anonyme Kommentare Dritter, die im Nachgang zu einem Artikel auf Medienwebseiten gepostet werden, und die ehrverletzende, diskriminierende, rassistische oder andere strafbare Inhalte verbreiten? Der Autor beleuchtet das Phänomen der Online-Kommentare und unterzieht die bisherige Gerichtspraxis einer kritischen Würdigung. Er legt dar, dass solche Kommentare keine Quellen sind, und dass ihre Verfasser nicht unter den Autorenschutz fallen. Sodann stellt er eine Abkoppelung von Online-Kommentarseiten vom Medienbeitrag fest und kritisiert die Bejahung von Information für alles, was nicht reine Unterhaltung ist.
Immer öfter versuchen finanzstarke Akteure mit eigentlich aussichtslosen Klagen kritische Stimmen zum Schweigen zu bringen. Davon betroffen waren bisher – so weit bekannt – vor allem NGOs. Aber auch Medien sehen sich mit solchen SLAPP-Klagen konfrontiert. Höchste Zeit diesen für die Presse- und Meinungsfreiheit höchst bedenklichen Trend politisch zu unterbinden. Doch dafür müssen Medien und Weiterlesen …
Hassverbrechen und Drohungen werden nicht nur in Deutschland, sondern auch in der Schweiz nicht immer von der Justiz ernst genommen. In einem aktuellen Fall kam es nicht einmal zu Ermittlungen.
Über viele Jahre hat die begnadete Anwältin der WOZ immer wieder aus der Patsche geholfen. Vergnügt knackte sie jeden noch so vertrackten Fall. Die Lücke, die sie hinterlässt, ist riesig. Eine Laudatio.