EU tüftelt an Bitcoin-Verbot
Bitcoin ist ein Stromfresser. Hinter verschlossenen Türen denken Beamt:innen von EU und Bundesregierung über ein Verbot nach. Wie sie Argumente von Bitcoin-Fans einschätzen, zeigen bislang unveröffentlichte Dokumente.
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Die Lesetipps dieses Themenbereichs werden kuratiert von Thomas Paszti, redaktion@medienwoche.ch.
Bitcoin ist ein Stromfresser. Hinter verschlossenen Türen denken Beamt:innen von EU und Bundesregierung über ein Verbot nach. Wie sie Argumente von Bitcoin-Fans einschätzen, zeigen bislang unveröffentlichte Dokumente.
Datenschutz-Folgenabschätzungen sind ein Must für Projekte, bei denen Personendaten bearbeitet werden. Das gilt auch für Blockchain-Projekte. Denn auch wenn Informationen über die Blockchain pseudonymisiert werden, ist eine Verbindung zwischen den pseudonymisierten Daten und der betroffenen Person möglich.
Auch abseits der Kryptowährungen birgt Blockchain viel Potenzial. Neun Beispiele von Firmen und Organisationen zeigen, für welche Anwendungen die Technologie bereits eingesetzt wird.
Blockchain wird oftmals mit Bitcoin gleichgesetzt. Bitcoin ist aber nur eine Anwendung, die auf der Blockchain-Technologie basiert. Blockchain ist viel mehr und kann viel mehr – auch im Bereich Marketing. Dazu hat Autor Jörg Eugster drei Thesen formuliert.
Blockchains haben etwas Magisches an sich. Sie regen allerorts Phantasien an bis hin zu Visionen einer neuen Weltordnung. Gleichzeitig gibt es kaum ein Thema, das so viel von Hype und Ignoranz begleitet wird. Auch seriösen Medien gelingt es nur teilweise, die Potenziale dieser sagenumwobenen und noch sehr jungen Technologie treffend darzustellen.
Die Bitcoin- und Blockchain-Branche professionalisiert sich. Sie löst sich von der libertären Philosophie, die am Ursprung des Booms stand – und verändert dafür ganz normale Firmen.
Künstliche Intelligenz eröffnet der Blockchain-Technik ganz besondere Perspektiven. Sie macht die in der Blockchain gesicherten Daten zugänglich für den Einsatz in der Praxis.
Die neue Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verschärft das „Recht auf Vergessenwerden“ – und das wirft Fragen für Nutzer der Blockchain-Technologie auf. Denn nach den nun verschärften Regeln müssen Unternehmen persönliche Daten von Nutzern löschen, wenn diese das fordern. Ein unlösbarer Widerspruch?