DOSSIER mit 211 Beiträgen

Medienrecht

Die Verwendung von Bankdaten durch Medienschaffende

Gestützt auf Unterlagen einer anonymen Quelle veröffentlichte im Februar ein internationales Journalistennetzwerk Angaben zu Kunden der Credit Suisse. Nicht mitgemacht hatten die Schweizer Medien, weil sie befürchteten, sich nach dem 2015 revidierten Bankengesetz (BankG) strafbar zu machen. Dieser Beitrag befasst sich mit der Frage, wie «gefährlich» Art. 47 Abs. 1 lit. c BankG für Medienschaffende Weiterlesen …

Weitere Beiträge aus diesem Dossier

Öffentlichkeitsprinzip: «Es gibt noch viel zu tun»

Hanspeter Thür trat Ende November als Datenschützer zurück. Er war auch dafür zuständig, dass Journalisten, Organisationen und interessierte Bürger Auskunft über die Verwaltung einfordern konnten. Heute herrsche mehr Transparenz in den Amtsstuben, doch es bleibe noch viel zu tun, sagt er.

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CS verklagt Inside in 500’000-Franken-Fall

Die Credit Suisse fordert vom Handelsgericht, dass dieses die eingeklagten Artikel auf Inside Paradeplatz unter „Unlauterem Wettbewerbsgesetz / Persönlichkeitsschutz“ verurteile. Die drei Texte hätten die CS „in ihrer wirtschaftlichen Stellung und in ihren Geschäftsverhältnissen in unlauterer Weise herabgesetzt“, zudem seien „ihre Persönlichkeitsrechte widerrechtlich verletzt“ worden.

SWR stellt Strafanzeige gegen Facebook-Hetzer

Nachdem ein Zuschauer einen Beitrag zur Flüchtlingssituation an der serbisch-ungarischen Grenze unter anderem mit den Worten „Dreckiges Viehzeug“ kommentierte, hat der SWR Strafanzeige gestellt. Nun ermittelt die Staatsanwaltschaft.

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Presserat warnt vor Geheimjustiz

Die Öffentlichkeit von Gerichtsverfahren ist ein wesentliches Element einer demokratisch kontrollierten Justiz. Doch abgekürzte Verfahren und die Masse an Strafbefehlen unterlaufen dieses Prinzip. Der Presserat sieht das Recht der Öffentlichkeit auf Information in Gefahr.

Beim Strassburger Entscheid geht es um mehr als nur die versteckte Kamera

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat am 24. Februar 2015 vier Medienschaffenden recht gegeben: Die Kassensturz-Journalisten durften eine versteckte Kamera einsetzen, um die irreführenden Beratungspraktiken in der Versicherungsbranche aufzudecken. Die Bussen, welche die Schweizer Justiz ausgesprochen hatte, sind EMRK-widrig. Damit erwacht die versteckte Kamera als Recherchemethode aus der Schockstarre, in die sie ein weltfremdes Urteil Weiterlesen …