Hier darfst du im Job lügen
Bei Bewerbungsgesprächen schummeln viele Leute. Dabei können Lügen bei der Arbeit aber ein Kündigungsgrund sein. In gewissen Situationen ist es jedoch in Ordnung, die Wahrheit nicht zu sagen.
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Bei Bewerbungsgesprächen schummeln viele Leute. Dabei können Lügen bei der Arbeit aber ein Kündigungsgrund sein. In gewissen Situationen ist es jedoch in Ordnung, die Wahrheit nicht zu sagen.
Mit Speck fängt man Mäuse. Mit guten Arbeitsbedingungen Mitarbeiter. Was banal klingt, ist ein großes Thema im Recruiting – gerade dann, wenn es sich um heiß umkämpfte Zielgruppen wie IT- und Development-Mitarbeiter handelt. Wünsche und Erwartungen dieser begehrten und daher selten verfügbaren Fachkräfte hat karriere.at mittels einer repräsentativen Studie ergründet.
Nicht nur Hamburger und Hotelzimmer, auch Arbeitgeber werden heute auf Plattformen wie kununu.com oder glassdoor.com online bewertet. Was ist aus juristischer Sicht bei Arbeitgeber-Bewertungsplattformen zu beachten?
Werden Kündigungen durch den Arbeitgeber mit nachlassender Leistung oder mangelnder Integration begründet, sehen sich Arbeitgeber vermehrt mit dem Vorwurf des Mobbings konfrontiert. Es wird ihnen auch vorgeworfen, sie hätten das Mobbing nicht verhindert.
Wie lange sind Sie bei Ihrem aktuellen Arbeitgeber schon beschäftigt? Wie oft haben Sie den Job gewechselt? Und wissen Sie, was diese Zahlen über Sie als Arbeitnehmer sagen? Sechs Monate, ein bis drei Jahre oder zehn Jahre – die Dauer des Arbeitsverhältnisses kann stark variieren. Für Personaler sind dies allerdings mehr als nur Abschnitte im Weiterlesen …
Eine in Bewerbungsgesprächen gerne und regelmäßig gestellte Frage lautet: „Was wissen Sie über uns?“ Bewerbern wird häufig empfohlen, sich auf diese Frage intensiv vorzubereiten. Besuchen Sie die Webpräsenz des Unternehmens, lesen Sie Pressemitteilungen, studieren Sie Geschäftsberichte, stöbern Sie in den sozialen Medien, erfahren Sie möglichst alles und noch mehr über den Arbeitgeber, bevor Sie ins Weiterlesen …
Das eigene, umständliche E-Recruiting-System als Bewerber-Assessment – jeder Personaler hat das schon mal gehört. Und man kann dieser Einstellung auch nicht ganz ihre Berechtigung absprechen. Gleichzeitig muss man aber auch anerkennen, dass es je nach Region und Berufsfeld aber auch Bewerber gibt, die sich problemlos den künftigen Arbeitgeber aussuchen können. Und all jene haben es Weiterlesen …
Die Antwort auf eine Leserfrage zum Thema Arbeitsrecht.