Hier darfst du im Job lügen
Bei Bewerbungsgesprächen schummeln viele Leute. Dabei können Lügen bei der Arbeit aber ein Kündigungsgrund sein. In gewissen Situationen ist es jedoch in Ordnung, die Wahrheit nicht zu sagen.
Die MEDIENWOCHE ist ein digitales Magazin für Medien, Journalismus, Kommunikation & Marketing. Die Redaktion beobachtet und begleitet publizistisch die Entwicklung der Branche in der Schweiz, verfolgt aber auch internationale Trends. Neben den redaktionellen Eigenleistungen bietet die MEDIENWOCHE mit dem «Medienmonitor» (zweimal wöchentlich) und der wochentäglichen Rubrik «Auf dem Radar» Lektüreempfehlungen aus nationalen und internationalen Medien.
Der MEDIENWOCHE können Sie auch über Social Media folgen:
Facebook, Twitter, Xing und Linkedin.
Alle Rechte © 2024 MEDIENWOCHE
Die Lesetipps dieses Themenbereichs werden betreut und kuratiert von Jemeima Christen, Redakteurin der Redaktion der Personalfachzeitschrift «HR Today». News, Fachbeiträge, HR-Stellen sowie pointierte Themenblogs zu diversen Personalthemen finden Sie auf www.hrtoday.ch und blog.hrtoday.ch.
Bei Bewerbungsgesprächen schummeln viele Leute. Dabei können Lügen bei der Arbeit aber ein Kündigungsgrund sein. In gewissen Situationen ist es jedoch in Ordnung, die Wahrheit nicht zu sagen.
Was zählt bei der Bewerbung? Bianca Lorenzen, Talent Acquisition Lead bei der Deutschen Telekom, gibt im Gespräch mit t3n Tipps für Jobsuchende.
Gianni De Nicola (69) soll ein Zeugnis unterschreiben, das ihm der Richter diktiert hat. Der Unternehmer weigert sich. Der Fall wirft die Frage auf, was Schweizer Arbeitszeugnisse eigentlich wert sind.
Immigranten und ältere Stellensuchende haben es schwer auf dem schwedischen Arbeitsmarkt. Sie werden oft bereits im Vorauswahlverfahren ausgesiebt. Die Personenvermittlung TNG will ihre Anstellungschancen jetzt mit einem vorurteilsfreien Prozedere ändern – dies mit einem Roboter.
In einigen Fällen ist es nicht klar, ob das Arbeitsverhältnis fristlos gekündigt wurde oder nicht. So auch im Sachverhalt, welcher dem Entscheid vom 6. November 2019 zugrunde liegt.
Kann Künstliche Intelligenz so viel über Persönlichkeit sagen, dass sie Personal auswählen sollte? Nun überdenkt ausgerechnet der bekannteste deutsche Anbieter sein Geschäftsmodell.
Bewerbersysteme scannen Ihre Bewerbung nach gewissen Stichworten. Schleicht sich indes ein Fehler ein, dann kann die Maschine dies nicht lesen und Sie erhalten eine Absage, bevor Ihre Bewerbung von den Fingern eines Menschen berührt worden ist.
Das Interview lief gut – und dann kommt trotzdem eine Absage, ohne Nennung von Gründen. Ein Experte erklärt, warum Firmen das so machen und er ihnen sogar dazu rät.