Darf ich Geflüchtete in meiner Firma anstellen?
Hier gibt’s die wichtigsten Antworten dazu.
Die MEDIENWOCHE ist ein digitales Magazin für Medien, Journalismus, Kommunikation & Marketing. Die Redaktion beobachtet und begleitet publizistisch die Entwicklung der Branche in der Schweiz, verfolgt aber auch internationale Trends. Neben den redaktionellen Eigenleistungen bietet die MEDIENWOCHE mit dem «Medienmonitor» (zweimal wöchentlich) und der wochentäglichen Rubrik «Auf dem Radar» Lektüreempfehlungen aus nationalen und internationalen Medien.
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Die Lesetipps dieses Themenbereichs werden betreut und kuratiert von Jemeima Christen, Redakteurin der Redaktion der Personalfachzeitschrift «HR Today». News, Fachbeiträge, HR-Stellen sowie pointierte Themenblogs zu diversen Personalthemen finden Sie auf www.hrtoday.ch und blog.hrtoday.ch.
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Selbstfahrende Züge, Roboter statt Krankenpfleger: Studien prophezeien, dass die Digitalisierung jeden zweiten Job bedroht. Doch es gibt einige, die vermutlich nie ein Roboter übernehmen wird.
Die meisten Berufseinsteiger in Europa werden nicht händeringend gesucht. Sie kämpfen verzweifelt um ihren Platz – und erleben eine immense Entwertung ihrer Ausbildung.
Die Digitalisierung der Arbeitswelt ist in aller Munde. Doch auch noch so viele Computer können menschliche Arbeit nicht komplett ersetzen. Bleibt die Frage: Was müssen die Menschen künftig können? Wollen die Betriebe bald nur noch Nerds?
Die Aufhebung des Mindestkurses durch die Schweizer Nationalbank hat spürbare Folgen für den Arbeitsmarkt. Deshalb hat der Bundesrat entschieden, die Kurzarbeitsentschädigung zu verlängern.
Gigantische Umwälzungen kommen durch die Digitalisierung auf uns zu. Im Interview mit Computerworld erklärt Dirk Helbing, Professor für Computational Social Science an der ETH Zürich, welche Gefahren und Chancen dabei bestehen.
Welche Arten von Zeugnissen gibt es? Wann dürfen Kritikpunkte und Fehlverhalten im Arbeitszeugnis erwähnt werden? Was gehört nicht in das Dokument? Unsere Checkliste hat die Antworten.
Das Obligationenrecht regelt die Nebenbeschäftigungen des Arbeitnehmers nur rudimentär. Grundsätzlich werden entgeltliche Arbeiten für einen Dritten untersagt, sofern dadurch der Arbeitgeber konkurrenziert oder auf andere Weise die Treuepflicht gegenüber dem Arbeitgeber verletzt wird.